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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG   

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https://dejure.org/2010,9562
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG (https://dejure.org/2010,9562)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG (https://dejure.org/2010,9562)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. August 2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG (https://dejure.org/2010,9562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1, SGG § 178a, AufenthG § 25 Abs. 5, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GG Art. 3, BVerfGG § 32, GG Art. 19 Abs. 4
    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Analogleistungen, Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Vorbezugsfrist, Verfassungsbeschwerde, Rechtsweggarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10
    Dieses Gebot verpflichtet allerdings die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen; die Behauptung, eine richterliche Entscheidung sei - am einfachen Recht gemessen - objektiv fehlerhaft, vermag deshalb grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (so bereits BVerfGE 22, 267, 273).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10
    aa) Soweit die Antragsteller rügen, der Senat habe im Beschluss vom 01.06.2010, gestützt auf das Urteil des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R, allein auf die von den Antragstellern vorbezogenen Leistungen abgestellt, ohne ihren bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes maßgeblichen Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen, so wünschen sie in der Sache eine andere Lesart des § 2 Abs. 1 AsylbLG, als sie der Senat vorgenommen hat.
  • BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10
    Die für die Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs einer Anhörungsrüge erforderliche Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör muss diesen Gehalt des Gebots berücksichtigen; es bedarf mithin einer in sich schlüssigen Darstellung, dass trotz der genannten Grenzen des Prozessgrundrechts eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (zum Vorstehenden insgesamt Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10
    Darüber hinaus sind die Gerichte auch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; es muss nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), z.B. Beschluss vom 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10
    Allerdings hält auch der Senat die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG für evident unzureichend, das Grundrecht der Leistungsempfänger auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 2/09 und 4/09) zu wahren (vgl. hierzu ausführlich den Vorlagebeschluss des Senats nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vom 26.07.2010, dort für Geldleistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und § 3 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 AsylbLG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 20 AY 4/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10
    Mit Beschluss vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER hat der Senat die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 15.12.2009 zurückgewiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 20 AY 79/10

    Sozialhilfe

    Der Senat hält im Übrigen an seiner Rechtsauffassung fest, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R) die 48-Monatsfrist des § 2 AsylbLG ausschließlich durch den Vorbezug von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden kann (vgl. dazu etwa Beschlusse des Senats vom 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 04.08.2010 (L 20 AY 47/10 B ER RG) ausgeführt, dass er sich aufgrund der nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) allein dem BVerfG zukommenden Kompetenz, eine gesetzliche Vorschrift wegen Verfassungswidrigkeit für ungültig zu befinden, einstweilen gehalten sehe, die leistungsrechtlichen Regelungen des AsylbLG weiter anwenden.

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle nach Art. 100 GG komme im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Senats vom 04.08.2010, a.a.O.; so etwa auch Wündrich, Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren im Bereich des SGB II, SGB 2009, S. 267ff, 274).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - L 20 AY 69/10

    Sozialhilfe

    (vgl. dazu etwa Beschluss des Senats vom 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 04.08.2010 (L 20 AY 47/10 B ER RG) ausgeführt, dass er sich aufgrund der nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) allein dem BVerfG zukommenden Kompetenz, eine gesetzliche Vorschrift wegen Verfassungswidrigkeit für ungültig zu befinden, einstweilen gehalten sehe, die leistungsrechtlichen Regelungen des AsylbLG weiter anwenden.

    Eine Vorlage an das BVerfG zur Normenkontrolle nach Art. 100 GG komme im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Senats vom 04.08.2010, a.a.O.; so etwa auch Wündrich, Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren im Bereich des SGB II, SGB 2009, S. 267 ff., 274).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 20 SO 319/17

    SGB-XII -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Regelmäßig keine Durchsetzung

    Eine Vorlage an das BVerfG zur Normenkontrolle nach Art. 100 GG kommt im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nicht in Betracht (vgl. hierzu schon den Beschluss des Senats vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER und dazu BVerfG, Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10 sowie Beschluss des Senats vom 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG; so etwa auch Wündrich, Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren im Bereich des SGB II, Sgb 2009, 267 ff., 274; eine Verfassungsbeschwerde bleibt dem Antragsteller indes unbenommen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10

    Sozialhilfe

    Der Senat hat dies bereits in einem entsprechenden Fall mit Beschluss vom 01.06.2010 L 20 AY 4/10 B ER entschieden; im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG hat der Senat im Beschluss vom 04.08.2010 hierzu nochmals ergänzende Ausführungen gemacht.

    b) Konnte der Antrag der Antragstellerin aus Gründen, die sie bereits dem Beschluss des Senats vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER sowie dem Beschluss vom 04.08.2010 im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG entnehmen konnte, im Zeitpunkt der Antragstellung beim Sozialgericht (29.10.2010) nicht mehr aussichtsreich erscheinen, so fehlte dem Antrag zugleich eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S.v. § 73a SGG i.V.m. § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 179/10

    Sozialhilfe

    Der Senat hat dies bereits in einem entsprechenden Fall mit Beschluss vom 01.06.2010 L 20 AY 4/10 B ER entschieden; im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG hat der Senat im Beschluss vom 04.08.2010 hierzu nochmals ergänzende Ausführungen gemacht.

    b) Konnte der Antrag der Antragstellerin aus Gründen, die sie bereits dem Beschluss des Senats vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER sowie dem Beschluss vom 04.08.2010 im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG entnehmen konnte, im Zeitpunkt der Antragstellung beim Sozialgericht (29.10.2010) nicht mehr aussichtsreich erscheinen, so fehlte dem Antrag zugleich eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S.v. § 73a SGG i.V.m. § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • SG Mannheim, 10.08.2011 - S 9 AY 2678/11

    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

    Vor diesem Hintergrund hat das LSG Nordrhein-Westfalen trotz seiner oben dargestellten Auffassung in einem Eilverfahren davon abgesehen, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, da dies den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzen würde (Beschlüsse vom 1.6.2010 - L 20 AY 4/10 BER vom 4.8.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG, vom 23.9.2010 - L 20 AY 69/10 B ER und vom 27.9.2010 - L 20 AY 79/10 B ER sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.4.2011 - L 23 AY 7/11 B ER).
  • SG Mannheim, 13.09.2011 - S 9 AY 2790/11

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz,

    Vor diesem Hintergrund hat das LSG Nordrhein-Westfalen trotz seiner oben dargestellten Auffassung in Eilverfahren davon abgesehen, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, da dies den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzen würde (Beschlüsse vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER, vom 04.08.2010 - L 20 AY 47/10 B ER RG, vom 23.09.2010 - L 20 AY 69/10 B ER und vom 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2011 - L 23 AY 7/11 B ER).
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