Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Radio TON
GWB § 36 Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GWB § 36 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Ausübung eines gemeinsam beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft durch zwei Gesellschafter; Ausschluss eines Zusammenwirkens durch die Festlegung eines Stichentscheides durch einen unabhängigen Dritten in der Satzung des Unternehmens für den Fall von ...
- kanzlei.biz
Radio TON
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GWB § 36 Abs. 2 Satz 2
Gemeinsame Kontrolle auch bei Stichentscheid durch neutralen Dritten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 36 Abs. 2 S. 2
"Radio TON"; Ausübung eines beherrschenden Einflusses durch zwei Gesellschafter - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Radio TON
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zusammenwirken zweier Unternehmen: Einzelfallregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Bundeskartellamt kann bei beherrschendem Einfluss auf drittes Unternehmen Anteilserwerb untersagen
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Kart 14/04
- BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
- BGH, 18.05.2007 - KVR 39/05
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Kart 14/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 480
- ZIP 2007, 350
- GRUR 2007, 347
- WM 2007, 274
- DB 2007, 517
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
Sportübertragungen
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
Insoweit stehen die landesmedien- und die kartellrechtlichen Anforderungen nebeneinander und werden durch die jeweils zuständigen Behörden in eigenständigen Verfahren überprüft (BGHZ 110, 371, 375 - Sportübertragungen). - BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78
Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht die paritätische Beteiligung und das damit verbundene Aufeinanderangewiesensein bei der Willensbildung für sich allein noch nicht den Beherrschungstatbestand (BGHZ 74, 359, 366 - WAZ). - BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86
Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
Wie der Senat bereits entschieden hat, entspricht es wirtschaftlicher Erfahrung, dass ein Kaufmann sich nicht selbst durch wesentlichen Wettbewerb schädigt (BGH, Beschl. v. 22.9.1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2440 - Gruner + Jahr/Zeit II). - BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85
Gemeinsame Beherrschung bei paritätischer Beteiligung
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten, denn dadurch ist regelmäßig sichergestellt, dass die paritätisch Beteiligten ihren Unternehmen gegenüber eine herrschende Einheit bilden (BGH, Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 9/85, WuW/E 2337, 2339 - Hussel-Mara). - BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50
Eigentumsvermutung zugunsten der Ehefrau
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
Die Beteiligten werden im wieder eröffneten Beschwerdeverfahren Gelegenheit haben, zu diesem Erfahrungssatz im Blick auf den relevanten Markt und die konkreten wettbewerblichen Verhältnisse Stellung zu nehmen (vgl. BGHZ 2, 82, 84 ff.).
- OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15
"Süßwarenkartell"
Rn. 1250 (zu allem: BGH, Beschluss v. 22.06.1981 - KVR 7/80, WuW/E BGH 1810 (1811) - Transportbeton Sauerland; Beschluss v. 18.11.1986 - KVR 9/85, BGHZ 99, 126 - 133, zitiert nach juris Rz. 11 m.w.N. - Hussel-Mara; vgl. ferner: BGH, Beschluss v. 07.11.2006 - KVR 39/05, WuW/E DE-R 1890 -. - OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10
Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell" verhängt
Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.1986 - KVR 9/85, BGH, BGHZ 74, 277, 288 = WuW/E 2337, 2339 zu B II.4.b. der Gründe, Rn.11 - Hussel Mara; BGH, Beschluss vom 7.11.2006, KVR 39/05- WuW/E DE-R, 1890, 1993 - Radio Ton). - OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung …
Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten, denn dadurch ist regelmäßig sichergestellt, dass die paritätisch Beteiligten ihren Unternehmen gegenüber eine herrschende Einheit bilden (BGH, Beschluss v. 7. November 2006 - Radio Ton - KVR 39/05, WM 2007, 274/juris Tz. 11). - VG Köln, 23.02.2018 - 22 L 2766/16
Postmonopol: Bundesnetzagentur verliert und gewinnt
Rn. 49 Vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 39/05 -, juris, Rn. 11 ff., mit weiteren Nachweisen; Thomas, in: Immenga/ Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2014, § 36 Rn 906. - VG Berlin, 18.10.2013 - 10 K 186.10
Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Härtefallregelung
" (Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 39/05 - Radio TON -, Seite 6 des amtlichen Abdrucks),.
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| BGH, 18.05.2007 - KVR 39/05 (1) |
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Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruch des Antragstellers auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzw. mangels Fristversäumnis
- ra.de
- rechtsportal.de
GWB § 36 Abs. 2 S. 2 § 71
Zurückweisung von Anhörungsrügen betreffend Fragen einer gemeinsamen Beherrschung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Wettbewerbsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Kart 14/04
- BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05
- BGH, 18.05.2007 - KVR 39/05 (1)
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Kart 14/04
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