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   LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16   

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LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16 (https://dejure.org/2017,18489)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.04.2017 - L 11 AS 289/16 (https://dejure.org/2017,18489)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. April 2017 - L 11 AS 289/16 (https://dejure.org/2017,18489)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Produkttheorie; Umzug in einen anderen Wohnort;

  • rewis.io

    Verstoß gegen Amtsermittlung durch Entscheidung durch Gerichtsbescheid ohne Prüfung des schlüssigen Konzepts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 3; WoFG § 10
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 3; WoFG § 10

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Hinsichtlich der Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl nur Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen, so dass sich diese grundsätzlich nach den Werten, welche die Länder aufgrund des § 10 Wohnraumförderungsgesetz vom 13.09.2001 (BGBl I 2376) festgelegt haben, bestimmt.

    Für ein schlüssiges Konzept müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein (vgl BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70): - Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen; - Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung (Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete/Vergleichbarkeit, Differenzierung nach Wohnungsgröße); - Angaben über den Beobachtungszeitraum; - Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel); - Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten; - Validität der Datenerhebung; - Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung; - Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

    Für die Bestimmung des Vergleichsraumes bedarf es daher der Festlegung ausreichend großer Räume der Wohnbebauung, die aufgrund räumlicher Nähe (nicht bloße Orts- oder Stadtteile/-bezirke) eine zusammenhängende Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen, sowie insgesamt betrachtet einen homogenen Lebens- und Wohnbereich darstellen (vgl BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R).

    Nach Punkt 2.2.3 wird die Untergliederung in vier Regionen vorgenommen (zur Zulässigkeit des Aufteilens eines Flächenlandkreises in verschiedene Vergleichsräume: BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R).

    Sofern dies der Fall sein sollte, würde sich die Frage stellen, ob damit den Anforderungen des BSG genüge getan wäre, wonach eine vorgenommene Ergebniskontrolle durch Auswertung der Wohnungsangebote eine systematische Einbeziehung des Faktors der Neuvertragsmieten (gemeint ist dabei wohl der Mietpreis für auf dem Wohnungsmarkt zur Vermietung angebotene Wohnungen, vgl zu dem entsprechenden Begriff in § 22c Abs. 1 Satz 3 SGB II: Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, Stand 10/2011, § 22c SGB II Rn 2) von vornherein, dh bereits bei den Grundlagen der Datenerhebung, nicht ersetzen kann (vgl BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 85; hier hat das BSG alleine eine dreimonatige Ergebniskontrolle anhand von Wohnungsanzeigen in Anzeigenblättern für nicht ausreichend erachtet).

    Wäre dies nicht möglich, so würde für die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete auf die Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetzes (WoGG) zzgl eines "Sicherheitszuschlags" nach generell-abstrakten Kriterien im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze erforderlich sein (ständige Rspr des BSG, vgl nur Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 85).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Dabei geht es um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Leistungsberechtigten (vgl BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R; Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R; nach BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R und Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - ist in erster Linie auf den Wohnort abzustellen).

    Insoweit dürfen aber nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher "billige" Stadtteile bzw Gegenden herausgegriffen werden, sondern es ist auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet bzw räumlichen Vergleichsraum abzustellen; besondere Belange und die konkrete Situation des jeweiligen Leistungsberechtigten (zB bei Alleinerziehenden oder Familien mit minderjährigen schulpflichtigen Kindern) ist nicht bereits bei der (abstrakt-generell vorzunehmenden) Festlegung der Vergleichsräume, sondern erst bei der konkreten Zumutbarkeit einer Kostensenkung zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R).

    Gegebenenfalls wäre zu prüfen und zu ermitteln, ob der Klägerin ein Umzug auch in einen anderen Vergleichsraum zuzumuten wäre (offen gelassen in BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263).

    Allerdings führt die objektive fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete nur dann zur subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung mit einem Ausnahmefall, wenn dadurch die Klägerin in ihrer Suche auf Grund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt gewesen ist (vgl dazu BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Hinsichtlich der Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl nur Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen, so dass sich diese grundsätzlich nach den Werten, welche die Länder aufgrund des § 10 Wohnraumförderungsgesetz vom 13.09.2001 (BGBl I 2376) festgelegt haben, bestimmt.

    Dabei geht es um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Leistungsberechtigten (vgl BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R; Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R; nach BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R und Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - ist in erster Linie auf den Wohnort abzustellen).

    Auch wenn ein Umzug in einen anderen Wohnort, der mit einer Aufgabe des sozialen Umfeldes verbunden wäre, von einem Leistungsberechtigten im Regelfall nicht verlangt werden kann, bedeutet dies jedoch nicht, dass sich der räumliche Vergleichsmaßstab strikt am kommunalverfassungsrechtlichen Begriff der "Gemeinde" nach dem jeweiligen landesrechtlichen Kommunalrecht orientieren muss (vgl BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Insbesondere im ländlichen Raum kann es geboten sein, größere Gebiete als Vergleichsgebiete zusammenzufassen, während in größeren Städten andererseits eine Unterteilung in mehrere kleinere Vergleichsgebiete, die kommunalverfassungsrechtlich keine selbständigen Einheiten darstellen, in Betracht kommen kann (vgl BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Dabei geht es um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Leistungsberechtigten (vgl BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R; Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R; nach BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R und Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - ist in erster Linie auf den Wohnort abzustellen).

