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   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14   

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https://dejure.org/2015,13022
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14 (https://dejure.org/2015,13022)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14 (https://dejure.org/2015,13022)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 (https://dejure.org/2015,13022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung - Nichtberücksichtigung einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Ziel der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Ablehnung wegen Vermittlungsvorrang - zumutbare Beschäftigungsangebote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III; Ermessensentscheidung bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung; Vorrang der Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 57 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 4 Abs 2 SGB 3, § 39 Abs 1 S 2 SGB 1
    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung - Nichtberücksichtigung einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Ziel der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Ablehnung wegen Vermittlungsvorrang - zumutbare Beschäftigungsangebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III; Ermessensentscheidung bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung; Vorrang der Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (so Lüdtke, Kommentar zum SGG, 4. Aufl., § 197a SGG Rdnr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris; a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a; Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11; Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14
    In jedem Fall könne eine belastbare negative Vermittlungsprognose erst getroffen werden, wenn bereits eine gewisse Zeit lang vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten stattgefunden hätten, so das SG unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Az. L 9 AL 81/13.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14
    Die Agentur für Arbeit hat ihr Ermessen jedoch entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt, indem sie darauf abgestellt hat, dass eine Antragstellerin voraussichtlich auch ohne Förderung einer selbständigen Tätigkeit in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert worden wäre (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 18 AL 5/13

    Gründungszuschuss - einstweilige Anordnung - Ermessen - Anordnungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14
    Gründe für eine Ermessensreduzierung einzig auf die begehrte Gründungszuschuss-Bewilligung liegen vor, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14
    Denn das Bestehen eigener Leistungsfähigkeit kann die Ablehnung eines Gründungszuschusses im Rahmen der Ermessensentscheidung rechtfertigen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12 -, juris).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Daneben ist von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Der GZ als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28 sowie Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14

    Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung -

    Damit führt die Vereinbarung vom 12.04.2012 nach Auffassung des Senats nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null (vgl. zu dem Fall, in dem bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung allgemein als Ziel eine Selbständigkeit genannt war, ein Existenzgründungszuschuss hingegen ausdrücklich nicht zugesagt war, die Entscheidung des 13. Senats des Landessozialgerichts-Baden-Württemberg, welcher die Eingliederungsvereinbarung als für die Ermessensentscheidung irrelevant angesehen hat; Urteil vom 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 26).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung - neben dem Fall einer Selbstbindung im Einzelfall durch eine entsprechende Zusicherung (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris), für den es angesichts des Inhalts der Eingliederungsvereinbarung keinen Anhalt gibt - in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn es sich bei der von der aufgenommenen selbständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Auf den Anspruch nach § 57 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn eine Selbstbindung im Einzelfall entweder durch eine entsprechende mündliche Zusage (vgl. SG Regensburg, Urteil vom 18. Dezember 2013 - S 16 AL 38/12, juris; Müller, NZS 2014, 725, 728) eingetreten ist oder wenn es sich bei der von der Klägerin aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7/12 AL 70/15
    Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 -, juris Rn. 28; Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2017 - L 7/12 AL 45/15
    Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28; Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 7/12 AL 30/16 S 6 AL 141/12
    cc) Ein Ermessenfehlgebrauch liegt ferner nicht vor, wenn in einer Eingliederungsvereinbarung als Ziel die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit festgelegt worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14-; sogar für den Fall der Kostenübernahme einer Trainingsmaßnahme zur Existenzgründungsvorbereitung: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.11.2016 - L 3 AL 29/14 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
    Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14).
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