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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER (https://dejure.org/2014,1170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER (https://dejure.org/2014,1170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ER (https://dejure.org/2014,1170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Steuerrückerstattung als Einkommen; Verteilung einmaliger Einnahmen auf einen Zeitraum nach der Rechtsänderung zum 1.4.2011; Verteilung einmaliger Einnahmen auf einen Zeitraum nach der Rechtsänderung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Steuerrückerstattung als Einkommen; Verteilung einmaliger Einnahmen auf einen Zeitraum nach der Rechtsänderung zum 1.4.2011; Verteilung einmaliger Einnahmen auf einen Zeitraum nach der Rechtsänderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Steuerrückerstattung als Einkommen; Verteilung einmaliger Einnahmen auf einen Zeitraum nach der Rechtsänderung zum 1.4.2011

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) für die Verteilung einmaliger Einnahmen nach früherem Recht (§ 2 Abs. 4 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung - Alg II V - in der bis zum 31. März 2011 gültigen Fassung) bereits mehrfach entschieden hat, dass die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme in einem Verteilzeitraum nicht mehr in Betracht komme, wenn diese nicht mehr als bereites Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu Verfügung stehe (Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 13ff; vom 10. September 2003 - B 4 AS 89/12 R - Rn. 31 und vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R -, vgl. Terminbericht Nr. 60/13 vom 13. Dezember 2013), ist diese Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage nicht übertragbar, da die Verteilung einer einmaligen Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten und die monatliche Berücksichtigung mit einem Teilbetrag nunmehr im SGB II (§ 11 Abs. 3 S. 3) gesetzlich geregelt ist.

    Insofern hätten die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber der nur normativen und als Berechnungsgrundlage zu verstehenden Regelung des § 2 Abs. 4 Alg II-V den Vorrang (Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 13ff; vom 10. September 2003 - B 4 AS 89/12 R - Rn. 31 und vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R -, vgl. Terminbericht Nr. 60/13 vom 13. Dezember 2013).

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) für die Verteilung einmaliger Einnahmen nach früherem Recht (§ 2 Abs. 4 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung - Alg II V - in der bis zum 31. März 2011 gültigen Fassung) bereits mehrfach entschieden hat, dass die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme in einem Verteilzeitraum nicht mehr in Betracht komme, wenn diese nicht mehr als bereites Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu Verfügung stehe (Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 13ff; vom 10. September 2003 - B 4 AS 89/12 R - Rn. 31 und vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R -, vgl. Terminbericht Nr. 60/13 vom 13. Dezember 2013), ist diese Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage nicht übertragbar, da die Verteilung einer einmaligen Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten und die monatliche Berücksichtigung mit einem Teilbetrag nunmehr im SGB II (§ 11 Abs. 3 S. 3) gesetzlich geregelt ist.

    Insofern hätten die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber der nur normativen und als Berechnungsgrundlage zu verstehenden Regelung des § 2 Abs. 4 Alg II-V den Vorrang (Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 13ff; vom 10. September 2003 - B 4 AS 89/12 R - Rn. 31 und vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R -, vgl. Terminbericht Nr. 60/13 vom 13. Dezember 2013).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) für die Verteilung einmaliger Einnahmen nach früherem Recht (§ 2 Abs. 4 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung - Alg II V - in der bis zum 31. März 2011 gültigen Fassung) bereits mehrfach entschieden hat, dass die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme in einem Verteilzeitraum nicht mehr in Betracht komme, wenn diese nicht mehr als bereites Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu Verfügung stehe (Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 13ff; vom 10. September 2003 - B 4 AS 89/12 R - Rn. 31 und vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R -, vgl. Terminbericht Nr. 60/13 vom 13. Dezember 2013), ist diese Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage nicht übertragbar, da die Verteilung einer einmaligen Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten und die monatliche Berücksichtigung mit einem Teilbetrag nunmehr im SGB II (§ 11 Abs. 3 S. 3) gesetzlich geregelt ist.

    Insofern hätten die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber der nur normativen und als Berechnungsgrundlage zu verstehenden Regelung des § 2 Abs. 4 Alg II-V den Vorrang (Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 13ff; vom 10. September 2003 - B 4 AS 89/12 R - Rn. 31 und vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R -, vgl. Terminbericht Nr. 60/13 vom 13. Dezember 2013).

