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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12428
LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH (https://dejure.org/2014,12428)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH (https://dejure.org/2014,12428)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH (https://dejure.org/2014,12428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 SGB 2, § 99 Abs 3 Nr 3 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit einer Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen eines Grundsicherungsempfängers als freie Förderung; Umstellung eines Antrags auf Kostenübernahme auf einen Antrag auf Kostenerstattung als Klageänderung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 26 AS 1621/13
    Denn wenn wie hier statt der ursprünglichen Leistung eine andere Leistung, wie dies bei einer Kostenerstattung statt einer Sachleistung der Fall ist, verlangt wird, liegt nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG keine Klageänderung vor (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 38/05 R -, zitiert nach juris).
  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Es würde sich bei der vom Antragsteller angestrebten außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme aus den genannten Gründen nicht um eine Umschulungsmaßnahme und damit um eine berufliche Weiterbildung i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III sondern um eine Ausbildungsmaßnahme und damit um eine außerbetriebliche Berufsausbildung i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74, 76 ff. SGB III handeln (vgl. zur Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung u. a. Reichel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 81 SGB III Rn. 36 ff. m. w. N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13 - juris; LSG NRW, Urteil vom 26.06.2014 - L 7 AS 1346/12 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 13.02.2014 - L 3 AS 874/11 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - L 18 AS 1213/20

    Anspruch auf Erstattung verauslagter Lehrgangskosten Kein

    Gegenstand des Verfahrens war ursprünglich der Ablehnungsbescheid vom 9. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Januar 2013, mit dem der Antrag der Klägerin auf Zusicherung der Förderung für die Qualifizierungsmaßnahme zur Erzieherin durch Ausgabe eines BGS abgelehnt wurde. Nach dem während des laufenden erstinstanzlichen Verfahrens erfolgten Abschluss dieser Maßnahme am 4. September 2017 hat Klägerin mit dem Antrag vom 30. September 2017 nicht (mehr) die Verpflichtung zur Ausgabe eines BGS bzw. zur Förderung der Weiterbildung durch Übernahme der Lehrgangskosten begehrt, sondern sich im Wege einer nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG grundsätzlich statthaften Klagänderung (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 -  B 2 U 38/05 R  -, juris ; ferner: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH -) sich darauf beschränkt, neben der Aufhebung des Urteils vom 17. Juli 2020 die Erstattung der verauslagten Weiterbildungskosten zu verlangen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 18 AL 39/18
    Nach Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme am 21. September 2017 hat Klägerin mit dem Antrag vom 30. September 2017 nicht (mehr) die Verpflichtung zur Ausgabe eines BGS bzw. zur Förderung der Weiterbildung durch Übernahme der Lehrgangs- und Fahrkosten (zur Überflüssigkeit eines gesonderten Antrags auf Erteilung eines BGS vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R-, juris Rn. 10) begehrt, sondern sich im Wege einer nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) grundsätzlich statthaften Klagänderung (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 38/05 R -, juris; ferner: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2014 - L 26 AS 1621/13 B PKH -) darauf beschränkt, die Erstattung der verauslagten Weiterbildungskosten zu verlangen.
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