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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - VI-Kart 38/01 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26984
OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - VI-Kart 38/01 (V) (https://dejure.org/2003,26984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2003 - VI-Kart 38/01 (V) (https://dejure.org/2003,26984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - VI-Kart 38/01 (V) (https://dejure.org/2003,26984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit dem Angebotsmarkt für Dienstleistungen an Hörfunksender zur Vermarktung von Hörfunkwerbezeiten an nationale Werbekunde; Kartellrechtliche Unterlassungsverfügung bei der Direktvermarktung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 38/01
    Rn. 30 Es ist anerkannt, dass sich das Feststellungsinteresse des Bundeskartellamts auch daraus ergeben kann, dass die gerichtlich festgestellte Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des durch die angefochtene Verfügung begünstigten Unternehmens nach §§ 33, 19, 20 GWB ist (vgl. BGH, NJW 1996, 193, 194/195;… Karsten Schmidt, a.a.O. Rdz. 34 a).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2025 - Kart 7/22

    Kartellrechtliche Entscheidung zur Kündigung und eingeschränkten Verlängerung …

    Vielmehr ergab sich in diesen Fällen die Erledigung der Amtsverfügung bereits aus anderen Gründen, nämlich durch die Erfüllung der ausgesprochenen Verpflichtung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2017 - VI-2 Kart 1/15 (V), n.v., Anlage 1 zum Schriftsatz des Bundeskartellamts vom 22. Januar 2025, GA 1472), aus einer eingetretenen Veränderung der Marktverhältnisse (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. Februar 2002 - Kart 16/00 (V), juris Rn. 8 - Freie Tankstellen) oder aus einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des durch die Verfügung Begünstigten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - Kart 38/01 (V), juris Rn. 14 - eins Radio Aachen), weshalb den Erklärungen des Amts nur noch Bedeutung für die Frage zukam, ob die - infolge Erfüllung oder Änderung der Sachlage - an sich erledigten Verfügungen auch nicht mehr vollstreckt werden würden, nicht aber für die Frage der Erledigung selbst.
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