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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - VI-Kart 1/01 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16870
OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - VI-Kart 1/01 (V) (https://dejure.org/2002,16870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2002 - VI-Kart 1/01 (V) (https://dejure.org/2002,16870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2002 - VI-Kart 1/01 (V) (https://dejure.org/2002,16870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde einer Beigeladenen gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer kartellrechtlichen Entscheidung bezüglich des Zusammenschlusses von Medienvertriebsgesellschaften sowie Buchverlagen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.05.2001 - Kart 18/99

    Beschwerdebefugnis im Beschwerdeverfahren betreffend die Freigabe eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01
    Der Verstoß gegen die Aufklärungspflicht sei nicht durch Nachholung der Sachaufklärung im Beschwerdeverfahren heilbar, sondern führe zur Aufhebung der Freigabeverfügung durch das Beschwerdegericht (vgl. Beschluß des Kammergerichts vom 21.2. 2001 - Kart 18/99).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01
    Rn. 23 Nach dem Bedarfsmarktkonzept (dem Prinzip der funktionellen Austauschbarkeit) sind demselben (sachlich) relevanten Markt nur diejenigen Waren oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Abnehmer nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1996, 595, 596 m. w. Nachw. - "Backofenmarkt"; Hervorhebung durch Kursivdruck hinzugefügt).
  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01
    Im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29.9.1981 (KVR 2/80 - "Zeitungsmarkt München", WuW/E BGH 1854, 1858) heißt es, als auf dem Anzeigenmarkt auftretende Konkurrenten kämen hier die Verlage von Kaufzeitungen, überregionale und regionale Abonnementzeitungen, Zeitschriften sowie Rundfunk und Fernsehen in Betracht.
  • BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81

    Kartellrecht - Fusionskontrolle - Anzeigenblätter - Zeitungen - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01
    Rn. 25 Gegenüber der Bemerkung der Beigeladenen (auf S. 20 der Beschwerdebegründung), es sei bislang nicht Gegenstand gerichtlicher Prüfung gewesen, ob die Direktverteilung von Werbematerial dem Anzeigenmarkt zuzurechnen sei, sei vorsorglich auf folgende Gerichtsentscheidungen hingewiesen: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 16.2.1982 (KVR 1/81 - "Münchner Anzeigenblätter", WuW/E BGH 1905, 1906 f.) die im dortigen Fall vom Kammergericht vorgenommene Abgrenzung des sachlich relevanten Markts auf die "stadtteilbezogene Anzeigenwerbung mit möglichst vollständiger Haushaltsabdeckung" ausdrücklich gebilligt, obwohl es die Direktverteilung von Werbematerial durch Dienstleister selbstverständlich immer schon gegeben hat.
  • KG, 15.01.1988 - Kart 1/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01
    Schließlich hat das Kammergericht in seinem Beschluß vom 15.1.1988 (Kart 1/86 - "W + i Verlag /Weiss-Druck", WuW/E OLG 4095, 4104) ausgeführt, (u. a.) Handzettel seien nicht in den relevanten Anzeigenmarkt (von Anzeigenblättern und Tageszeitungen) einzubeziehen.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem …

    Der Druck, die Vervielfältigung und die Veröffentlichung von Inseraten in dem redaktionellen Umfeld eines - in seinem Verbreitungsgebiet verteilten - Anzeigenblatts oder einer Zeitung einerseits und die Dienstleistung des bloßen Transports und Verteilens eines vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) selbst vollständig hergestellten Werbeträgers andererseits sind unterschiedliche Leistungen gegenüber unterschiedlichen Nachfragern (vgl. Senat, Beschluss vom 30.04.2002, Kart 1/01 (V), Beschlussumdruck Seite 10 f.; Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz.26 f.).

    Rn. 83 Der räumlich relevante Anzeigenmarkt ist bei der fusionskontrollrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eines lokalen bzw. regionalen Printmediums nach dessen jeweiligem Erscheinungsgebiet abzugrenzen (vgl. BGH WuW/E BGH 1905, 1906 f. - Münchener Anzeigenblätter - BGH WuW/E BGH 2195, 2196 - Abwehrblatt II - KG WuW/E OLG 4095, 4103 - W + i Verlag/Weiss-Druck -; Senat Beschluss vom 30.04.2002, Kart 1/01 (V), Beschlussumdruck S. 12; Senat, Beschluss vom 14.03.2007, VI-Kart 8/06 (V), WuW/E DE-R 1973 - 1978, zitiert nach juris Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 32/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung bei Anfechtungsbeschwerden …

    Über die Beschwerde (Az. des Senats: Kart 1/01 (V)) ist inzwischen (am selben Tage wie über die Beschwerde zum vorliegenden Auskunftsverfahren) mündlich verhandelt worden.

    Der Auskunftsbeschluß sei aber auch deshalb rechtswidrig, weil es für die Entscheidung des Senats im (Haupt-)Beschwerdeverfahren (Kart 1/01(V)) auf die vom Bundeskartellamt jetzt angeforderten Auskünfte nicht ankomme.

