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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15   

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https://dejure.org/2016,59389
LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15 (https://dejure.org/2016,59389)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15 (https://dejure.org/2016,59389)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - L 13 AS 3424/15 (https://dejure.org/2016,59389)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Es sei außerdem unter dem Az. 1 BvL 12/12 derzeit ein Verfahren beim BVerfG anhängig, bei dem es auch um die Regelsätze gehe.

    Dagegen legte der Kläger am 4. Dezember 2014 erneut Widerspruch ein und führte zur Begründung aus, die Entscheidung des BVerfG in den Sachen 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13 sei dadurch zu erklären, dass die Richter offensichtlich hocheffiziente und energiesparende Elektrogeräte hätten oder womöglich nicht den ganzen Tag zu Hause seien und dadurch eigenen Strom sparten.

    Hierzu hat sich das SG der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris) angeschlossen und weiter ausgeführt, zwar habe der neue Regelbedarf für 2015 in Höhe von monatlich 399 EUR für Alleinstehende noch nicht im Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG gegolten.

    Das SG hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Gerichtsbescheids zutreffend die rechtlichen Grundlagen für die vom Kläger beanspruchten Leistungen nach dem SGB II dargelegt und - gestützt auf die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris - zutreffend ausgeführt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Berücksichtigung eines höheren Regelbedarfs als die gemäß § 20 SGB II anerkannten Beträge hat, weil die Höhe des festgelegten Regelbedarfs nicht verfassungswidrig ist.

    Der Kläger hat sich erneut darauf gestützt, dass die im streitgegenständlichen Zeitraum als Regelbedarf anerkannten Beträge nicht ausreichend zur Deckung des Existenzminimums seien und darauf verwiesen, dass sich der vom SG erwähnte Beschluss des BVerfG vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris auf bereits vergangene Zeiträume beziehe.

    Das BVerfG hat sich in dem Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der Regelbedarfe ab 1. Januar 2011 geäußert und mit überzeugender Begründung dargelegt, dass der Gesetzgeber die Leistungen nicht evident unzureichend festgesetzt habe und nicht zu erkennen sei, dass der existenzsichernde Bedarf hierdurch möglicherweise nicht gedeckt sein könnte.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Hierzu hat sich das SG der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris) angeschlossen und weiter ausgeführt, zwar habe der neue Regelbedarf für 2015 in Höhe von monatlich 399 EUR für Alleinstehende noch nicht im Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG gegolten.

    Das SG hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Gerichtsbescheids zutreffend die rechtlichen Grundlagen für die vom Kläger beanspruchten Leistungen nach dem SGB II dargelegt und - gestützt auf die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris - zutreffend ausgeführt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Berücksichtigung eines höheren Regelbedarfs als die gemäß § 20 SGB II anerkannten Beträge hat, weil die Höhe des festgelegten Regelbedarfs nicht verfassungswidrig ist.

    Der Kläger hat sich erneut darauf gestützt, dass die im streitgegenständlichen Zeitraum als Regelbedarf anerkannten Beträge nicht ausreichend zur Deckung des Existenzminimums seien und darauf verwiesen, dass sich der vom SG erwähnte Beschluss des BVerfG vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris auf bereits vergangene Zeiträume beziehe.

    Das BVerfG hat sich in dem Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der Regelbedarfe ab 1. Januar 2011 geäußert und mit überzeugender Begründung dargelegt, dass der Gesetzgeber die Leistungen nicht evident unzureichend festgesetzt habe und nicht zu erkennen sei, dass der existenzsichernde Bedarf hierdurch möglicherweise nicht gedeckt sein könnte.

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Dies habe das BSG im Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R - bereits bestätigt.

    Zum Streitgegenstand gehört daneben - auch wenn der Kläger dies nicht angesprochen hat - ein evtl. Anspruch auf Mehrbedarfe gemäß §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, 21 SGB II, da es sich bei Regel- und Mehrbedarf nicht um voneinander trennbare Ansprüche handelt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Der Regelsatz werde nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - 1 BvL 1/09 und 1 BvL 10/10 nicht transparent, nicht zeitnah und nicht in zureichender Höhe berechnet und bewilligt.

    Dieser ab 1. Januar 2011 maßgebende Betrag wurde mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (RBEG - BGBl I 2011, 453), welches zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) erlassen wurde, ermittelt.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (so Lüdtke, Kommentar zum SGG, 4. Aufl., § 197a SGG Rdnr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris; a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a; Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11; Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4).
  • LSG Hamburg, 13.07.2015 - L 4 AS 111/15

    Bewilligung höherer SGB II Leistungen u.a. wegen einer Behinderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass diese Rechtsprechung des BVerfG auch auf den streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2015 übertragen werden kann (vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil v. 13. Juli 2015, L 4 AS 111/15, juris).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
    Der Regelsatz werde nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - 1 BvL 1/09 und 1 BvL 10/10 nicht transparent, nicht zeitnah und nicht in zureichender Höhe berechnet und bewilligt.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vom Gesetzgeber entwickelten und vom BVerfG als verfassungsgemäß angesehenen Methoden zur jährlichen Anpassung der Höhe des Regelbedarfs im streitgegenständlichen Zeitraum aufgrund besonderer Umstände nicht mehr geeignet sein sollten, das Existenzminimum der Leistungsempfänger zu garantieren (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016, L 13 AS 3424/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2023 - L 9 AS 2274/22

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer besonderer Bedarf - keine

    Diese Auffassung vertritt auch die fachgerichtliche Rechtsprechung einschließlich des BSG (BSG, Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R -, juris Rn. 19 ff. und vom 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R - m. w. N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2013 - L 2 AS 404/13 -, und Beschluss vom 16.07.2014 - L 2 AS 1866/13 - LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 124/13 - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2023 - L 9 AS 3069/21

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer besonderer Bedarf -

    Diese Auffassung vertritt auch die fachgerichtliche Rechtsprechung einschließlich des BSG (BSG, Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R -, juris Rn. 19 ff. und vom 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R - m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2013 - L 2 AS 404/13 -, und Beschluss vom 16.07.2014 - L 2 AS 1866/13 - LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 124/13 - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 AS 135/19
    Hieran hält der Senat in vollem Umfang fest (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15 -).
  • BSG, 20.04.2016 - B 14 AS 83/16 B
    L 13 AS 3424/15 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 2981/15
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vom Gesetzgeber entwickelten und vom BVerfG als verfassungsgemäß angesehenen Methoden zur jährlichen Anpassung der Höhe des Regelbedarfs im streitgegenständlichen Zeitraum aufgrund besonderer Umstände nicht mehr geeignet sein sollten, das Existenzminimum der Leistungsempfänger zu garantieren (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016, L 13 AS 3424/15).
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