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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12 B   

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https://dejure.org/2013,12822
LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12 B (https://dejure.org/2013,12822)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2013 - L 23 SO 247/12 B (https://dejure.org/2013,12822)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2013 - L 23 SO 247/12 B (https://dejure.org/2013,12822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 Nr 6a SGG, § 13 GVG, § 17a GVG, § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines ambulanten Pflegedienstes gegen Sozialhilfeträger wegen Verzugsschadensersatzes und Verzugszinsen aufgrund verspäteter Zahlungen für ambulant erbrachte Hilfe zur Pflege - sozialhilferechtliches ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 17a Abs 2 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 51 Abs 1 Nr 6a SGG, Kap 7 SGB 12
    Verzugsschadensersatz - Verzugszinsen - verspätete Zahlungen - ambulant erbrachte Hilfe zur Pflege - Schuldbeitritt - sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Klage des ambulanten Pflegedienstes gegen Sozialhilfeträger wegen Verzugsschadensersatzes und Verzugszinsen aufgrund verspäteter Zahlungen für ambulant erbrachte Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kap. des SGB XII - Schuldbeitritt; sozialhilferechtliches ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erklärt der Sozialhilfeträger im Dreiecksverhältnis zwischen Hilfeempfänger, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer mit der Übernahme der Kosten - hier für Pflegeleistungen - im Bewilligungsbescheid (hier Bescheid vom 6. Juni 2011) den Schuldbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen gegenüber dem Leistungserbringer; "Übernahme" bedeutet in diesem Zusammenhang Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung vgl. grundsätzlich: BSG Urteile vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - Juris - und vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R - BSGE 102, 1 ff Rn. 25 ff; vgl. bereits BVerwG, Urteilvom19. Mai 1994 - 5 C 33/91 - Juris .

    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat für den Fall der vom Sozialhilfeträger gegenüber dem Vermieter erklärten Übernahme der Miete eines Hilfebedürftigen entschieden, dass diese Akzessorietät in aller Regel die Annahme rechtfertigt, dass der Sozialhilfeträger mit der (behaupteten) Selbstverpflichtung die Handlungsebene des öffentlichen Rechts nicht hat verlassen wollen und für seine Erklärung die Form eines öffentlich-rechtlichen, einseitigen oder vertraglichen Leistungsversprechens gewählt hat (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 - 5 C 33/91 - Juris).

  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Sie findet - unabhängig vom Inhalt der Entscheidung - keine Anwendung auf das Beschwerdeverfahren bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BSG vom 01. April 2009 - Az: B 14 SF 1/08 R; BVerwG vom 18. Mai 2010 - Az: 1 B 1/10 - veröffentlicht in: Juris).

    Der Festsetzung eines Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, da zum einen außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten sind und zum anderen für Beschwerden der vorliegenden Art Gerichtskosten nach Nr. 7504 der Anlage 1 zum GKG entweder gar nicht oder in Höhe einer Festgebühr anfallen (BVerwG vom 18. Mai 2010 - Az: 1 B 1/10 - veröffentlicht in: Juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 02. April 2009 - Az: 11 E 469/08 - veröffentlicht in: Juris).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erklärt der Sozialhilfeträger im Dreiecksverhältnis zwischen Hilfeempfänger, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer mit der Übernahme der Kosten - hier für Pflegeleistungen - im Bewilligungsbescheid (hier Bescheid vom 6. Juni 2011) den Schuldbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen gegenüber dem Leistungserbringer; "Übernahme" bedeutet in diesem Zusammenhang Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung vgl. grundsätzlich: BSG Urteile vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - Juris - und vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R - BSGE 102, 1 ff Rn. 25 ff; vgl. bereits BVerwG, Urteilvom19. Mai 1994 - 5 C 33/91 - Juris .
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erklärt der Sozialhilfeträger im Dreiecksverhältnis zwischen Hilfeempfänger, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer mit der Übernahme der Kosten - hier für Pflegeleistungen - im Bewilligungsbescheid (hier Bescheid vom 6. Juni 2011) den Schuldbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen gegenüber dem Leistungserbringer; "Übernahme" bedeutet in diesem Zusammenhang Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung vgl. grundsätzlich: BSG Urteile vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - Juris - und vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R - BSGE 102, 1 ff Rn. 25 ff; vgl. bereits BVerwG, Urteilvom19. Mai 1994 - 5 C 33/91 - Juris .
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Sie findet - unabhängig vom Inhalt der Entscheidung - keine Anwendung auf das Beschwerdeverfahren bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BSG vom 01. April 2009 - Az: B 14 SF 1/08 R; BVerwG vom 18. Mai 2010 - Az: 1 B 1/10 - veröffentlicht in: Juris).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Trifft das zu, berührt es die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht, dass das Klagebegehren auch unter Berücksichtigung von Anspruchsgrundlagen, die zu einem anderen Rechtsgebiet gehören, zu prüfen ist, (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG i.d.F. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17.12.1990 - 4. VwGO-ÄndG -, BGBl I 2803; hierzu u.a. BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 15; BVerwG NVwZ 1993, 358; BGHZ 121, 367; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 51 Rn. 40).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Trifft das zu, berührt es die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht, dass das Klagebegehren auch unter Berücksichtigung von Anspruchsgrundlagen, die zu einem anderen Rechtsgebiet gehören, zu prüfen ist, (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG i.d.F. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17.12.1990 - 4. VwGO-ÄndG -, BGBl I 2803; hierzu u.a. BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 15; BVerwG NVwZ 1993, 358; BGHZ 121, 367; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 51 Rn. 40).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Trifft das zu, berührt es die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht, dass das Klagebegehren auch unter Berücksichtigung von Anspruchsgrundlagen, die zu einem anderen Rechtsgebiet gehören, zu prüfen ist, (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG i.d.F. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17.12.1990 - 4. VwGO-ÄndG -, BGBl I 2803; hierzu u.a. BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 15; BVerwG NVwZ 1993, 358; BGHZ 121, 367; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 51 Rn. 40).
  • BSG, 27.04.2010 - B 8 SO 2/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Von einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis ist daher dann auszugehen, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt aufgrund eines ihm eingeräumten oder auferlegten Sonderrechts handelt (BSG vom 27. April 2010 - Az: B 8 SO 2/10 R - veröffentlicht in: Juris, m.w.N.).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - L 23 SO 247/12
    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem klägerischen Sachvortrag darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 10. Juli 1989 - Az: GmS-OGB 1/88 - veröffentlicht in: Juris).
  • SG Dortmund, 21.08.2012 - S 41 SO 583/11

    Sozialhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 11 E 469/08
  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

    Der Schuldbeitritt löst zwar einen unmittelbaren Zahlungsanspruch der Einrichtung gegenüber dem Sozialhilfeträger aus; er kann jedoch naturgemäß nichts an der Rechtsnatur der zugrundeliegenden Schuld, die aus dem zwischen K und der Beklagten geschlossenen privatrechtlichen Heimvertrag resultiert, ändern; der Schuldbeitritt teilt vielmehr notwendigerweise die Rechtsnatur der Forderung des Gläubigers (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.11.2012 - L 18 SO 173/12 B - mwN; aA LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.4.2013 - L 23 SO 272/12 B - und vom 21.3.2013 - L 23 SO 247/12 B; zweifelnd LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.9.2013 - L 20 SO 394/12 - RdNr 56) .
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