Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertrag über eine Ausschließlichkeitsbindung (Geldspielautomaten, Musikautomaten, Unterhaltungsautomaten, Zigarettenautomaten) - Einhalten der erforderlichen Schriftform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 999
- GRUR 1978, 489
- WM 1978, 796
- DB 1978, 1588
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65
Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer …
- BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61
Gummistrümpfe
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgeführt hat, läßt sich der Begriff des Unternehmens im Sinn des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht einheitlich festlegen; er muß vielmehr im Einzelfall nach Maßgabe des in Frage stehenden wirtschaftlichen Vorgangs ermittelt werden, da das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht von einem institutionellen, sondern funktionellen Unternehmensbegriff ausgeht (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; BGH GRUR 1977, 739, 741 - Architekten-Gebühren). - BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75
Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgeführt hat, läßt sich der Begriff des Unternehmens im Sinn des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht einheitlich festlegen; er muß vielmehr im Einzelfall nach Maßgabe des in Frage stehenden wirtschaftlichen Vorgangs ermittelt werden, da das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht von einem institutionellen, sondern funktionellen Unternehmensbegriff ausgeht (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; BGH GRUR 1977, 739, 741 - Architekten-Gebühren). - BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75
Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages wegen Nichtbeachtung der …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77
Wie das Berufungsgericht weiter mit Recht ausgeführt hat, unterliegt ein solcher Vertrag in seinem gesamten Inhalt der Schriftform des § 34 GWB, da andernfalls den Kartellbehörden und Gerichten eine Überprüfung des gesamten Vertrags nach Maßgabe des § 18 GWB unmöglich ist (BGH NJW 1976, 1743 = WuW/E 1426 - Schriftform Automatenaufstellvertrag). - BGH, 25.11.1965 - KZR 11/64
Erstreckung von Bierbezugsverpflichtung auf künftige Pächter einer Gaststätte - …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77
Im Anschluß an die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. November 1965 (GRUR 1966, 277, 278 = WuW/E 712, 714 - Bierbezug) meint die Revision, nach dem Vertrag erschöpften sich die Beziehungen der Parteien in der Verpflichtung des Beklagten als Verpächter der Gaststätte, dem Pächter eine Verpflichtung hinsichtlich der Automatenaufstellung aufzuerlegen; der Vertrag sei also nicht, wie es § 18 GWB voraussetze, auf die Lieferung von Waren oder auf die Erbringung gewerblicher Leistungen zwischen den Vertragschließenden gerichtet.
- BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
Formzwang für rechtlich selbständigen, aber in untrennbarem wirtschaftlichen …
Sie ist über den eigenen Bedarf hinaus als Nachfrager nach Heizenergie aufgetreten und hat überdies durch die Errichtung und Verpachtung des Heizwerks das Wärmelieferungsverhältnis auch auf seiten des Lieferanten, also der Klägerin, mitgestaltet, so daß sie durch die dazu entwickelten Tätigkeiten am Wirtschaftsverkehr teilgenommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 "Gaststättenverpachtung" - WuW/E BGH 1521, 1522).Bei ihnen handelt es sich nicht um D W einseitig auferlegte Verpflichtungen; vielmehr stehen sie mit den Vertragspflichten der Klägerin, insbesondere ihrer Pflicht zur Wärmelieferung gemäß § 8 Abs. 1 des Vertrages, in einem Austauschverhältnis (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. April 1978 aaO.; vom 14. Juli 1980 - KZR 19/79 "Mallendarer Bürgerstube" - WuWE BGH 1745, 1747).
- BGH, 23.10.1979 - KZR 22/78
Wirksamkeit von Höchsthonorarklauseln in Verträgen der öffentlichen Hand zum …
Grundsätzlich erfüllt aber jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den Unternehmensbegriff des Gesetzes (BGHZ 36, 91, 103 "Gummistrümpfe"; Beschluß vom 6. November 1972 - KRB 1/72 - NJW 1973, 94, 95; Urteil vom 19. September 1974 - KZR 14/73 - WuW/E BGH 1325 - NJW 1974, 2236 "Schreibvollautomat"; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 - GRUR 1977, 739, 741 "Architektenkammer"; Urteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 - GRUR 1978, 489; s. auch BGHZ 67, 81, 84). - BGH, 12.12.1980 - V ZR 43/79
Vereinbarung über die Nichtbelieferung eines Endverbrauchers durch ein …
Aus der Entscheidung des Kartellsenats vom 11. April 1978, KZR 1/77 (WuW/E BGH 1521), die der Revisionsbeklagte bei seinen Ausführungen in der mündlichen Verhandlung über die Revision im Auge gehabt hat, ergibt sich nichts anderes.
- BGH, 08.05.1979 - KZR 17/78
Nichtigkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlende Schriftform - Unzulässige …
Die Vereinbarung, die der Klägerin das ausschließliche Recht gewährte, in der Gaststätte Automaten aufzustellen, beschränkte die Beklagten darin, gewerbliche Leistungen, nämlich die Aufstellung von Automaten, von Dritten zu beziehen, und fiel damit unter § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Urt. des Senats vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - LM GWB § 34 Nr. 7 = NJW 1976, 1743; siehe auch Urt. des Senats vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 = GRUR 1978, 489). - BGH, 14.11.1978 - KZR 3/78
Anforderungen an die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen …
Die Vereinbarung, die der Klägerin das ausschließliche Recht gewährte, in der Gaststätte Automaten aufzustellen, beschränkte den anderen Vertragsteil darin, gewerbliche Leistungen, nämlich die Aufstellung von Automaten, von Dritten zu beziehen, und fiel damit unter § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Senatsurteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 - LM GWB § 34 Nr. 7 = NJW 1976, 1743; s. auch Senatsurteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 = GRUR 1978, 489 mit Anmerkung Kroitzsch). - LG Düsseldorf, 04.02.2010 - 37 O 194/09 (vgl. BGH GRUR 1978, 489ff. - Gaststättenverpachtung; Bunte in: Langen / Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Deutsche Kartellrecht, Bd. 1 Deutsche Kartellrecht, § 1 GWB, RN 18).
- OLG München, 07.05.1981 - 6 U 4533/80
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wettbewerbsbeschränkenden …
Für die Erfüllung des Unternehmensbegriffs genügt jede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr (BGHZ 36, 91, 103 [BGH 26.10.1961 - KZR 1/61] - Gummistrümpfe - BGH WRP 1977, 480, 481 - Architektenkammer - BGH GRUR 1978, 489 - Gaststättenverpachtung) auf dem Gebiet des Güterabsatzes oder der gewerblichen Leistungen (keine Arbeitsleistungen, vgl. BGH v. 1. Oktober 1970 - KZR 18/78 - Briefmarkenprüfer), gleichgültig, ob auf der Anbieter- oder Nachfrageseite. - BGH, 05.05.1981 - KZR 9/80
Unternehmensbegriff im Sinne des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - …
Dabei genügt grundsätzlich Jede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr, die eine selbständige, aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt (vgl. Senatsurteilevom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WuW/E BGH 1521 f "Gaststättenverpachtung" undvom 14. Juli 1980 - KZR 19/79 - WuW/E BGH 1745 ff "Mallendarer Bürgerstube").
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