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   LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 49/16   

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https://dejure.org/2017,20645
LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 49/16 (https://dejure.org/2017,20645)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 12 KA 49/16 (https://dejure.org/2017,20645)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 12 KA 49/16 (https://dejure.org/2017,20645)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kassenarztvergütung; Honorarkürzung; Richtigstellungsbescheid; Notfallpauschale; Keine Analogberechnung; Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Keine gesonderte Berechnungsfähigkeit von Leistungen der klinisch-neurologischen Basisdiagnostik und von EKG-Leistungen neben ...

  • rewis.io

    Zur Abrechnung medizinischer Untersuchungsmethoden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOP Nr. 27311; GOP Nr. 27320; GOP Nr. 01210
    Kassenarztvergütung

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG München, 14.04.2016 - S 38 KA 582/13

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung der Abrechnung Gebühren nach

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 49/16
    Hiergegen richtet sich die Klage der Klägerin vom 21.06.2013 zum Sozialgericht München (S 38 KA 582/13).

    Das Sozialgericht München hat im Termin zur mündlichen Verhandlung am 14.04.2016 die Verfahren S 38 KA 241/13, S 38 KA 242/13, S 38 KA 265/13, S 38 KA 266/13 und S 38 KA 582/13 unter dem führenden Az.: S 38 KA 582/13 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    das Urteil des Sozialgerichts München vom 14.04.2016, Az.: S 38 KA 582/13 sowie die Honorarbescheide für das Kreiskrankenhaus St. Elisabeth, Dillingen für die Quartale 4/2010, 1/2011, 4/2011, 1/2012 und 2/2012 insoweit aufzuheben, als dort die von der Klägerin abgerechneten Gebührenordnungspositionen 27311 und 27320 EBM abgesetzt worden sind und die Beträge entsprechend nachzuvergüten.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München mit den Az.: S 38 KA 582/13, S 38 KA 241/13, S 38 KA 242/13, S 38 KA 265/13 und S 38 KA 266/13 sowie die Berufungsakten L 12 KA 49/16 und L 12 KA 58/16 bis L 12 KA 61/16 zur Entscheidung vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren weiteren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

  • SG München, 27.02.2013 - S 38 KA 587/10

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 49/16
    Die Beklagte weise darauf hin, dass nach ihrer Ansicht die Entscheidungen des Sozialgerichts München vom 27.02.2013 (S 38 KA 587/10) und des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.11.2014 (L 12 KA 36/13) zur Absetzung der GOP 27311 neben der 01210 hier die Richtung vorgeben würden.

    Die Klägerin halte auch in Ansehung der Entscheidungen des Sozialgerichts München vom 27.02.2013 (Az.: S 38 KA 587/10) sowie des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.11.2014 (Az.: L 12 KA 36/13) an ihrer Klage fest.

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 12 KA 85/15

    Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 49/16
    Die Rechtsauffassung des SG in dem angefochtenen Urteil vom 14.04.2016 entspricht in vollem Umfang der Rechtsauffassung des Senats, wie er sie bereits in den Urteilen vom 12.11.2014, L 12 KA 36/13 und zuletzt vom 08.02.2017, L 12 KA 85/15 dargelegt hat.
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Der Senat neigt vor diesem Hintergrund der auch von der KÄBV und dem GKV-Spitzenverband vertretenen Auffassung zu, nach der die in der Leistungslegende der physikalisch-rehabilitativen Grundpauschalen (GOP 27210 bis 27212 EBM-Ä) verwendete Formulierung "in Anhang 1 aufgeführte Leistungen" - im Gegensatz zu der in der Leistungslegende zur Notfallpauschale verwendeten Formulierung ("in Anhang 1, Spalte GP, aufgeführten Leistungen") - auch auf die Nr. 1 der Vorbemerkung von Anhang 1 verweist mit der Folge, dass Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin neben "ihrer" Grundpauschale die GOP 27320 EBM-Ä abrechnen können (so auch das LSG, Urteilsumdruck S 9 f = juris RdNr 44; Bayerisches LSG Urteil vom 5.4.2017 - L 12 KA 49/16 - juris RdNr 73).

    Ausschlaggebend für die hier zu klärende Frage der Abrechenbarkeit der GOP 27320 EBM-Ä durch die Klägerin ist, dass jedenfalls die in der Leistungslegende zur Notfallpauschale nach GOP 01210 EBM-Ä verwendete Formulierung "in Anhang 1, Spalte GP, aufgeführten Leistungen" aus den og Gründen nur als Bezugnahme auf die der Spalte GP zugeordneten Leistungen des Anhangs 1 und nicht (auch) als Bezugnahme auf Nr. 1 der Vorbemerkung des Anhangs 1 verstanden werden kann (vgl bereits Bayerisches LSG Urteil vom 5.4.2017 - L 12 KA 49/16 - juris RdNr 71; ebenfalls zutreffend zur klinisch-neurologischen Basisdiagnostik nach GOP 22230 EBM-Ä: Bayerisches LSG Urteil vom 8.2.2017 - L 12 KA 85/15 - Breith 2017, 537 = juris RdNr 45 ff) .

  • LSG Sachsen, 25.04.2018 - L 1 KA 22/14

    Leistungen von Notfallambulanzen

    Nr. 2 der Präambel enthielt dagegen den Hinweis, dass einige Regelungen des EBM auf bestimmte Spalten des Anhangs verwiesen (dies hatte Praktikabilitätsgründe, vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 5. April 2017 - L 12 KA 49/16 - juris Rn. 73).

    Eine Verweisung im Sinne von Nr. 2 bezog sich nur auf die jeweils genannte Spalte des Anhangs 1 und nicht auf die Regelung in Nr. 1 - insbesondere nicht auf die Ausnahme zu einer besonders verzeichneten GOP (so zutreffend auch Bayerisches LSG, Urteil vom 5. April 2017 - L 12 KA 49/16 - juris Rn. 71).

    Denn diese Leistung war im Anhang 1, anders als die "Erhebung des Ganzkörperstatus" (vgl. GOP Nr. 13250) und der "Ganzkörperstatus" (vgl. z.B. GOP Nr. 31010), nicht ausdrücklich benannt; sie war damit nicht vom Anhang 1 erfasst (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 5. April 2017 - L 12 KA 49/16 - juris Rn. 73).

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