Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - L 2 SF 211/14 B E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 JVEG, § 8 JVEG, §§ 8 ff JVEG
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - teilweise Vergütung - Stellungnahme: medizinische Frage - Befangenheitsgrund - Ablehnungsgesuch: Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 406 ZPO, § 60 SGG, § 8 JVEG
Ablehnung eines Sachverständigen - Vergütung der Stellungnahme des Sachverständigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung für eine gutachterliche Stellungnahme aus Anlass eines Antrags auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Zweck eines Ablehnungsverfahrens; Sachverständige Äußerungen zum medizinischen Sachverhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren für eine gutachterliche Stellungnahme aus Anlass eines Antrags auf Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 25.07.2014 - S 30 SF 89/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - L 2 SF 211/14 B E
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 22.03.2016 - L 15 RF 6/16
Sachverständigenvergütung für Stellungnahme zu gutachtens- sowie zu …
Diese in der Rechtsprechung geforderte Differenzierung hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 2 SF 211/14 B E, näher erläutert. - LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16
Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines …
Diese in der Rechtsprechung geforderte Differenzierung hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 2 SF 211/14 B E, näher erläutert. - LSG Bayern, 21.03.2016 - L 15 RF 6/16
Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines …
Diese in der Rechtsprechung geforderte Differenzierung hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 2 SF 211/14 B E, näher erläutert.