Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Vereinsmitglieds - Unwirksamkeit einer Kündigung - Auslegung einer Satzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73
§ 11 der Satzung - die nur aus sich heraus ausgelegt und allein aus ihrem Inhalt beurteilt werden kann (vgl. BGHZ 47, 172, 180) - ist hiernach dahin zu verstehen, daß das Recht, Mitglieder nach freiem Belieben durch befristete Kündigung aus dem Verein auszuschließen, nicht gegenüber solchen Mitgliedern besteht, die ihrerseits einen Anspruch gegen den Verein erworben haben, ein in ihre Interessenssphäre eingedrungenes Konkurrenzunternehmen aus dem Verein auszuschließen. - BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65
Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73
Da der Senat anhand des bisherigen Vorbringens - die Parteien haben bisher unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt keinerlei Tatsachen vorgetragen - zu einer abschließenden Beurteilung nicht in der Lage ist, insbesondere die im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiete liegende Frage, ob diese Satzungsbestimmung geeignet ist, die Marktverhältnisse im Sinne des § 1 GWB zu beeinflussen (vgl. hierzu BGHZ 37, 194, 199 ff = LM GWB § 1 Nr. 4 m. Anm. Löscher; BGHSt 21, 18 m.w.N.), der Klärung bedarf, muß das angefochtene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, soweit es den Klageantrag zu 2 abgewiesen hat. - BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60
Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB
Auszug aus BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73
Da der Senat anhand des bisherigen Vorbringens - die Parteien haben bisher unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt keinerlei Tatsachen vorgetragen - zu einer abschließenden Beurteilung nicht in der Lage ist, insbesondere die im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiete liegende Frage, ob diese Satzungsbestimmung geeignet ist, die Marktverhältnisse im Sinne des § 1 GWB zu beeinflussen (vgl. hierzu BGHZ 37, 194, 199 ff = LM GWB § 1 Nr. 4 m. Anm. Löscher; BGHSt 21, 18 m.w.N.), der Klärung bedarf, muß das angefochtene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, soweit es den Klageantrag zu 2 abgewiesen hat. - BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64
Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl
Auszug aus BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73
Denn derartige Beschlüsse unterliegen der gerichtlichen Nachprüfung nur mit dem Inhalt, mit dem sie im vereinsrechtlichen Verfahren zustande gekommen sind (vgl. BGHZ 47, 382, 387; 45, 314, 321). - BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach …
Auszug aus BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73
Ein Verstoß gegen § 1 GWB kann nicht schon deshalb verneint werden, weil die in §§ 17 bis 23 WZG für Verbandszeichen Betroffene Regelung durch das Gesetz fernen Wettbewerbsbeschränkung nicht berührt worden ist und demgemäß gegen die satzungsmäßige Einräumung eines örtlich begrenzten Benutzungs- und Ausschließungsrechts keine Bedenken zu erheben sind (BGH, Urt. v. 13.3.64 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381).
- BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90
"Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter …
Das GWB hat allerdings gewerbliche Schutzrechte wie das Verbandszeichen als Rechtsinstitut unberührt gelassen (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381 - WKS-Möbel; Urt. v. 24.9.1973 - KZR 2/73, WuW/E 1293, 1297 - Platzschutz; vgl. auch BGHZ 51, 263, 266 - Silobehälter).Soweit - nicht tragenden - Ausführungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1973 (KZR 2/73, WuW/E 1293, 1297 - Platzschutz) etwas anderes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75
Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter …
Auch für die Beurteilung des Verhaltens der Klägerin nach § 26 Abs. 2 GWB, die in erster Linie für marktbeherrschende Unternehmen, und zwar auch für Versorgungsunternehmen, die Verträge nach § 103 GWB abgeschlossen haben, geboten ist (Urteil des Senats vom 22. Oktober 1973 - KZR 2/73 - NJW 1975, 901), sind die vorstehend zu Ziff. 2 behandelten Umstände von maßgebender Bedeutung.
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