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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - VI-Kart 34/02 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30297
OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - VI-Kart 34/02 (V) (https://dejure.org/2002,30297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2002 - VI-Kart 34/02 (V) (https://dejure.org/2002,30297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - VI-Kart 34/02 (V) (https://dejure.org/2002,30297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis der Kartellbehörde zur Beiladung von Personen auf Antrag bei erheblicher Berührung ihrer Interessen; Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Gashandelsmarkt durch Unternehmenszusammenschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02

    Anforderungen an ein Verwaltungsverfahren über eine Ministererlaubnis für ein …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - Kart 34/02
    Aus § 42 Abs. 1 Satz 1 GWB einerseits und § 56 Abs. 3 Satz 3 GWB andererseits ergibt sich, dass dem Bundeswirtschaftsminister die Entscheidung über die Erteilung der Ministererlaubnis und die Durchführung der dieser Entscheidung zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung (vgl. Senatsbeschluss vom 25.7.2002 - Kart 25/02 (V)) obliegt, dass das Ministererlaubnisverfahren im übrigen aber beim Bundeswirtschaftsministerium als Kartellbehörde (vgl. § 48 Abs. 1 GWB) geführt wird (vgl. auch § 42 Abs. 3 Satz 1 GWB).

    Ist der formelle Fehler aus tatsächlichen Gründen ohne Einfluss auf die Behördenentscheidung geblieben und hat er sich nachweislich nicht auf die Entscheidungsfindung der Behörde ausgewirkt, ist auch bei Ermessens-, Beurteilungs- oder Planungsentscheidungen die Aufhebung der Behördenentscheidung wegen eines Verfahrensfehlers ausgeschlossen (Senat, Beschluss vom 25.7.2002 - Kart 25/02 (V) m.w.N.;… Kopp/Ramsauer, a.a.O. Rdz. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - Kart 34/02
    In diesem Sinne sind etwa die unterbliebene weitere Aufklärung, die keine weiteren Erkenntnisse zutage gefördert hätte (BVerwGE 71, 150, 152) oder die Weisung eines gesetzlich ausgeschlossenen Amtsträgers, die nicht befolgt wurde (BVerwGE 69, 263), als letztlich unbeachtlich angesehen worden.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - Kart 24/02

    Vorliegen einer erheblichen Betroffenheit bei einer finanziellen Mehrbelastung in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - Kart 34/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (…a.a.O., Seite 527; Beschluss vom 2.9.2002 - Kart 27/02 (V); Beschluss vom 25.9.2002 - Kart 24/02 (V)) ist die diesbezügliche Abgrenzung auf der Grundlage einer wertenden Betrachtung vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2002 - Kart 27/02

    Beiladung von Personen und Personenvereinigungen durch die Kartellbehörde i.R.e. …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - Kart 34/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (…a.a.O., Seite 527; Beschluss vom 2.9.2002 - Kart 27/02 (V); Beschluss vom 25.9.2002 - Kart 24/02 (V)) ist die diesbezügliche Abgrenzung auf der Grundlage einer wertenden Betrachtung vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2004 - Kart 19/03

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch unüberschaubar viele Patente …

    Nach der Rechtsprechung des Senates (…a.a.O., Seite 527; Beschluss vom 02. September 2002, Az.: Kart 27/02 (V); Beschluss vom 25. September 2002, Az.: Kart 24/02 (V); Beschluss vom 12. Dezember 2002, Az.: Kart 34/02 (V); Beschluss vom 23. Dezember 2002, Az.: Kart 37/02 (V); Beschluss vom 26. November 2003, Az.: Kart 33/03 (V)) ist die diesbezügliche Abgrenzung auf der Grundlage einer wertenden Betrachtung vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Kart 33/03

    Befugnis der Beiladung von Personen oder Personenvereinigungen der Kartellbehörde …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (…a.a.O., Seite 527; Beschl. v. 2.9.2002 - Kart 27/02 (V); Beschl. v. 25.9.2002 - Kart 24/02 (V); Beschl. v. 12.12.2002 - Kart 34/02 (V); Beschl. v. 23.12.2002 - Kart 37/02 (V)) ist die diesbezügliche Abgrenzung auf der Grundlage einer wertenden Betrachtung vorzunehmen.
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