    Dieser kann größenmäßig in Abhängigkeit davon, ob es sich um einen ländlichen Raum oder ein Ballungszentrum, durchaus unterschiedlich sein (vgl BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R).

    Der für die Prüfung von Letzterem heranzuziehende Vergleichsraum kann dabei enger zu begrenzen sein als der für die Ermittlung der (abstrakten) Referenzmiete (so auch BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Für ein schlüssiges Konzept müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein (vgl BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70): - Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen; - Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung (Art von Wohnungen, Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete/Vergleichbarkeit, Differenzierung nach Wohnungsgröße); - Angaben über den Beobachtungszeitraum; - Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zB Mietspiegel); - Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten; - Validität der Datenerhebung; - Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung; - Angaben über die gezogenen Schlüsse (zB Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

    Dabei geht es um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Leistungsberechtigten (vgl BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R; Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R; nach BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R und Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - ist in erster Linie auf den Wohnort abzustellen).

    Für die Bestimmung des Vergleichsraumes bedarf es daher der Festlegung ausreichend großer Räume der Wohnbebauung, die aufgrund räumlicher Nähe (nicht bloße Orts- oder Stadtteile/-bezirke) eine zusammenhängende Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen, sowie insgesamt betrachtet einen homogenen Lebens- und Wohnbereich darstellen (vgl BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R).

  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 872/15

    Angemessene Referenzmiete

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Dagegen hat die Klägerin Berufung beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegt (L 11 AS 872/15).

    Dies hat die Klägerin im Übrigen in dem Parallelrechtsstreit L 11 AS 872/15 so beantragt, den der Senat mit Urteil vom heutigen Tag ebenfalls an das SG zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hat.

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    In Konsequenz zu den Ausführungen zur Festlegung des Vergleichsraumes kann die Klägerin in der Regel nur auf konkrete Wohnungen innerhalb des maßgeblichen Vergleichsraums verwiesen werden (siehe dazu auch: BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R; Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    In Konsequenz zu den Ausführungen zur Festlegung des Vergleichsraumes kann die Klägerin in der Regel nur auf konkrete Wohnungen innerhalb des maßgeblichen Vergleichsraums verwiesen werden (siehe dazu auch: BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R; Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Dem Konzept ist nicht zu entnehmen, ob Maßnahmen ergriffen worden sind, um auf der anderen Seite Wohnungen des untersten Standards (siehe dazu BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 und Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52) ebenfalls aus dem Datenbestand zu eliminieren.
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 289/16
    Zwar könnte unter Umständen bei Vorliegen eines schlüssigen Konzepts davon ausgegangen werden, dass ausreichend Wohnungen zu dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis im Vergleichsraum angemietet werden können (vgl dazu BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R; Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • SG Darmstadt, 14.03.2011 - S 22 AS 395/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung bzw -grenze

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands -

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

  • BSG, 31.01.2017 - B 3 KR 44/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 620/16

    Ermittlung angemessener Unterkunftskosten

    Auch gelten die oben dargestellten und vom BSG entwickelten Anforderungen an die Vergleichsraumbildung nicht nur für größere Städte, sondern auch für Flächenlandkreise (vgl zu den besonderen Voraussetzungen für ländliche Gebiete: BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - juris; zu einem in verschiedene "Raumschaften" unterteilten Landkreis: BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R; für eine kreisangehörige Gemeinde als eigenen Vergleichsraum: BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 - juris - die Vorinstanz - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2011 - L 19 AS 2202/10 - juris - hatte gerade einen Vergleichsraum in Form des gesamten Landkreises abgelehnt; zur Einteilung eines Landkreises in verschiedene Vergleichsräume: Urteil des Senats vom 25.04.2017 - L 11 AS 289/16; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2017 - L 5 AS 547/16; Urteil vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.12.2017 - L 7 AS 513/16 B ER; Urteil vom 01.06.2017 - L 7 AS 917/14 - alle nach juris; teilweise wird auch angenommen, dass ein ganzer Landkreis einen Vergleichsraum darstellen kann, wobei unklar ist, ob dort andere Verhältnisse gegeben sind als im Landkreis B-Stadt, vgl dazu zB: LSG T., Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2016 - L 12 AS 1180/12 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16 B ER RG   

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https://dejure.org/2016,101917
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16 B ER RG (https://dejure.org/2016,101917)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.03.2016 - L 11 AS 289/16 B ER RG (https://dejure.org/2016,101917)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. März 2016 - L 11 AS 289/16 B ER RG (https://dejure.org/2016,101917)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der vorgetragene Anhörungsfehler also für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. BSG, Beschluss vom 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B -).
  • BSG, 01.08.2007 - B 13 R 7/07 C

    Weitere Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16
    Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 178a Abs. 4 Satz 3 SGG), so dass auch eine weitere Anhörungsrüge ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 1. August 2007 - B 13 R 7/07 C -).
  • BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C

    Zulässigkeit der Nachholung der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, dem Rügeführer Gelegenheit zu geben, eine einmal getroffene Entscheidung (hier: Beschluss des Senats vom 3. März 2016) einer erneuten inhaltlichen Überprüfung durch das Beschwerdegericht zuzuführen (BSG, Beschluss vom 23. Dezember 2008, B 12 KR 2/08 C).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 11 AS 41/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 11 AS 289/16
    Die gegen den Beschluss des Senats vom 3. März 2016 (L 11 AS 41/16 B ER) gerichtete Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen.
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