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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,100481
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16 B ER (https://dejure.org/2016,100481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.10.2016 - L 12 AL 54/16 B ER (https://dejure.org/2016,100481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - L 12 AL 54/16 B ER (https://dejure.org/2016,100481)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Das LSG Hessen aber hat erst jüngst (Urt. v. 18.3.2016 - L 7 AL 145/14 - ebenfalls nicht rechtskräftig, s.u.) erneut (vgl. zuvor bereits Urt. v. 15.7.2011, a.a.O.) bekräftigt, dass das Merkmal der "Unmittelbarkeit" in § 26 Abs. 2 SGB III grundsätzlich nur erfüllt sei, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Leistungen nach § 26 Abs. 2 SGB III nicht mehr als ein Monat liege.

    Schließlich zwingen auch die nach Kenntnis des Senats zurzeit beim BSG (noch) anhängigen Revisionsverfahren zu (augenscheinlich) derselben Rechtsfrage (B 11 AL 3/16 R, B 11 AL 4/16 R = Revision zu LSG Hessen L 7 AL 145/14, s.o.) für das vorliegende Eilverfahren nicht zu anderer Bewertung.

  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Ob diese zeitliche Nähe stets einen Anschluss der Entgeltersatzleistung innerhalb von "etwa einem Monat" erfordert (vgl. dazu die bereits vom SG gegebenen Hinweise sowie ferner u.a. Brand, in: Brand, SGB 111, 7. Aufl., § 26 Rn. 20 m.w.N.) oder in besonderen Konstellationen auch bei (geringfügig) längeren Zeiträumen angenommen werden kann (vgl. u.a. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.3.2011 - L 1 AL 43/10: Unterbrechung von zwei Monaten unschädlich (Mutterschutzfrist); LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.5.2014 - L 16 AL 287/13: Unterbrechung von sechs Wochen unschädlich (bei Ruhen des Krankengeldanspruchs); LSG Hessen, Urt. v. 15.7.2011 - L 9 AL 125/10: offen gelassen, möglicherweise auch 32 Tage noch ausreichend), braucht der Senat - zumal - im vorliegenden (Eil-)Verfahren nicht zu entscheiden.

    Das LSG Hessen aber hat erst jüngst (Urt. v. 18.3.2016 - L 7 AL 145/14 - ebenfalls nicht rechtskräftig, s.u.) erneut (vgl. zuvor bereits Urt. v. 15.7.2011, a.a.O.) bekräftigt, dass das Merkmal der "Unmittelbarkeit" in § 26 Abs. 2 SGB III grundsätzlich nur erfüllt sei, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Leistungen nach § 26 Abs. 2 SGB III nicht mehr als ein Monat liege.

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Die Berechnung der maßgeblichen Rahmenfrist (§ 143 SGB III) sowie der Umstand, dass die Zeit der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme mit Übergangsgeldbezug keine Versicherung(spflicht) in der Arbeitslosenversicherung begründet (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III; vgl. dazu auch Bundessozialgericht (BSG), Beschl. v. 21.3.2007 - B 11a AL 171/06 B, jüngst bekräftigt in Urt. v. 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - m.w.N.), ist zwischen den Beteiligten augenscheinlich nicht (mehr) streitig.

    Für die vergleichbare Bestimmung des § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III hat das BSG bereits entschieden, es sei sachlich einleuchtend und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der in der sozialpolitischen Gestaltung weitgehend freie Gesetzgeber in der Regel nur Personen mit einer besonders engen Beziehung zur Arbeitslosenversicherung das Privileg der Versicherungsberechtigung einräume (BSG, Urt. v. 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - m.w.N.).

