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   LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,2575
LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11 NZB (https://dejure.org/2011,2575)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 13 AS 393/11 NZB (https://dejure.org/2011,2575)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 13 AS 393/11 NZB (https://dejure.org/2011,2575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an den Inhalt und Umfang einer Rechtsmittelbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Inhalt und Umfang einer Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R

    Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Die geltend gemachten Kosten der Unterkunft sind auf sechs Monate zu begrenzen, da die angefochtenen Bescheide nur sechs Monate betreffen und das Begehren für die Frage, ob die Berufung der Zulassung bedarf, auf das materiell Mögliche zu begrenzen ist (BSG, Beschluss vom 3. Juni 2004, B 11 AL 75/03 R, veröffentlicht in Juris); die Kosten der Unterkunft erreichen den Beschwerdewert damit nicht.

    Die hiernach zulassungsbedürftige Berufung ist ohne Zulassung nicht statthaft (BSG, Urteil vom 3. Juni 2004, B 11 AL 75/03 R, veröffentlicht in Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2010, L 12 SO 484/10, Lüdtke, Kommentar zum SGG, 3. Auflage, § 143 SGG Rdnr. 7).

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 19/94

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Wenn eine Rechtsmittelbelehrung unrichtig ist, die zwar über ein stets statthaftes Rechtsmittel belehrt, aber ein weiteres stets statthaftes Rechtsmittel übergeht (s. BSG, Urteil vom 23. März 1995, 13 RJ 19/94; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 66 SGG Rdnr. 3a, 6), könnte erst recht eine Belehrung falsch sein, die nur über ein möglicherweise statthaftes Rechtsmittel belehrt und das alternativ statthafte Rechtsmittel übergeht.

    Denn dann kann nicht nur ein Wahlrecht nicht optimal genutzt werden (hierzu s. BSG, Urteil vom 23. März 1995, 13 RJ 19/94, veröffentlicht in Juris), sondern es besteht sogar die -hier realisierte- Gefahr, dass ein unstatthaftes Rechtsmittel eingelegt wird, das nicht mehr nachträglich durch Erweiterung des Berufungsantrages statthaft gemacht werden (s. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 144 SGG Rdnr. 19 m.w.N.) oder umgedeutet (s.o.) werden kann und die Frist für das alternativ statthafte Rechtsmittel verstrichen ist.

  • LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Zu der Frage, ob die Belehrung eines Sozialgerichts über das Rechtsmittel gem. § 66 Abs. 1 SGG richtig ist, wenn entsprechend der ausreichenden Beschwer nur ein Hinweis auf die mögliche zulassungsfreie Berufung erfolgt, ohne eine Belehrung darüber, wann diese auch statthaft ist und ohne Belehrung darüber, dass alternativ eine Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist (vgl. hierzu auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3.3.2008, L 3 AL 140/06 NZB, veröffentlicht in Juris).

    Demnach könnte es ausreichend sein, dass das SG nur über das Rechtsmittel belehrt, das statthaft ist, wenn der Kläger den abgewiesenen Klageantrag vollumfänglich weiter verfolgt (so im Ergebnis Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. März 2008, L 3 AL 140/06 NZB, veröffentlicht in Juris, das offenbar die Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 25. Januar 1984, 9a RV 2/83, veröffentlicht in Juris, zur nicht notwendigen Belehrung über den weiteren Weg des § 91 Abs. 1 SGG, auf dem das Rechtsmittel auch eingelegt werden kann, auch für die notwendige Belehrung über das statthafte Rechtsmittel für einschlägig hält).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Die Frage, ob Stellplatzkosten als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind, hat das BSG durch Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06, veröffentlicht in Juris, geklärt.
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Hier hat der Kläger entsprechend der vom SG erteilten Rechtsmittelbelehrung Berufung eingelegt und auf den Hinweis des Berichterstatters des 2. Senates des Landessozialgerichts, dass der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht erreicht sei, diese Berufung wieder zurückgenommen, so dass der wirkliche Wille des Klägers (vgl. BSG SozR 4-2600 § 12 Nr. 1) darin bestand, auch eine solche zu erheben, zumal das SG eine Nichtzulassung nicht ausgesprochen und über eine dahingehende Beschwerde nicht belehrt und der Kläger keine Ausführungen zu den Zulassungsgründen gemacht hat.
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Denn ein Beteiligter will grundsätzlich das bezeichnete Rechtsmittel einlegen, besonders wenn es sich aus der Rechtsmittelbelehrung ergibt (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., vor § 143 SGG Rdnr. 15b, § 144 SGG Rdnr. 45; BSG SozR 4- 1500 § 158 Nr. 1); dies gilt auch bei einem nicht rechtskundig Vertretenen (BSG a.a.O.).
  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Andererseits muss die Rechtsmittelbelehrung den Beteiligten nur in die richtige Richtung lenken und nicht allen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 13; sogenannte Wegweiserfunktion; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 66 SGG Rdnr. 5).
  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn ihre Entscheidung über den Einzelfall hinaus dadurch an Bedeutung gewinnt, dass die Einheit und Entwicklung des Rechts gefördert wird oder dass für eine Anzahl ähnlich liegender Fälle eine Klärung erfolgt (ständige Rechtsprechung des BSG seit BSGE 2, 121, 132).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - L 12 SO 484/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    Die hiernach zulassungsbedürftige Berufung ist ohne Zulassung nicht statthaft (BSG, Urteil vom 3. Juni 2004, B 11 AL 75/03 R, veröffentlicht in Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.12.2010, L 12 SO 484/10, Lüdtke, Kommentar zum SGG, 3. Auflage, § 143 SGG Rdnr. 7).
  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 1/04 B

