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   LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14   

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LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14 (https://dejure.org/2016,60538)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.02.2016 - L 11 AS 587/14 (https://dejure.org/2016,60538)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - L 11 AS 587/14 (https://dejure.org/2016,60538)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Nürnberg, 09.07.2014 - S 13 AS 99/13
    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.07.2014 wird in Bezug auf das vormalige Verfahren S 13 AS 99/13 (Ziffer I des Tatbestandes und Entscheidungsgründe) zurückgewiesen.

    Gegen den Widerspruchsbescheid hat die Klägerin Klage zum Sozialgericht Nürnberg (SG) erhoben (S 13 AS 99/13) und geltend gemacht, abzugsfähige Werbungskosten seien entgegen der Auffassung des Beklagten auch Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche auf Arbeitsentgelt entstünden.

    Das SG hat nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung am 09.07.2014 das Verfahren S 13 AS 99/13 mit weiteren sechs dort anhängigen Verfahren (S 13 AS 252/13, S 13 AS 1105/13, S 13 AS 1106/13, S 13 AS 1107/13, S 13 AS 1123/13 und S 13 AS 642/14) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und, nachdem die Klägerin nicht erschienen war, auf Antrag des Beklagten, nach Lage der Akten zu entscheiden, die Klage ohne mündliche Verhandlung mit Urteil vom 09.07.2014 abgewiesen (Ziffer I des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe).

    Nach Trennung der Verfahren unter Beachtung der erstinstanzlichen Streitgegenstände (Beschluss vom 30.09.2015) wird das vormals vor dem SG unter dem Aktenzeichen S 13 AS 99/13 (Anrechnung von Zinseinkünften) unter dem Aktenzeichen L 11 AS 587/14 fortgeführt.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.07.2014 in Bezug auf das vormalige Verfahren S 13 AS 99/13 (Ziffer I des Tatbestandes und Entscheidungsgründe) aufzuheben und den Beklagten unter Abänderung des Bescheides vom 04.11.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.12.2011 zu verurteilen, Alg II in Höhe von 187, 40 EUR für November 2011 nachzuzahlen.

    Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist trotz der geltend gemachten Beschwer von ledig 187, 40 EUR zulässig (§§ 143, 144, 151 SGG), denn das Verfahren S 13 AS 99/13 war mit anderen Verfahren verbunden, wobei die Berufungen in Bezug auf diese Streitgegenstände (u.a. S 13 AS 642/14 - Auskunftsklage) zum Teil keiner Zulassung bedurften.

  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Unabhängig davon, dass die Klägerin kein Einkommen aus der von ihr behaupteten Erwerbstätigkeit erzielt, kann der Grundfreibetrag nur vom Erwerbseinkommen abgesetzt werden, wobei eine Übertragung eines nicht verbrauchten Restes auf andere Einkommensarten nicht zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R - juris).
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 437/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Berufungsverfahren - Wert des

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes ist grundsätzlich die Einlegung der Berufung (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 4 Abs. 1 Satz 1 ZPO - ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 13.06.2013 - B 13 R 437/12 B - juris mwN).
  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11

    Der Grundfreibetrag nach § 11 Abs 2 Satz SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Die Beschränkung, den Grundfreibetrag lediglich im Zusammenhang mit dem Bezug von Erwerbseinkommen zu berücksichtigen, ergibt sich jedoch aus Regelungszusammenhang des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 iVm § 11b Abs. 3 SGB II und den Motiven des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks 15/5446), der im Hinblick auf die bis dahin maßgebliche, aber unzureichende und wenig transparente Regelung der Freibeträge für Erwerbseinkommen höhere Freibeträge für Erwerbstätigkeit einräumen und die Freibetragsregelung vereinfachen wollte (vgl. Urteil des Senates vom 27.03.2013 - L 11 AS 810/11 - juris).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R

    Beschwerdegegenstandswert - Saldierung - Kurzarbeitergeld - tarifliche

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Soweit mit einer Berufung mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, sind nach herrschender Meinung die geltend gemachten Ansprüche zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes entsprechend § 202 SGG iVm § 5 Zivilprozessordnung (ZPO) zusammenzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.1966 - 3 RK 9/63 - BSGE 24, 260; Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R - NZS 1998, 580); dies soll auch gelten, wenn das SG mehrere Klagen verbunden und über diese anschließend mit einem Urteil entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 - juris), auch wenn § 5 Hs 1 ZPO nur die Zusammenrechnung mehrerer in einer Klage geltend gemachter Ansprüche vorsieht.
  • LSG Bayern, 26.11.2015 - L 18 AS 669/15

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei verbundenen Klageverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Verbindung der Ausgangsverfahren unsachgemäß war (vgl. Beschluss des Senates vom 30.09.2015 - L 11 AS 587/14), denn der Senat konnte sich vorliegend nicht davon überzeugen, dass das SG unter bewusster Missachtung der rechtlichen Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 SGG, mithin willkürlich, die Verfahren miteinander verbunden hat (idS vgl. BayLSG, Urteil vom 26.11.2015 - L 18 AS 669/15 - juris).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 72/80

