Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10   

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https://dejure.org/2011,15158
LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2011,15158)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2011 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2011,15158)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2011 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2011,15158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Die Entscheidung eines Versicherten für einen Wahltarif (Tarifwahlerklärung) kann nicht frei widerrufen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 425
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Ist die Beklagte kein Unternehmen (siehe dazu mit Blick auf das europäische Wettbewerbsrecht: BSG, Urteil vom 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R - BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 = juris Rn. 22 ff. m.w.N.), konnte ihr der Kläger auch nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gegenübergetreten.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfolgen Einrichtungen, die mit der Verwaltung gesetzlicher Krankenversicherungssysteme betraut sind, einen rein sozialen Zweck und üben keine wirtschaftliche Tätigkeit aus (siehe dazu die Nachweise aus der Rechtsprechung des EuGH im BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R - BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 = juris Rn. 22 ff. und das Urteil des EuGH vom 11.06.2009 - C-300/07 - Slg I -4779 Rn. 40 ff., in dem folgerichtig die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen wurden).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 5 B 15/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Folglich gelangt die dreijährige Bindungsfrist an einen Wahltarif auch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung zur Anwendung (so auch Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 5 B 15/09 KR ER - juris Rn. 7, und Knispel in Peters, SGB V, § 53 Rn. 181, Stand Oktober 2009).

    Daher differenziert § 53 Abs. 8 Satz 2 SGB V zwischen Pflichtversicherten und freiwilligen Mitgliedern (siehe LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 5 B 15/09 KR ER - juris Rn. 7, und Knispel in Peters, SGB V, § 53 Rn. 181, Stand Oktober 2009).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfolgen Einrichtungen, die mit der Verwaltung gesetzlicher Krankenversicherungssysteme betraut sind, einen rein sozialen Zweck und üben keine wirtschaftliche Tätigkeit aus (siehe dazu die Nachweise aus der Rechtsprechung des EuGH im BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R - BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 = juris Rn. 22 ff. und das Urteil des EuGH vom 11.06.2009 - C-300/07 - Slg I -4779 Rn. 40 ff., in dem folgerichtig die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen wurden).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    (1) Soweit die Klägerseite eine analoge Anwendung der §§ 119 ff. BGB geltend macht (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R - SozR 4-2600 § 7 Nr. 1 = juris Rn. 21), ist darauf hinzuweisen, dass allenfalls die Annahme eines Rechtsfolgen- oder Motivirrtums in Betracht kommt.
  • LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08

    Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Die allgemeine Vorschrift des § 175 Abs. 4 SGB V, auf die § 191 Nr. 3 SGB V dabei verweist, wird im Falle der Entscheidung für einen Wahltarif durch die spezielle Vorschrift des § 53 Abs. 8 Satz 1 bis 3 SGB V verdrängt (vgl. insoweit Hessisches LSG, Urteil vom 04.12.2008 - L 1 KR 150/08 KL - juris Rn. 20, und Lang in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Auflage, § 53 Rn. 22).
  • LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 231/10

    Krankenversicherung - Wahltarif Selbstbehalt - Mindestbindungsfrist auch bei

    Sie hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und weist ergänzend auf die Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 5. Februar 2010, L 1 KR 44/10 und den Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2009, L 5 B 15/09 KR ER hin.

    Der Gesetzgeber sieht zum Schutz der Versicherten spezielle abschließende Regelungen vor (Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftsrechte der Versicherten in den §§ 13 ff Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - SGB I, Sonderkündigungsrechte usw.; s.a.: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. August 2011, L 1 KR 44/10).

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10   

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https://dejure.org/2012,5723
LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2012,5723)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2012 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2012,5723)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2012 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2012,5723)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10
    Besondere Umstände, die eine Verwirkung auslösen, liegen vor, wenn der Verpflichtete (hier: die Beigeladenen) in Folge eines bestimmten Verhaltens (Verwirkungsverhalten) berechtigt vertrauen durfte, dass der Berechtigte (hier: die Klägerin) das Recht (hier: Klagerecht mit der möglichen Konsequenz im Falle eines obsiegenden Urteils, Beiträge nachfordern zu können) nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten) dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (so bereits Urteil des Senats vom 17. April 2008 - L 1 KR 356/06 - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 BSGE 80, 41, Juris-Rdnr. 18 mit weiteren Nachweisen der ständigen Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10
    Die Anwendung des § 49 SGB X sei nicht davon abhängig, ob der durch ihn Begünstigte bei seinem Erlass damit hätte rechnen können, dass er von der Klägerin noch mit der Klage angefochten werden könnte (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136).
  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 18/85

    Rechtsschutzgarantie hinsichtlich einer Klagebefugnis gegen einen dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10
    Ist der Verwaltungsakt wie hier gegenüber einem Dritten ergangen, ist eine Rechtsverletzung möglich, sofern zumindest mittelbar eigene rechtliche Interessen der Klägerin betroffen sind (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 54 Rdnr. 14 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSGE 61, 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10
    Von Bestandskraft wäre allerdings auszugehen, wenn die Klägerin ihr Klagerecht verwirkt hätte und diese als unzulässig zurückzuweisen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil vom 23. Juli 2009 (- L 1 KR 406/08 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - L 1 KR 88/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10
    Rücknahmevorschriften sind nämlich bereits nicht einschlägig: Der angefochtene Bescheid ist nie bestandskräftig geworden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30. August 2011 - L 1 KR 88/10 -).
  • LSG Berlin, 03.06.1998 - L 9 KR 49/97
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10
    Auch nach dem Urteil des LSG Berlin vom 3. Juni 1998 (L 9 KR 49/97) sei der Vertrauensschutz des § 45 Abs. 2 SGB X zu beachten.
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