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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13195
BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04 (https://dejure.org/2005,13195)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 (https://dejure.org/2005,13195)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - KVZ 34/04 (https://dejure.org/2005,13195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 40 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Unternehmens zur Kündigung von Energielieferverträgen und Abschluss kostengünstigerer Verträge; Aufgaben und Rechte eines Energiebrokers; Überwiegen der funsionsbedingten Verbesserungen von Wettbewerbsbedingungen gegenüber wettbewerbsschädlichen ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB (1999) §§ 40 Abs. 1und 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Drittbeschwerde wegen Freigabe eines Zusammenschlussvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 40 Abs. 1 S. 1 § 63 Abs. 2
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Kartellverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04
    Die Beschwerdeführerin mag durch die Freigabe des Zusammenschlusses in ihren rechtlich geschützten Interessen berührt sein, weil der Zusammenschluß für sie nicht unerhebliche wirtschaftliche Nachteile erwarten läßt; dagegen kann sie nicht mit Erfolg geltend machen, die Freigabe des Zusammenschlußvorhabens verletze sie in eigenen Rechten (vgl. BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Daraus folgt, dass eine Mitteilung wie vorliegend diejenige des Bundeskartellamts vom 26.02.2019, dass das Hauptprüfverfahren nicht eingeleitet wird und der Zusammenschluss vollzogen werden kann, für Dritte ebenfalls nicht anfechtbar ist, weil mit ihr für die anmeldenden Unternehmen im Hinblick auf den Fristablauf allenfalls ein Vertrauenstatbestand geschaffen, die Wirkung des Fristablaufs aber nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5: "eine im Grundsatz gerichtlich nicht anfechtbare Entscheidung").

    Außerhalb eines förmlichen Hauptprüfverfahrens räumt das Gesetz Dritten aber selbst für den Fall keine Rechte ein, dass das Bundeskartellamt bewusst rechtswidrig von einem ordnungsgemäßen Hauptprüfverfahren absieht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Auch kann offen bleiben, ob die Überlegungen des Kammergerichts durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5) überholt sind.

    Rn. 32 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vorstehend dargelegte Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter bestehen nicht, weil das Verfahren der Fusionskontrolle nur objektiven Zwecken dient und die Grundrechte, von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen, keinen Schutz vor privater Konkurrenz bieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, zitiert nach juris, Tz. 60; BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 41/10, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, Beschluss vom 28.05.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 24 ff.).

    Läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ohne Mitteilung über den Eintritt in das Hauptprüfverfahren ab, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht mehr untersagt werden darf (BGH, Beschlüsse vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III, zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 23, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die im vorliegenden Fall zu entscheidenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22

    Klage auf Einsicht in die bei dem Bundeskartellamt geführten Akten oder die …

    Die Nichteinleitung eines Hauptprüfungsverfahrens kann durch einen Dritten nicht gerichtlich angefochten werden (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04; Senat, Beschluss vom 30. Juni 2004, VI-Kart 4/04 (V)).

    Anhaltspunkte dafür, dass durch die Freigabe ein subjektives öffentliches Recht des Beschwerdeführers oder seiner Mitglieder verletzt wäre - eine Situation, für die der Bundesgerichtshof eine Anfechtung ausnahmsweise in Erwägung gezogen hat (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04) - sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Wirkt sich die durch den Zusammenschluss zu erwartende Verstärkung der Marktposition des Gemeinschaftsunternehmens lediglich auf die wirtschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder aus, führt dies alleine nicht zu einem klagbaren Anspruch (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KVZ 34/04, Rn. 5;… Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2004, VI-Kart 4/04 (V), Rn. 26, …und vom 7. Oktober 2004, VI-Kart 3/04 (V), Rn. 22 ff., jeweils zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Kart 15/05

    Rechtsschutz gegen Freigabe einer Unternehmensfusion

    Weder aus einfachem Gesetz noch aus Grundrechten folgt ein subjektives Recht dritter Unternehmen auf Untersagung von Zusammenschlüssen (zuletzt: Senatsbeschluss vom 30.06.04 - VI - Kart 4/04 (V), Umdruck S.8 ff, "Ampere Beiladung"; Senatsbeschluss vom 07.10.04 - VI - Kart 3/04 (V), Umdruck S.7, "Ampere Freigabe", vom BGH bestätigt im Beschluss vom 28.06.04 - KVZ 34/04, Umdruck S.5).
  • BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05

    Beteiligung am Zusammenschlussvorhaben nicht beteiligter Unternehmen am …

    Ebenso ergibt sich zweifelsfrei aus der Senatsrechtsprechung, dass aus § 36 Abs. 1 GWB keine subjektiven Rechte i.S. des § 65 Abs. 3 Satz 4 GWB hergeleitet werden können (BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/Leica; Beschl. v. 28.6.2005 - KVZ 34/04, WuW/E DE-R 1571, 1572 - Ampere).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Kart 17/05

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer einfachen Beiladung durch das Bundeskartellamt …

    Dies zeigt bereits die Tatsache, dass es bei einer Freigabe durch Zeitablauf keine Beschwerdemöglichkeit gibt (BGH Beschl. vom 28. Juni 2005 KVZ 34/04 Umdruck Seite 4).
  • BGH, 13.11.2007 - KVZ 10/07

    Rechtstellung des Beiladungspetenten im Vorprüfverfahren

    Unabhängig davon war die Frage der Anfechtbarkeit einer im Vorprüfverfahren erfolgten Freigabe - wie auch die Nichtzulassungsbeschwerde nicht verkennt - bereits Gegenstand einer Senatsentscheidung (BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - KVZ 34/04, WuW/E DE-R 1571 - Ampere).
  • BGH, 21.09.2021 - KVZ 87/20

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Rn. 11 a) Der Bundesgerichtshof hat zwar bislang nicht entschieden, ob und gegebenenfalls auf welche Weise für den Fall, dass die Freigabe ein subjektives öffentliches Recht eines Dritten verletzt, ausnahmsweise eine Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVZ 34/04, WuW/E DE-R 1571, 1572 - Ampere).
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