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Schließlich zwingen auch die nach Kenntnis des Senats zurzeit beim BSG (noch) anhängigen Revisionsverfahren zu (augenscheinlich) derselben Rechtsfrage (B 11 AL 3/16 R, B 11 AL 4/16 R = Revision zu LSG Hessen L 7 AL 145/14, s.o.) für das vorliegende Eilverfahren nicht zu anderer Bewertung.
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Schließlich zwingen auch die nach Kenntnis des Senats zurzeit beim BSG (noch) anhängigen Revisionsverfahren zu (augenscheinlich) derselben Rechtsfrage (B 11 AL 3/16 R, B 11 AL 4/16 R = Revision zu LSG Hessen L 7 AL 145/14, s.o.) für das vorliegende Eilverfahren nicht zu anderer Bewertung.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 171/06 B

    Arbeitslosengeldanspruch, Übergangsgeldbezug, Teilnahme an einer berufsfördernden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Die Berechnung der maßgeblichen Rahmenfrist (§ 143 SGB III) sowie der Umstand, dass die Zeit der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme mit Übergangsgeldbezug keine Versicherung(spflicht) in der Arbeitslosenversicherung begründet (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III; vgl. dazu auch Bundessozialgericht (BSG), Beschl. v. 21.3.2007 - B 11a AL 171/06 B, jüngst bekräftigt in Urt. v. 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - m.w.N.), ist zwischen den Beteiligten augenscheinlich nicht (mehr) streitig.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Ob diese zeitliche Nähe stets einen Anschluss der Entgeltersatzleistung innerhalb von "etwa einem Monat" erfordert (vgl. dazu die bereits vom SG gegebenen Hinweise sowie ferner u.a. Brand, in: Brand, SGB 111, 7. Aufl., § 26 Rn. 20 m.w.N.) oder in besonderen Konstellationen auch bei (geringfügig) längeren Zeiträumen angenommen werden kann (vgl. u.a. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.3.2011 - L 1 AL 43/10: Unterbrechung von zwei Monaten unschädlich (Mutterschutzfrist); LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.5.2014 - L 16 AL 287/13: Unterbrechung von sechs Wochen unschädlich (bei Ruhen des Krankengeldanspruchs); LSG Hessen, Urt. v. 15.7.2011 - L 9 AL 125/10: offen gelassen, möglicherweise auch 32 Tage noch ausreichend), braucht der Senat - zumal - im vorliegenden (Eil-)Verfahren nicht zu entscheiden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Ob diese zeitliche Nähe stets einen Anschluss der Entgeltersatzleistung innerhalb von "etwa einem Monat" erfordert (vgl. dazu die bereits vom SG gegebenen Hinweise sowie ferner u.a. Brand, in: Brand, SGB 111, 7. Aufl., § 26 Rn. 20 m.w.N.) oder in besonderen Konstellationen auch bei (geringfügig) längeren Zeiträumen angenommen werden kann (vgl. u.a. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.3.2011 - L 1 AL 43/10: Unterbrechung von zwei Monaten unschädlich (Mutterschutzfrist); LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.5.2014 - L 16 AL 287/13: Unterbrechung von sechs Wochen unschädlich (bei Ruhen des Krankengeldanspruchs); LSG Hessen, Urt. v. 15.7.2011 - L 9 AL 125/10: offen gelassen, möglicherweise auch 32 Tage noch ausreichend), braucht der Senat - zumal - im vorliegenden (Eil-)Verfahren nicht zu entscheiden.
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 13/11 R

    Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Gleiches gilt für die vom SG Marburg (a.a.O.) in seiner Entscheidung referierten Vergleiche in den Verfahren B 11 AL 13/11 R und B 11 AL 3/12 R vor dem BSG.
  • BSG - B 11 AL 3/12 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
    Gleiches gilt für die vom SG Marburg (a.a.O.) in seiner Entscheidung referierten Vergleiche in den Verfahren B 11 AL 13/11 R und B 11 AL 3/12 R vor dem BSG.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2023 - L 11 AL 10/22

    Anwartschaftszeit; Rahmenfrist; Übergangsgeld wegen beruflicher Rehabilitation;

    Das SG und der 12. Senat des erkennenden Gerichts haben einen Anordnungsanspruch mit u.a. der Begründung verneint, dass der Kläger unmittelbar vor dem zweiten Verletztengeldbezug nicht versicherungspflichtig gewesen sei, so dass der zweite Verletztengeldbezug keine Anwartschaft auf Alg begründet habe (Beschlüsse des SG sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2016 - S 16 AL 5/16 ER und 14. Oktober 2016 - L 12 AL 54/16 B ER).
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