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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - L 2 SF 211/14 B E   

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https://dejure.org/2015,21548
LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - L 2 SF 211/14 B E (https://dejure.org/2015,21548)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2015 - L 2 SF 211/14 B E (https://dejure.org/2015,21548)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - L 2 SF 211/14 B E (https://dejure.org/2015,21548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 406 ZPO, § 60 SGG, § 8 JVEG
    Ablehnung eines Sachverständigen - Vergütung der Stellungnahme des Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für eine gutachterliche Stellungnahme aus Anlass eines Antrags auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Zweck eines Ablehnungsverfahrens; Sachverständige Äußerungen zum medizinischen Sachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren für eine gutachterliche Stellungnahme aus Anlass eines Antrags auf Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 22.03.2016 - L 15 RF 6/16

    Sachverständigenvergütung für Stellungnahme zu gutachtens- sowie zu

    Diese in der Rechtsprechung geforderte Differenzierung hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 2 SF 211/14 B E, näher erläutert.
  • LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16

    Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines

    Diese in der Rechtsprechung geforderte Differenzierung hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 2 SF 211/14 B E, näher erläutert.
  • LSG Bayern, 21.03.2016 - L 15 RF 6/16

    Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines

    Diese in der Rechtsprechung geforderte Differenzierung hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 2 SF 211/14 B E, näher erläutert.
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