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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15   

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https://dejure.org/2017,31457
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15 (https://dejure.org/2017,31457)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.06.2017 - L 21 SB 400/15 (https://dejure.org/2017,31457)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - L 21 SB 400/15 (https://dejure.org/2017,31457)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bei Diabetes mellitus bei erheblichen Einschränkung der Lebensführung und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Insulinpflichtige Diabetes-Erkrankung; Gravierende Beeinträchtigung in der Lebensführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Insulinpflichtige Diabetes-Erkrankung; Gravierende Beeinträchtigung in der Lebensführung

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 1
    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Zur Auslegung hat es auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.12.2014, B 9 SB 2/13 R verwiesen.

    Soweit der Klägerbevollmächtigte in der Berufungsschrift vorträgt, die Auslegung von Teil B, Ziffer 15.1 Abs. 4 VMG durch das Bundessozialgericht in der genannten Entscheidung B 9 SB 2/13 R sei mit dem eindeutigen Wortlaut der VMG nicht zu vereinbaren, setzt er sich nicht weiter mit der umfangreichen Herleitung durch das Bundessozialgericht, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, und durch die vorausgegangene LSG-Entscheidung auseinander.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss es zusätzlich zu den unter (1) dargestellten Kriterien zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand oder durch die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger gravierender Auswirkungen der Erkrankungen (dazu Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - L 7 SB 20/11 -, juris Rn. 39 ff; Urteil vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 -, juris Rn. 36 ff.); der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R -, juris Rn. 37 ff.; Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 39 ff.).

    Darauf, ob das gute Niveau allein durch das Therapieverhalten erreicht wird und durch Vernachlässigen eine schlechtere Stoffwechsellage herbeigeführt werden könnte, kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 51).

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss es zusätzlich zu den unter (1) dargestellten Kriterien zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand oder durch die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger gravierender Auswirkungen der Erkrankungen (dazu Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - L 7 SB 20/11 -, juris Rn. 39 ff; Urteil vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 -, juris Rn. 36 ff.); der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R -, juris Rn. 37 ff.; Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 39 ff.).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Es liegen bei dem Kläger auch keine erheblichen Einschnitte aufgrund einer besonders instabilen Stoffwechsellage vor (dazu BSG, Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R -, juris Rn. 39, allerdings noch zu den "Anhaltspunkten fu&776;r die a&776;rztliche Gutachterta&776;tigkeit im sozialen Entscha&776;digungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" -AHP-).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - L 13 SB 232/14

    Bewertung eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Zwar wurde in der Rechtsprechung ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt, wenn Messen, Dokumentation und Insulingabe des Nachts erfolgen müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2016 - L 13 SB 232/14 -, juris Rn. 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - L 7 SB 20/11

    Schwerbehindertenrecht - insulinpflichtiger Diabetes-mellitus - GdB-Feststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss es zusätzlich zu den unter (1) dargestellten Kriterien zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand oder durch die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger gravierender Auswirkungen der Erkrankungen (dazu Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - L 7 SB 20/11 -, juris Rn. 39 ff; Urteil vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 -, juris Rn. 36 ff.); der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R -, juris Rn. 37 ff.; Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 39 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss es zusätzlich zu den unter (1) dargestellten Kriterien zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand oder durch die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger gravierender Auswirkungen der Erkrankungen (dazu Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - L 7 SB 20/11 -, juris Rn. 39 ff; Urteil vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 -, juris Rn. 36 ff.); der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R -, juris Rn. 37 ff.; Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 39 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2016 - L 13 SB 112/14

    Bewertung eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15
    Häufige Messungen, der eigenen Vorsicht um die Gesundheit geschuldet, sind nicht medizinisch notwendig und müssen daher außer Betracht bleiben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2016 - L 13 SB 112/14 - juris Rn. 17).
  • SG Aachen, 18.11.2020 - S 26 SB 965/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Schwerbehinderung bei Kinder mit Diabetes

    Demnach beträgt der GdB 50, wenn (1) die an Diabetes erkrankten Menschen eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss, und (2) diese erkrankten Menschen durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. Juni 2017 - L 21 SB 400/15).
  • SG Aachen, 26.02.2019 - S 12 SB 847/17

    Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung sowie auf Zuerkennung der

    Diese Tatsache ist bei der Frage nach der Höhe des GdB durchaus zu berücksichtigen (vgl. dazu SG Aachen Urteil vom 27.10.2015 - S 12 SB 272/15 = juris, bestätigt durch LSG NRW Urteil vom 09.06.2017 - L 21 SB 400/15 = juris).

    Zwar verkennt die Kammer auch hier nicht, dass häufige Messungen, die der Vorsicht um die Gesundheit geschuldet sind und medizinisch nicht notwendig sind als irrelevant für die Bewertung des GdB angesehen werden (LSG NRW Urteil vom 09.06.2017 - L 21 SB 400/15 = juris Rn. 28 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.11.2016 - L 13 SB 112/14 = juris Rn. 17).

  • BSG, 16.11.2017 - B 9 SB 64/17 B

    Schwerbehindertenrecht; Divergenzrüge; Nichtübereinstimmen tragender abstrakter

    LSG Nordrhein-Westfalen 09.06.2017 - L 21 SB 400/15.
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