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LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08 WA, L 10 AL 448/08 ER |
Zitiervorschläge
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.07.2008 - L 10 AL 447/08 WA, L 10 AL 448/08 ER (https://dejure.org/2008,28575)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - L 10 AL 447/08 WA, L 10 AL 448/08 ER (https://dejure.org/2008,28575)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Verfahrens durch eine Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage; Vorliegen eines Restitutionsgrundes bei Stellung eines Strafanzeige gegen die betroffenen Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Thüringen, 01.11.2005 - L 3 AL 60/05
- LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08 WA, L 10 AL 448/08 ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96
Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08
Im dritten Abschnitt erfolgt dann eine neue Verhandlung nach § 590 ZPO (vgl. zur Dreigliedrigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens BSG vom 10. September 1997 - 9 RV 2/96). - BSG, 06.11.1997 - 12 BK 66/97
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08
Da über die vorausgegangene Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss zu befinden war, ist über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ebenfalls durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BSG vom 6. November 1997 - 12 BK 66/97; BFH vom 7. November 1969 - III K 1/69). - BFH, 07.11.1969 - III K 1/69
Wiederaufnahme des Verfahrens - Steuergericht - Rechtskräftiger Beschluß - …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08
Da über die vorausgegangene Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss zu befinden war, ist über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ebenfalls durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BSG vom 6. November 1997 - 12 BK 66/97; BFH vom 7. November 1969 - III K 1/69). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1994 - L 15 U 103/93
Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeklage; Beschluß; Senat; Klage; Statthaftigkeit; …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08
Die Statthaftigkeit des Antrages setzt voraus, dass ein zulässiger Anfechtungsgrund schlüssig behauptet wird (…BSG aaO: "Die Klage ist zulässig, weil der Kläger einen Restitutionsgrund schlüssig behauptet hat und auch die übrigen Prozessvoraussetzungen erfüllt sind."; LSG Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 1994 - L 15 U 103/93; weitergehend noch BSG vom 4. Mai 1972 - 10 RV 24/72, wonach das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes Zulässigskeits-(Prozess-)voraussetzung für das Wiederaufnahmeverfahren ist). - BSG, 04.05.1972 - 10 RV 24/72
Wiederaufnahmeverfahren - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Rechtskräftiges …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08
Die Statthaftigkeit des Antrages setzt voraus, dass ein zulässiger Anfechtungsgrund schlüssig behauptet wird (…BSG aaO: "Die Klage ist zulässig, weil der Kläger einen Restitutionsgrund schlüssig behauptet hat und auch die übrigen Prozessvoraussetzungen erfüllt sind."; LSG Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 1994 - L 15 U 103/93; weitergehend noch BSG vom 4. Mai 1972 - 10 RV 24/72, wonach das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes Zulässigskeits-(Prozess-)voraussetzung für das Wiederaufnahmeverfahren ist).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 44/13 Dem Anwendungsbereich des § 179 Abs. 1 SGG unterfallen wegen des insoweit abweichenden Wortlauts zu § 578 Abs. 1 ZPO aber auch Beschlüsse über Nichtzulassungsbeschwerden nach § 145 SGG (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 15.07.2008 - L 10 AL 447/08 WA - Rn. 11;… Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 179 Rn. 3 m. w. N.).
- LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 448/08
Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Verfahrens …
Die Verfahren des Antragstellers zu den Aktenzeichen L 10 AL 447/08 WA und L 10 AL 448/08 ER werden dem führenden Aktenzeichen L 10 AL 447/08 WA zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.