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Auch die eingegangenen eidesstattlichen Versicherungen vom 22. Januar 2014 sind zur Glaubhaftmachung eines vollständigen Verbrauchs der vom Girokonto abgehobenen beträchtlichen Barmittel nicht geeignet, da sie nicht mit einer eigenen Sachdarstellung versehen sind, sondern lediglich auf die Ausführungen in dem anwaltlichen Schriftsatz vom 9. Januar 2014 Bezug nehmen (vgl. zur Unzulässigkeit einer solchen Bezugnahme z. B.: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - Rn. 10).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 64/08 R - m. w. N.), der der Senat folgt, ist eine nach Antragstellung zugeflossene Steuererstattung als Einkommen i. S. des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II anzurechnen.
  • BVerfG, 07.11.2005 - 1 BvR 1178/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne eine derartige materiell-rechtliche Grundlage würde gegen das in Art. 100 GG verankerte Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts verstoßen und ein Gericht würde sich durch Schaffung eines nicht im Gesetz vorgesehenen Anspruchs aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben und sich damit der Bindung an Recht und Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG entziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 7. November 2005 - 1 BvR 1178/05 - Rn. 11; LSG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - L 5 B 383/07 ER AS - Rn. 9 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Denn ein Rechtsschutzinteresse des Leistungsträgers gegen seine Verpflichtung zur vorläufigen Leistungsgewährung kann sich daraus ergeben, dass er die vorläufig erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern kann und dann nicht den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens abwarten muss (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER - Rn. 10).
  • LSG Hamburg, 10.12.2007 - L 5 B 383/07

    Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Normen im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne eine derartige materiell-rechtliche Grundlage würde gegen das in Art. 100 GG verankerte Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts verstoßen und ein Gericht würde sich durch Schaffung eines nicht im Gesetz vorgesehenen Anspruchs aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben und sich damit der Bindung an Recht und Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG entziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 7. November 2005 - 1 BvR 1178/05 - Rn. 11; LSG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - L 5 B 383/07 ER AS - Rn. 9 m. w. N.).
  • SG Neubrandenburg, 18.08.2011 - S 14 AS 2239/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13
    Sollte die Steuererstattung für das Jahr 2012, dem Jahr der Eheschließung der Antragsteller, aufgrund einer gemeinsamen Veranlagung erfolgt sein, wäre diese - anders als in dem Bescheid vom 25. Juli 2013 vorgenommen - den Antragstellern jeweils zur Hälfte als Einkommen zuzuordnen mit der Folge, dass der Anteil des Antragstellers zu 2) um eine Versicherungspausche zu bereinigen wäre (vgl. zur hälftigen Aufteilung einer Steuererstattung bei gemeinsamer Veranlagung von Eheleuten: SG Neubrandenburg, Urteil vom 18. August 2011 - S 14 AS 2239/10 - Rn. 27ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vortragslast und Beweislast im

    Es wird offen gelassen, ob der Rechtsauffassung zu folgen ist, wonach die Rechtsprechung des BSG zur Hilfebedürftigkeit wegen fehlender 'bereiter Mittel' für die seit 1. April 2011 geltende Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht mehr maßgeblich sein soll (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ).

    Aufgrund der fehlenden Glaubhaftmachung eines praktisch vollständigen Verbrauchs des Verkaufserlöses vor Ablauf des Verteilzeitraums kommt es im vorliegenden Verfahren nicht mehr darauf an, ob der erkennende Senat der Rechtsprechung des 15. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen folgt, wonach die Rechtsprechung des BSG zur Hilfebedürftigkeit wegen fehlender "bereiter Mittel" für die seit 1. April 2011 geltende Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht mehr maßgeblich sein soll (vgl. Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B -).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - L 4 AS 273/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendung

    Dies habe das LSG Niedersachen-Bremen in seinem Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ER, juris, ausdrücklich klargestellt.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 3. Februar 2014, {Korr|L 15 AS 437/ B ER|L 15 AS 437/13 B ER}}, sowie der des LSG Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 12. Dezember 2013, L 8 AS 9/13 B ER, juris, könne die Rechtsprechung des BSG zur alten Gesetzeslage nicht auf die hier maßgebliche aktuelle Gesetzeslage übertragen werden.

