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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,10406
LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10406)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2007 - L 10 B 854/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10406)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - L 10 B 854/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung der Zusicherung des kommunalen Trägers zur Übernahme der Aufwendungen für eine neue Unterkunft; Verhältnismäißgkeit des finanziellen Mehraufwands gegenüber dem Anlass für den Umzug und dem Ausmaß der Verbesserungen; Angemessenheit einer Wohnung im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 574
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, www.bundessozialgericht.de RdNr 24 ff) eine Einzelfallprüfung voraus.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07
    Die Gewährung von PKH für die PKH-Beschwerde kommt ohnehin nicht in Betracht (BGHZ 91, 311 mwN).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07
    Überdies dürfte auch im aktuellen Normkontext der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) überzeugend entwickelte Gedanke zu berücksichtigen sein, dass der finanzielle Mehraufwand in ein Verhältnis zum Gewicht des Grundes für den Umzug und zum Ausmaß der Verbesserungen zu setzen ist (BVerwGE 97, 110).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnungswechsel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07
    Sachgerecht ist es, die Erforderlichkeit als eine (sonst nur im Zusammenhang mit §§ 22 Abs. 3 SGB II gegebene) Schranke dafür anzusehen, dass konsolidierte Verhältnisse (auf dem Niveau des § 22 Abs. 1 SGB II) weiter verbessert oder ohne zureichenden Grund umgeschichtet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006, L 10 B 1091/06 AS ER).
  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 16 AS 311/21

    Covid-Angemessenheitsfiktion gilt auch für Nicht-Covid-Fälle

    In diesem Sinne ist ein Umzug erforderlich, wenn es um die Herstellung von menschenwürdigen Wohnverhältnissen geht, die eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überhaupt erst ermöglichen, also zur Beseitigung unzumutbarer Wohnverhältnisse, auch der Auszug aus einer Obdachlosenunterkunft oder aus einem Zimmer im (Studenten-)Wohnheim in eigene vier Wände (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2009, L 19 B 297/09 AS ER), nicht die bloße Verbesserung von konsolidierten allgemeinen Lebens-/Wohnumständen, die bereits angemessen und zumutbar sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007, L 10 B 854/07 AS ER, Rn. 7 juris).
  • SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07

    ALG II - Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 25.06.2007 (L 10 B 854/07 AS) ausgeführt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2007 - L 32 B 1912/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution -

    Die Übernahme der Mietkaution für die aktuelle Wohnung hängt im Ergebnis ebenso wie die Übernahme der laufenden Kosten der Unterkunft (vgl. hierzu: LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 25.06.2007 -L 10 B 854/07 AS-) demnach nicht generell von einer vorherigen Zusicherung nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ab.
  • SG Berlin, 16.10.2009 - S 82 AS 40096/08

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten nach Wechsel

    Die Einholung der vorherigen Zusicherung des Grundsicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 SGB 2 hat nur die Bedeutung einer Obliegenheit, deren Nichtbeachtung keine Auswirkungen hat, wenn der Umzug gemäß § 22 Abs. 2 S 2 SGB 2 erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 -L 10 B 854/07 AS ER-).

    Die Einholung der vorherigen Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II ist keine Anspruchsvoraussetzung, sondern hat die Bedeutung einer Obliegenheit, deren Verletzung keine Auswirkungen hat, wenn der Umzug gem. § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007, Az L 10 B 854/07 AS ER).

    Der Begriff der Erforderlichkeit, der nach allgemeiner Auffassung bedeutungsgleich mit der Notwendigkeit des Umzuges i.S.v. § 22 Abs. 3 S 2 SGB II ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007, Az L 10 B 854/07 AS ER), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gefasst und bedarf der Auslegung.

  • SG Berlin, 22.01.2009 - S 123 AS 38416/08

    Arbeitslosengeld II - Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten für einen

    3) Auf die "Ausführungsvorschriften zu Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB 2" kann zur Bestimmung der angemessenen Kosten nicht zurückgegriffen werden, weil sie als bloße Verwaltungsvorschriften das Gericht nicht binden können (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss von 25. Juni 2007 -L 10 B 854/07 AS ER-).

    Auf die AV Wohnen kann aber zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nicht zurückgegriffen werden, weil sie als bloße Verwaltungsvorschriften das Gericht nicht binden können (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25. Juni 2007, L 10 B 854/07 AS ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - L 14 B 248/08

    Anspruch auf höhere Miete bei Erfüllung eines Erhöhungstatbestandes der AV-Wohnen

    Nach diesen Vorschriften ist zu beurteilen, ob eine Wohnung im Bereich des Angemessenen liegt (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 25. Juni 2007 - L 10 B 854/07 AS ER - Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Juli 2007 - L 14 B 571/07 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 14 B 768/08

    ALG II; Umzug; Erforderlichkeit; Wohnungsgröße

    Vor dem Hintergrund dieser Vorschriften ist zu beurteilen, ob eine innegehabte Wohnung unterhalb der Grenze des Angemessenen liegt (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 25. Juni 2007 - L 10 B 854/07 AS ER - Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Juli 2007 - L 14 B 571/07 AS ER -).
  • SG Stuttgart, 06.04.2009 - S 18 AS 6495/08

    Höhe der anzuerkennenden Kosten für Unterkunft und Heizung ; Anspruch auf

    Die - vorliegend unterbliebene - Einholung der vorherigen Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 S 1 SGB II ist grundsätzlich keine Anspruchsvoraussetzung, sondern hat die Bedeutung einer Obliegenheitspflicht, deren Verletzung keine Auswirkungen hat, wenn der Umzug gem. § 22 Abs. 2 S 2 SGB II erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (LSG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007 - L 10 B 854/07 AS ER).
  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Die - vorliegend unterbliebene - Einholung der vorherigen Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 S 1 SGB II ist grundsätzlich keine Anspruchsvoraussetzung, sondern hat die Bedeutung einer Obliegenheitspflicht, deren Verletzung keine Auswirkungen hat, wenn der Umzug gem. § 22 Abs. 2 S 2 SGB II erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (LSG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 25.06.207, Az.: L 10 B 854/07 AS ER).
  • SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09

    Arbeitslosengeld II-Empfängerin erhält nach Abriss ihrer früheren Wohnung volle

    Die Einholung der vorherigen Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II ist indes keine Anspruchsvoraussetzung, sondern hat die Bedeutung einer Obliegenheit, deren Verletzung keine Auswirkungen hat, wenn der Umzug gem. § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 10 B 854/07 AS ER).
  • SG Berlin, 21.12.2007 - S 125 AS 31647/07

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für einen

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