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Soweit mit einer Berufung mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, sind nach herrschender Meinung die geltend gemachten Ansprüche zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes entsprechend § 202 SGG iVm § 5 Zivilprozessordnung (ZPO) zusammenzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.1966 - 3 RK 9/63 - BSGE 24, 260; Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R - NZS 1998, 580); dies soll auch gelten, wenn das SG mehrere Klagen verbunden und über diese anschließend mit einem Urteil entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 - juris), auch wenn § 5 Hs 1 ZPO nur die Zusammenrechnung mehrerer in einer Klage geltend gemachter Ansprüche vorsieht.
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 9/63
    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14
    Soweit mit einer Berufung mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, sind nach herrschender Meinung die geltend gemachten Ansprüche zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes entsprechend § 202 SGG iVm § 5 Zivilprozessordnung (ZPO) zusammenzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.1966 - 3 RK 9/63 - BSGE 24, 260; Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R - NZS 1998, 580); dies soll auch gelten, wenn das SG mehrere Klagen verbunden und über diese anschließend mit einem Urteil entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 - juris), auch wenn § 5 Hs 1 ZPO nur die Zusammenrechnung mehrerer in einer Klage geltend gemachter Ansprüche vorsieht.
  • LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 698/15

    Keine Reisekostenerstattung ohne Nachweis der entstandenen Reisekosten

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Verbindung der Ausgangsverfahren unsachgemäß war (vgl. Beschluss des Senates vom 30.09.2015 - L 11 AS 587/14), denn der Senat konnte sich vorliegend nicht davon überzeugen, dass das SG unter bewusster Missachtung der rechtlichen Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 SGG, mithin willkürlich, die Verfahren miteinander verbunden hat (idS vgl. BayLSG, Urteil vom 26.11.2015 - L 18 AS 669/15 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,101870
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14 NZB (https://dejure.org/2015,101870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2015 - L 11 AS 587/14 NZB (https://dejure.org/2015,101870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2015 - L 11 AS 587/14 NZB (https://dejure.org/2015,101870)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Divergenz i.S.d. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt nämlich nur vor, wenn ein abstrakter Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung mit einem Rechtssatz in einer Entscheidung der in Abs. 2 Nr. 2 genannten Gerichte nicht übereinstimmt und der angefochtenen Entscheidung tragend zugrunde liegt (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 RS 61/09 B, Rn 14; Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 13).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet eine Zulassung der Berufung wegen Divergenz (BSG, Beschluss vom 19. November 2009, a.a.O., Rn 14; Udsching in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 2015, § 160 SGG Rn 19; Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 19 - jeweils zur Divergenz i.S.d. § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass in diesem Falle der fehlerhaften endgültigen Bewilligung aber dann bei Kenntnis des tatsächlich im Bewilligungsmonat zugeflossenen Entgelts kein Fall des § 48 SGB X gegeben ist, sondern des § 45 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R -, BSGE 112, 221).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Soweit das SG hinreichende Bestimmtheit angenommen hat und es für ausreichend gehalten hat, dass der letzte maßgebliche Bescheid vom 29. Dezember 2011 vom Beklagten in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid aufgenommen wurde, liegt keine Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung vor (vgl. dazu Urteil des Senats vom 27. Januar 2015 - L 11 AS 82/13 m.w.N.; Urteil des BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R Rn 16).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Steht die Rechtsfrage dagegen praktisch außer Zweifel oder ist sie bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Der Zulassungsgrund der Divergenz liegt somit weder bei einem Rechtsirrtum im Einzelfall noch bei Übersehen einer Rechtsfrage vor (BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 241/14 B - BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B - Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 14 - jeweils zu § 160 SGG und mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 180/09 B

    Vermittlung Arbeitsloser und Arbeitsuchender - Selbst- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Steht die Rechtsfrage dagegen praktisch außer Zweifel oder ist sie bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 9 AS 969/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Soweit im Hinblick auf die Frage, inwieweit die nach § 28 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WoGG) i.V.m. §§ 7 und 8 Abs. 1 WoGG unwirksame Wohngeldbewilligung bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden darf, grundsätzliche Bedeutung oder Divergenz (vgl das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2014, L 9 AS 969/12) geltend gemacht wird, ist auch diese Frage vorliegend wegen der Fehlerhaftigkeit aus anderem Grund nicht entscheidungserheblich gewesen und daher nicht klärungsfähig.
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Das Vorliegen von Verfahrensfehlern ist nicht zu prüfen, da konkrete Verfahrensrügen nicht erhoben worden sind (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn 36).
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Das Vorliegen von Verfahrensfehlern ist nicht zu prüfen, da konkrete Verfahrensrügen nicht erhoben worden sind (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn 36).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 241/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2015 - L 11 AS 587/14
    Der Zulassungsgrund der Divergenz liegt somit weder bei einem Rechtsirrtum im Einzelfall noch bei Übersehen einer Rechtsfrage vor (BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 241/14 B - BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B - Leitherer, a.a.O., § 160 Rn 14 - jeweils zu § 160 SGG und mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 11 AS 82/13
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