Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- BGH, 24.09.1996 - KZR 19/96
- BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij
Auszug aus BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96
Die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, obliegt dem nationalen Gericht (EuGH Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; Urt. v. 27.4.1994 - Rs. C-393/92, Slg. 1994, I-1508, 1521 - Almelo; vgl. im übrigen auch Art. 7 Abs. 2 des Gemeinsamen Standpunkts (EG) Nr. 25/97, vom Rat festgelegt am 29. April 1997 ABl. - EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
Auszug aus BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96
Das Berufungsgericht hat die angegriffene Remailing-Tätigkeit der Beklagten auch unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts zu Recht als rechtswidrig angesehen (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 19.5.1993 - Rs. C-320/91, Slg. 1993, I-2563 - Corbeau).
- BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
Beförderung von Briefpost durch einen weltweit operierenden Konzern unter Verstoß …
Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (…EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
dejure.org
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Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1996 - KZR 19/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BGH, 24.09.1996 - KZR 19/96
- BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.05.1997 - KZR 11/97
Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes im Revisionsverfahren
Die weitere Abwägung hat zu berücksichtigen, daß bei der Entscheidung über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung das Interesse eines Gläubigers, zu dessen Gunsten ein Urteil eines Oberlandesgerichts ergangen ist, an einer Rechtsverfolgung ohne weitere Gefahr für die Durchsetzung seines Rechts - die sich hier insbesondere aus der Gefahr des Beweisverlustes durch den Zeitablauf ergeben kann - regelmäßig Vorrang hat (vgl. BGH, Beschl. v. 24.9.1996 - KZR 19/96, WuW/E 3096, 3098 - Remailing). - BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97
Antrag auf einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Erfordernis eines …
Zu berücksichtigen ist schließlich auch, daß bei der Entscheidung über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung das Interesse eines Gläubigers, zu dessen Gunsten ein Urteil eines Oberlandesgerichts ergangen ist, an einer unverzüglichen Rechtsverfolgung regelmäßig Vorrang hat (vgl. BGH, Beschl. v. 24.9.1996 - KZR 19/96, WuW/E 3096, 3098 - Remailing).
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