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   LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10   

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https://dejure.org/2013,14743
LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10 (https://dejure.org/2013,14743)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2013 - L 2 AL 60/10 (https://dejure.org/2013,14743)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - L 2 AL 60/10 (https://dejure.org/2013,14743)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10
    Diese Vergünstigung soll aber gerade nur solchen Versicherten zukommen, die sich selbst solidarisch verhalten, also vorbehaltlos nach Arbeit suchen, die mithin nicht nur arbeitslos und erwerbsfähig, sondern auch bemüht sind, unter Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit wieder zu erlangen (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R, BSGE 92, 241 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die durch die fehlende Meldung als arbeitssuchend unterbliebene Arbeitsvermittlung kann gerade nicht im Nachhinein korrigiert werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene bei erfolgter Vermittlung eine Beschäftigung mit entsprechender Erbringung von Rentenversicherungsbeiträgen erlangt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R, BSGE 92, 241).

  • LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Auszug aus LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10
    Dabei kann dahinstehen, ob der Klägerin für die Leistungsklage im Hinblick darauf, dass eine Meldung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 193 SGB VI der Beklagten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger keine verbindliche Wirkung entfaltet, überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für ihr Begehren auf Verpflichtung der Beklagten zu einer solchen Meldung zusteht (vgl. hierzu im Einzelnen: Sächsisches LSG, Urteil vom 21.04.2010 - L 1 AL 175/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Wie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 13.02.2024 (Bl. 278 f. Senatsakte) jedoch zu Recht ausgeführt hat, setzt Arbeitslosigkeit entsprechend § 16 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) neben der Beschäftigungslosigkeit und der Arbeitslosmeldung auch voraus, dass der Betroffene tatsächlich auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (sog. subjektive Verfügbarkeit), mithin also nicht lediglich zur Aufrechterhaltung von Anwartschaftszeiten als arbeitsuchend geführt wird (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, zitiert - wie sämtliche Rechtsprechung - nach juris; LSG Hamburg 29.08.2018, L 2 AL 20/18 und 18.06.2013, L 2 AL 60/10; s.a. Gürtner in BeckOGK, SGB VI, § 58 Rn. 20 ff., Stand 01.09.2020).
  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 75/13
    Sie müssen auch bemüht sein, unter Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung wieder zu erlangen (BSG, Urteil vom 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R; dies aufnehmend: LSG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013, L 2 AL 60/10).

    Dies gilt auch für die Meldung nach § 38 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R; BSG, Urteil vom 27.06.1990, 5 RJ 49/89; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2012, L 12 AL 67/09; LSG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013, L 2 AL 60/10; SG Osnabrück, Urteil vom 20.05.2009, S 16 AL 240/08).

  • LSG Bayern, 28.04.2014 - L 10 AL 65/14

    Keine Fiktion einer persönlichen Arbeitsuchendmeldung über den sozialrechtlichen

    Die durch die fehlende Meldung unterbliebene Arbeitsvermittlung kann gerade nicht im Nachhinein korrigiert werden, da nicht auszuschließen ist, dass der Kläger bei erfolgter Vermittlung eine Beschäftigung mit entsprechender Erbringung von Rentenversicherungsbeiträgen erlangt hätte (vgl eingehend BSG, Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R - BSGE 92, 241; LSG Hamburg, Urteil vom 18.06.2013 - L 2 AL 60/10 - juris).
  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18

    Unzulässigkeit der Anfechtungs- und Feststellungsklage im sozialgerichtlichen

    Diese ist bereits deshalb nicht sachdienlich, weil die Klägerin hiermit der Sache nach einen Amtshaftungsanspruch (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch) geltend macht (beide geltend gemachten Ansprüche können schon deshalb kein Gegenstand des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein, weil nicht gegebene Tatsachen wie hier die Durchführung der Versicherung nach Art. 112 der Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen wie dem Wegfall anderer Sozialleistungsansprüche nicht im Wege eines etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs fingierbar sind (vgl. nur BSG, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 2 AL 60/10; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. April 2014 - L 10 AL 65/14 B PKH)), für den jedoch ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig sind (Art. 34 Satz 3 Grundgesetz).
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 20/18

    Meldung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als wegen Arbeitslosigkeit

    Hinzu kommt, dass die regelmäßige Arbeitsuchendmeldung als Tatsachenerklärung und das regelmäßige Bemühen um die Erlangung eines Arbeitsplatzes nicht nur Voraussetzung für die Annahme einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI sind (BSG, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R, juris; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 2 AL 60/10, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. April 2014 - L 10 AL 65/14 B PKH, juris) und beides vorliegend nicht gegeben, sondern dass beides nicht einmal im Wege eines etwaigen sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs fingierbar ist (vgl. BSG, a.a.O.; LSG Hamburg, a.a.O.; Bayerisches LSG, a.a.O.), sodass die begehrte Meldung für vergangene Zeiten ausgeschlossen und damit eine durchgehende rentenrechtliche Aufschubzeit in Gestalt der Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI nicht mehr herstellbar ist.
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