    Die vom Antragsgegner zitierte Rechtsprechung (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014, L 15 AS 437/13 B ER; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Dezember 2013, L 8 AS 9/12 B ER, jeweils zitiert nach juris) ist weder auf den vorliegenden Fall übertragbar (im Folgenden: 1.), noch entspricht sie der Rechtsprechung des BSG zum sog. "bereiten Mittel" (im Folgenden: 2.).

    Im Sachverhalt, der dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Februar 2014 (a.a.O.) zugrunde lag, verfügten die Antragsteller über einmalige Einnahmen von insgesamt 2.461,57 EUR aus einer Steuerrückerstattung und behaupteten im gerichtlichen Verfahren, sie hätten diese Einnahmen verbraucht, ohne dies konkret nachzuweisen und glaubhaft zu machen.

  • SG Kassel, 26.03.2014 - S 6 AS 456/13

    Einstufung einer einmaligen Abfindung als Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB

    Diese Rechtsprechung ist durch die Neufassung des SGB II zum 01.04.2011 nicht überholt (andere Auffassung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER).

    Der Beklagte hat im mündlichen Verhandlungstermin auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 03.02.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hingewiesen und hält die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung des BSG zum vorliegenden Themenkreis durch die Änderung des SGB II für überholt.

    Die Entscheidung ist auch nicht, wie der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 03.02.2014 (L 15 AS 437/13 B) annimmt, durch die Änderung des § 11 Abs. 3 S.3 SGB II überholt.

    Die Kammer hat die Berufung gem. § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 03.02.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) zugelassen.

  • LSG Sachsen, 13.03.2014 - L 3 AS 249/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang im Fall einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung nach § 26b EStG dann, wenn beide Ehepartner Einkommen erzielt haben, die Aufteilung einer Steuerrückerstattung als einmalige Einnahme im Rahmen der Ermittlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf beide Ehegatten zu erfolgen hat (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 11; SG Neubrandenburg, Urteil vom 18. August 2011 - S 14 AS 2239/10 - JURIS-Dokument Rdnr. 27).
  • SG Osnabrück, 21.05.2015 - S 18 AS 422/14
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 03.02.2014, L 15 AS 437/13 ER) komme es darauf an, dass die einmalige Einnahme - wie hier geschehen - zugeflossen sei.

    Diese Berechnungsweise - insoweit folgt die Kammer der Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 03.02.2014, Az. L 15 AS 437/13 B ER) - ist im §§ 11 Abs. 3 S. 2 und 3 SGB II zwingend vorgeschrieben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2016 - L 15 AS 261/16
    Hierbei handelt es sich um geltendes Recht, welches so lange anzuwenden ist, wie es nicht vom Gesetzgeber korrigiert oder vom Bundesverfassungsgericht - etwa im Wege einer konkreten Normkontrollklage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz - für nichtig erklärt wird (dazu bereits grundlegend Beschluss des Senats vom 3. April 2014 - L 15 AS 437/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 15 AS 49/15
    Der Senat hat jedoch bereits in einem anderen Verfahren entschieden, dass diese Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage nicht mehr übertragbar ist, da die Verteilung einer einmaligen Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten und die monatliche Berücksichtigung mit einem Teilbetrag nunmehr im SGB II (§ 11 Abs. 3 Satz 3) gesetzlich geregelt ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 11 AS 300/16
    Dies gilt unverändert auch für die seit 1. April 2011 geltende Rechtslage (§ 11 Abs. 3 SGB II in der derzeit geltenden Fassung; vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 10/14 R -, Rn 45; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. August 2014 - L 4 AS 273/14 B ER - anderer Auffassung dagegen der noch vor dem o.g. BSG-Urteil ergangene Beschluss des 15. Senat des erkennenden Gerichts vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2015 - L 15 AS 339/13
    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach der vorzeitige Verbrauch der einmaligen Einnahme ihrer weiteren Berücksichtigung im Verteilzeitraum entgegensteht (BSG-Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -, vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R - und vom 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R - kritisch hierzu Senatsbeschluss vom 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER), kommt es hier ebenfalls nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2014 - L 13 AS 207/14
    Mit Beschluss vom 3. Februar 2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hat der 15. Senat des erkennenden Gerichts ausgeführt, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Frage der Verteilung einmaliger Einnahmen und zur Frage der Relevanz von "bereiten Mitteln" auf die ab 1. April 2011 geltende Rechtslage nicht übertragbar sei.
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