Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1962 - KVZ 1/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage gegen einen Kostenbescheid des Bundeskartellamts für eine Änderung der Anmeldung von Preisbindungen für Ölöfen und Unterlegeplatten - Beschwerde gegen den abweisenden Einspruchsbescheid des Kammergerichts - Vorliegen eines in einer Hauptsache erlassenen Beschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren
Auszug aus BGH, 06.12.1962 - KVZ 1/62
Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Nebenfragen erschöpften, seien aber nicht in der Hauptsache erlassen (BGHZ 34, 47).Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis zum Abschluß zu bringen, die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Entscheidung des Senats BGHZ 34, 47 - GRUR 1961, 203 mit Anm. von Seydel).
- BGH, 20.10.1960 - KVR 1/59
Bekanntmachungspflicht nach § 10 Abs. 1 GWB
Auszug aus BGH, 06.12.1962 - KVZ 1/62
Der Senat hat zwar in dem NJW 1961, 170 wiedergegebenen Beschluß die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Auslagenvorschusses für die öffentliche Bekanntmachung von Verträgen, die nach Ansicht des Bundeskartellamts entgegen der Auffassung der Vertragspartner nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen öffentlich bekannt zu machen waren, als in der Hauptsache erlassenen Beschluß angesehen.
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 76/21
Die Gebührenvorschrift nach Nr. 8 der Anlage zu § 2 EnWGKostV wahrt noch die sich …
Denn gegen Beschwerdeentscheidungen in Kostensachen nach § 91 EnWG findet die Rechtsbeschwerde nicht statt, da es sich nicht um eine in der Hauptsache erlassene Entscheidung im Sinne des § 86 Abs. 1 EnWG handelt (…Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2020 - VI-3 Kart 19/20 (V), juris Rn. 57 m.w.N.; siehe zum Begriff der Hauptsache auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62, juris Rn. 6). - BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des …
Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen, und die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1960 - KVR 2/60 = WuW/E BGH 415, 416, "IG-Bergbau", und vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62 = WuW/E BGH 547). - BGH, 23.01.1964 - KVZ 1/63
Beschluss über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von …
Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 6. Dezember 1962 in der rechtlich völlig gleich liegenden Sache KVZ 1/62 entschieden hat, kann ein Beschluß des Oberlandesgerichts, durch den über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von Preisbindungen entschieden worden ist, nicht als ein "in der Hauptsache erlassener" Beschluß im Sinne des § 73 GWB angesehen werden.
- BGH, 28.12.1972 - KVZ 1/72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62 (WuW/E BGH 547) im einzelnen dargelegt, daß Beschwerdeentscheidungen über Kostenbescheide der Kartellbehörden keine Entscheidungen in der Hauptsache sind. - BGH, 20.06.1964 - KVZ 2/64
Beschluss über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von …
Wie der Senat bereits in den der Anmelderin bekannten Beschlüssen vom 6. Dezember 1962 und 23. Januar 1964 - KVZ 1/62 und KVZ 1/63 - entschieden hat, kann ein Beschluß des Oberlandesgerichts, durch den über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von Preisbindungen entschieden worden ist, nicht als ein "in der Hauptsache erlassener" Beschluß im Sinne des § 73 GWB angesehen werden. - BGH, 20.06.1964 - KVZ 1/64
Beschluss über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von …
Wie der Senat bereits in den der Anmelderin bekannten Beschlüssen vom 6. Dezember 1962 und 23. Januar 1964 in den rechtlich völlig gleichliegenden Sachen KVZ 1/62 und KVZ 1/63 entschieden hat, kann ein Beschluß des Oberlandesgerichts, durch den über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von Preisbindungen entschieden worden ist, nicht als ein "in der Hauptsache erlassener" Beschluß im Sinne des § 73 GWB angesehen werden. - BGH, 08.03.1983 - KVZ 2/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen, und die infolgedessen ihren Sinn erst in der Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1960 - KVZ 2/60 - WuW/E BGH 415, 416, "IG-Bergbau"-Beschluß vom 6. Dezember 1962 - KVZ 1/62 - WuW/E BGH 547).
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