    Rn. 13 1. Der Senat kann die Rüge der Beschwerdeführerin, der Auskunftsbeschluß sei materiell rechtswidrig, weil es für die von ihr beantragte Beschwerdeentscheidung im Fusionskontrollverfahren [Kart 1/01 (V)] selbst auf die jetzt verlangten neuen Auskünfte nicht ankomme und diese Auskünfte daher nicht "erforderlich" (§ 59 Abs. 1 Nr. 1 GWB) seien, offen lassen.

    Rn. 14 2. Das Bundeskartellamt hat in seiner im Eilverfahren gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 und Satz 1 Nr. 2 GWB eingereichten Antragserwiderung ausgeführt und hält daran (durch Bezugnahme) in ihrer Beschwerdeerwiderung fest, die (auch) von der Beschwerdeführerin angeforderten Angaben seien für die im Hauptbeschwerdeverfahren [Kart 1/01 (V)] anstehende Prüfung, ob die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB auf den relevanten Märkten gegeben seien oder nicht, erforderlich.

    Rn. 15 Daraus ergibt sich, daß das Bundeskartellamt als Beteiligter des seinen Freigabebeschluß vom 21.12.2000 betreffenden Beschwerdeverfahrens [Kart 1/01 (V)] hoheitliche Mittel - in Gestalt des mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbaren Auskunftsverlangens - gegen eine andere Beteiligte desselben Beschwerdeverfahrens (die Beschwerdeführerin) einsetzt, um im Rahmen der Mitwirkung am Beschwerdeverfahren Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob der Freigabebeschluß rechtmäßig oder die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB erfüllt sind.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 31/01

    Anspruch auf Auskunftserteilung einer Kartellbehörde während eines …

    Über die Beschwerde (Az. des Senats: Kart 1/01 (V)) ist inzwischen (am selben Tage wie über die Beschwerde zum vorliegenden Auskunftsverfahren) mündlich verhandelt worden.

    Der Auskunftsbeschluß sei aber auch deshalb rechtswidrig, weil es für die Entscheidung des Senats im (Haupt-)Beschwerdeverfahren (Kart 1/01(V)) auf die vom Bundeskartellamt jetzt angeforderten Auskünfte nicht ankomme.

    Rn. 13 1. Der Senat kann die Rüge der Beschwerdeführerin, der Auskunftsbeschluß sei materiell rechtswidrig, weil es für die von ihr beantragte Beschwerdeentscheidung im Fusionskontrollverfahren [Kart 1/01 (V)] selbst auf die jetzt verlangten neuen Auskünfte nicht ankomme und diese Auskünfte daher nicht "erforderlich" (§ 59 Abs. 1 Nr. 1 GWB) seien, offen lassen.

    Rn. 14 2. Das Bundeskartellamt hat in seiner im Eilverfahren gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 und Satz 1 Nr. 2 GWB eingereichten Antragserwiderung ausgeführt und hält daran (durch Bezugnahme) in ihrer Beschwerdeerwiderung fest, die (auch) von der Beschwerdeführerin angeforderten Angaben seien für die im Hauptbeschwerdeverfahren [Kart 1/01 (V)] anstehende Prüfung, ob die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB auf den relevanten Märkten gegeben seien oder nicht, erforderlich.

    Rn. 15 Daraus ergibt sich, daß das Bundeskartellamt als Beteiligter des seinen Freigabebeschluß vom 21.12.2000 betreffenden Beschwerdeverfahrens [Kart 1/01 (V)] hoheitliche Mittel - in Gestalt des mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbaren Auskunftsverlangens - gegen eine andere Beteiligte desselben Beschwerdeverfahrens (die Beschwerdeführerin) einsetzt, um im Rahmen der Mitwirkung am Beschwerdeverfahren Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob der Freigabebeschluß rechtmäßig oder die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB erfüllt sind.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 8/06
    Ausgehend hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Kammergerichts und des Senats der räumlich relevante Markt bei der fusionskontrollrechtlichen Beurteilung des (ganzen oder teilweisen) Erwerbs eines Anzeigenblatts nach dessen jeweiligem Verteilungsgebiet abzugrenzen (BGH WuW/E BGH 1905, 1906 f. - Münchener Anzeigenblätter - BGH WuW/E BGH 2195, 2196 - Abwehrblatt II - KG WuW/E OLG 4095, 4103 - W + i Verlag/Weiss-Druck -; Senat Beschluss vom 30.04.2002, Kart 1/01 (V), Beschlussumdruck S. 12).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 30.04.2002, Az.: Kart 1/01 (V), Beschluss-umdruck Seite 10 f.), von der abzuweichen kein Anlass besteht.

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 28/03
    Auf das Urteil des Senats vom 21.11.2001 (U Kart 1/01) könne sich die Klägerin nicht berufen, weil dort ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.
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