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   LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW   

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https://dejure.org/2017,55613
LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW (https://dejure.org/2017,55613)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW (https://dejure.org/2017,55613)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2017 - L 11 R 2507/16 ZVW (https://dejure.org/2017,55613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Arbeitnehmerüberlassung; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Konkrete Umstände des Einzelfalls; Einschränkung der Weisungsgebundenheit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS SDE/Infrastruktur/Umgebungsplanung" - IT-Consultant - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Arbeitnehmerüberlassung; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Konkrete Umstände des Einzelfalls; Einschränkung der Weisungsgebundenheit

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Denn wenn es - wie vorliegend - um reine Dienstleistungen geht, ist anders als bei der Erstellung zB eines materiellen Produkts ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung nicht zu erwarten (BSG 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, juris).

    Liegt das vereinbarte Honorar wie hier deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (BSG 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Zumindest sei den AGB in der Gesamtschau weniger Gewicht beizumessen, so dass die für eine selbstständige Tätigkeit sprechenden Gesichtspunkte überwögen (unter Hinweis auf Senatsurteil vom 18.05.2015, L 11 R 4586/12).

    Angesichts dieses Gesamtbildes unter Berücksichtigung der Höhe des gezahlten Honorars ist den Regelungen in den AGB als für eine abhängige Beschäftigung sprechendes Indiz weniger Gewicht beizumessen (vgl Senatsurteil vom 18.05.2015, L 11 R 4586/12, juris).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze (BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Die Befugnis zur Delegation allein ist kein entscheidendes Kriterium, weil sie nichts darüber aussagt, inwieweit von ihr Gebrauch gemacht wird und überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte (BSG 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R, juris).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Der Arbeitnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar sind, nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Mit diesen Regelungen hat sich die Klägerin das Recht gesichert, einen bestimmenden Einfluss auf den Inhalt der geschuldeten Dienstleistung und ihre Ausführung zu nehmen (so bereits Senatsurteil vom 14.02.2012, L 11 KR 3007/11, juris - ebenfalls die Klägerin betreffend; aA LSG Baden-Württemberg 27.02.2015, L 4 R 3943/13, juris).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Ebenso ist der Gedanke der (hier fehlenden) Schutzbedürftigkeit des in Betracht kommenden Personenkreises kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt (BSG 24.10.1978, 12 RK 58/76, SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
    Die Beklagte verkenne darüber hinaus, dass nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags mit Anweisungen auf die Erfüllung des Auftrags Einfluss nehmen könne (unter Hinweis auf BSG 27.11.1980, 8 A RU 26/80; BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 R 3/14 R

    Sozialversicherung - Antrag auf Statusfeststellung - Beginn der aufgeschobenen

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Programmierer/IT-Berater -

    Für eine durch umfangreiche Spezialkenntnisse bedingte Unabhängigkeit des Klägers spricht auch der deutlich höhere Stundensatz von 65, 50 EUR bei einem 8 - Stundentag im Vergleich zu den von der Beigeladenen zu 1) im Erörterungstermin vom 23.06.2021 mitgeteilten Verdienst eines angestellten Programmierers von 23 EUR (vgl. hierzu auch LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 07.11.2017, L 11 R 2507/16 ZVW, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2021 - L 9 BA 1381/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - IT-Berater - freiberufliche Tätigkeit

    Insoweit ergibt sich nichts anderes aus der Rechtsprechung des BSG zur Verfeinerung des Weisungsrechts bei Diensten höherer Art (BSG, Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R -, juris), denn jede Verfeinerung ist nicht ad infinitum möglich, ohne dass sich das maßgebliche juristische Kriterium auflöst (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW - und vom 27.02.2015 - L 4 R 3943/13 -, juris).

    Das Fehlen solcher Investitionen ist bei - wie vorliegend - reinen Dienstleistungen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG a.a.O. Rdnr. 42, siehe auch BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris Rdnr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW -, juris Rdnr. 61; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 20.04.2016 - L 8 R 21/15 -, juris Rdnr. 72 f. und vom 20.06.2018 - L 8 R 934/16 -, juris Rdnr. 169 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20

    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

    Die Befugnis zur Delegation allein ist kein entscheidendes Kriterium, weil sie nichts darüber aussagt, inwieweit von ihr Gebrauch gemacht wird und überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2017, L 11 R 2507/16 ZVW, zitiert nach juris, Rn. 59).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 4583/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Wärmeableser/Monteur - abhängige

    Ein solches Weisungsrecht wäre z.B. gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder der Mitarbeiter auch ohne entsprechende Vereinbarung in nicht unerheblichem Umfang herangezogen wird, ihm die Arbeitszeiten letztlich zugewiesen werden (vgl Senatsurteile vom 07.11.2017, L 11 R 2507/16 ZVW und vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 9 BA 1059/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - programmgestaltende

    Anders als bei reinen Dienstleistungen, die im Wesentlichen nur Know-how, Arbeitszeit und Arbeitsaufwand voraussetzen und bei denen unternehmerisches Tätigwerden nicht mit größeren Investitionen in Arbeitsgeräte oder Arbeitsmaterialien verbunden ist, ist das Fehlen solcher Investitionen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG a.a.O. Rdnr. 42, siehe auch BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris Rdnr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW -, juris Rdnr. 61; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 20.04.2016 - L 8 R 21/15 -, juris Rdnr. 72 f. und vom 20.06.2018 - L 8 R 934/16 -, juris Rdnr. 169 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 BA 348/20
    Für eine durch Spezialkenntnisse bedingte Unabhängigkeit des Klägers zu 1) spricht auch entgegen der Auffassung der Beklagten der erhöhte und nach anfallender Arbeit variierende Stundensatz, den der Senat beispielsweise den Rechnungen des Klägers zu 1) vom 04.11.2014 auf Bl. 113 sowie vom 21.01.2015 auf Bl. 121 der SG-Akte entnimmt (vgl. hierzu auch LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 07.11.2017, L 11 R 2507/16 ZVW, juris).
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