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   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42559
LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18 (https://dejure.org/2022,42559)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2022 - L 10 U 1783/18 (https://dejure.org/2022,42559)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - L 10 U 1783/18 (https://dejure.org/2022,42559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 96 Abs 1 SGG, § 153 Abs 1 SGG, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 56 Abs 2 SGB 7
    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand gem § 96 Abs 1 SGG - laufendes Berufungsverfahren - neuer Verwaltungsakt - Änderung oder Ersetzung des bisherigen Bescheids - neue Sachprüfung - gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - nachträgliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 96 ; SGB VII § 8 ; SGB VII § 56
    Entscheidet der Unfallversicherungsträger während eines laufenden Berufungsverfahrens wegen Verletztenrente aufgrund einer nachträglich anerkannten weiteren Unfallfolge über die Höhe der Rente von Anfang an neu, wird dieser Bescheid nach § 96 SGG Gegenstand des ...

  • rechtsportal.de

    SGG § 96 ; SGB VII § 8 ; SGB VII § 56
    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Einbeziehung eines Verwaltungsakts über die Höhe der Rente in das sozialgerichtliche Berufungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Der Senat kann daher offenlassen, ob die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. BSG 18.11.2014, B 4 AS 4/14 R) im Berufungsverfahren noch zulässig ist, denn mit Erlass des Bescheides vom 24.03.2020 hat die Beklagte erneut über den gesamten Rentenanspruch des Klägers entschieden, sodass zumindest zweifelhaft ist, ob für das Überprüfungsverfahren noch ein Rechtsschutzbedürfnis besteht bzw. sich der Bescheid vom 20.12.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.05.2014 durch die neuerliche und weitergehende Überprüfung mit Bescheid vom 24.03.2020 gemäß § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt hat.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG 22.06.2004, B 2 U 14/03 R): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Doch rechtfertigt es die vorgenommene neue Sachprüfung, auch eine solche Entscheidung wie eine Änderung oder Ersetzung i.S. von § 96 Abs. 1 SGG zu behandeln, mit der Folge der unmittelbaren Anwendung dieser Vorschrift (BSG 16.06.2015, B 4 AS 37/14 R; Binder in Berchtold, SGG, 6. Aufl., § 96 Rn. 8).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Dabei ist entscheidend eine "Gesamtschau" der "Gesamteinwirkung" aller einzelnen Schäden auf die Erwerbsfähigkeit (BSG 13.02.2013, B 2 U 25/11 R; BSG 24.11.1988, 2 BU 139/88, unter Hinweis auf Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht).
  • BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 6/77

    Zur Abgrenzung des Begriffes Behinderung - Bemessung der Gesamt-MdE bei mehreren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Dementsprechend sind mathematische Formeln kein rechtlich zulässiges oder gar gebotenes Beurteilungsmittel zur Feststellung der Gesamt-MdE (BSG 15.03.1979, 9 RVs 6/77), vielmehr muss bei der Gesamtbeurteilung bemessen werden, wie im Einzelfall die durch alle Störungen bedingten Funktionsausfälle gemeinsam die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (BSG, a.a.O.; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, § 56 Rn. 44 m.w.N.).
  • BSG, 24.11.1988 - 2 BU 139/88
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Dabei ist entscheidend eine "Gesamtschau" der "Gesamteinwirkung" aller einzelnen Schäden auf die Erwerbsfähigkeit (BSG 13.02.2013, B 2 U 25/11 R; BSG 24.11.1988, 2 BU 139/88, unter Hinweis auf Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht).
  • BSG, 23.06.1959 - 7 RAr 117/57
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Geändert oder ersetzt wird ein Bescheid immer dann, wenn der neue Bescheid denselben Streitgegenstand wie der Ursprungsbescheid betrifft (so bereits BSG 23.06.1959, 7 RAr 117/57, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris) und in dessen Regelung so eingreift, dass die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert wird (vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., Rn. 4 ff. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 U 1969/17
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2022 - L 10 U 1783/18
    Denn übliche Schmerzen als Begleitsymptome einer körperlichen Schädigung sind in den Bewertungstabellen für die jeweilige Schädigung bereits berücksichtigt (s. nur Senatsurteil vom 15.11.2018, L 10 U 1969/17; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 244).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 U 1953/21
    Richtigerweise waren die beim Kläger objektivierbaren Funktionsdefizite von neurologischer Seite im Bereich der linken Hand insgesamt allenfalls (sic!) mit einer MdE von 10 v.H. (so A1, der von einem Neurom statt einer Läsion ausging; der neurologische Gutachter B1 ging hingegen - wie auch G2 - von keiner messbaren MdE aus) zu bewerten, wobei dabei die üblichen Schmerzen als Begleitsymptome einer körperlichen Schädigung bereits mitberücksichtigt sind; ohnehin sind nicht die Schmerzen als solche zu bewerten, sondern deren Auswirkungen in Form von Funktionsdefiziten auf die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen (Senatsurteil vom 15.12.2022, L 10 U 1783/18, in juris, Rn. 57 m.w.N.; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O. S. 244).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 U 1430/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - wesentliche

    Die üblichen Schmerzen sind als Begleitsymptome einer körperlichen Schädigung in den MdE-Bewertungstabellen für die jeweilige Schädigung bereits berücksichtigt (s. nur Senatsurteile vom 15.12.2022, L 10 U 1783/18, in juris, Rn. 57 und vom 15.11.2018, L 10 U 1969/17, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O. S. 244), vorliegend also konkret im Rahmen der dem Kläger bereits zuerkannten MdE von 20 v.H.; außergewöhnliche Schmerzen in Gestalt eines CRPS bzw. eines zentralen neuropathischen Schmerzsyndroms liegen beim Kläger nicht vor, was auch bereits der Gutachter J1 ausgeschlossen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 U 1892/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - abgefundene Rente - Wiederzahlung - wesentliche

    Unabhängig davon, dass weder C1 noch R2 irgendwelche höhergradigen Schmerzzustände beschrieben (im Übrigen Angabe des Klägers gegenüber C1: Ibuprofen nach Bedarf), geschweige denn zu objektivieren vermocht haben und unabhängig davon, dass auch keiner der jemals mit dem Unfall des Klägers befassten Gutachter und Ärzte (auch in den vorangegangenen Verfahren) eine eigenständige Schmerzerkrankung auch nur in Erwägung gezogen hat, sind die üblichen Schmerzen als Begleitsymptome einer körperlichen Schädigung in den MdE-Bewertungstabellen für die jeweilige Schädigung bereits berücksichtigt (s. nur Senatsurteile vom 15.12.2022, L 10 U 1783/18, in juris, Rn. 57 und vom 15.11.2018, L 10 U 1969/17, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O. S. 244), vorliegend also konkret im Rahmen der dem Kläger abgefundenen Rente nach einer MdE von 20 v.H.
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