    Nichtzulassung der Sprungrevision, Versagung der Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11
    § 66 SGG ist über das bzw. die statthaften Rechtsmittel zu belehren (BSG, Beschluss vom 30. Juni 2004, B 6 KA 1/04 B; veröffentlicht in Juris; Lüdtke, a.a.O., § 66 SGG Rdnr. 5; Hennig, Kommentar zum SGG, § 66 SGG Rdnr. 8; Rohwer-Kahlmann, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 66 SGG Rdnr. 8).
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 2/83
  • BSG, 31.07.1958 - 3 RJ 71/56
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - L 19 AS 423/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen ein Urteil des

    Insoweit erscheint es fraglich, ob eine unrichtige Belehrung i.S.v. § 66 Abs. 2 SGG vorliegt, wenn die Belehrung des Sozialgerichts nach den erstinstanzlichen Anträgen zutreffend war und die Berufung erst durch ihre Beschränkung unzulässig geworden ist (vgl. Ausführungen zu 1 gegen die Anwendung des § 66 Abs. 2 SGG Sächsisches LSG Beschluss vom 03.03.2008 - L 3 AL 140/06 NZB; offen gelassen von LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 24.11.2011 - L 13 AS 393/11 NZB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittelbelehrung - durch Prozessgestaltung

    Das Rechtsmittel ist hier auch nicht deshalb unbefristet nach § 66 Abs. 2 S. 1 SGG einlegbar, weil das SG in der Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer nur teilweisen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht mehr zulässig ist und den Klägern nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zusteht, (so auch LSG Sachsen, Beschluss vom 3.3.2008, - L 3 AL 140/06 NZB; Habel, NZS 2018, 638, 639, beck-online; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2011, - L 13 AS 393/11 NZB).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - L 9 AS 3463/16
    Das SG war hierbei nicht verpflichtet, in seiner Rechtsmittelbelehrung darauf hinzuweisen, dass die - zulassungsfreie - Berufung des Beklagten gemäß § 144 SGG nur statthaft ist, wenn er seinen Klageantrag im Berufungsverfahren mit einem Wert von über 750 EUR weiterverfolgt und ansonsten nur die NZB statthaft ist (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2016, L 10 AS 84/14 NZB; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.03.2008, L3 AL 140/06 NZB, beide in juris; Bienert, Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 des Sozialgerichtsgesetzes, info also 2014, Seite 198 ff. Fußnote 30; offengelassen in LSG Baden-Württemberg, Beschluss 24.11.2011, L 13 AS 393/11 NZB, juris).
  • SG Berlin, 28.08.2017 - S 101 SO 1917/14

    Beanspruchung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung

    Das Rechtsmittel ist hier auch nicht deshalb unbefristet nach § 66 Abs. 2 S. 1 SGG einlegbar, weil das SG in der Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer nur teilweisen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht mehr zulässig ist und den Klägern nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zusteht, (so auch LSG Sachsen, Beschluss vom 3.3.2008, - L 3 AL 140/06 NZB; Habel, NZS 2018, 638, 639, beck-online; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2011, - L 13 AS 393/11 NZB).
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