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   LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 7/01   

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https://dejure.org/2002,16106
LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 7/01 (https://dejure.org/2002,16106)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2002 - L 3 P 7/01 (https://dejure.org/2002,16106)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - L 3 P 7/01 (https://dejure.org/2002,16106)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 7/01
    Die Grundsätze dieser Entscheidung seien auch für die Rentenversicherung maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2001, AZ. B 12 P 3/00, Umdruck Seite 4, m. w. N.) Auch aus der Beitragstragungs- und -zahlungspflicht der Beklagten folge eine derartige Zuständigkeit nicht.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 7/01
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung deutlich gemacht, dass der Katalog der Verrichtungen in § 14 SGB XI als abschließend zu betrachten ist (vgl. SozR 3-3300 § 14 Nr. 2, Seite 6) und insbesondere Maßnahmen zur Behandlungspflege nur eingeschränkt und sonstige Hilfeleistungen überhaupt nicht für die Ermittlung des leistungsauslösenden Hilfebedarfs einzubeziehen sind.
  • LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 P 13/07

    Rentenversicherungspflicht - Pflegeperson - Ermittlung des zeitlichen Umfangs der

    Die hier zu Grunde gelegte Gesetzesinterpretation habe auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 12.02.2002 (L 3 P 7/01) vertreten.
  • SG Cottbus, 10.12.2008 - S 13 R 799/05
    c) Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin meint, für die Ermittlung der Mindeststundenzahl seien über die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung (darauf allein abstellend etwa Grintsch, in: Kreikebohm § 3 SGB VI Rn. 7; LSG Rh-Pf, 1. 2. 2006, L 6 R 144/05; LSG Nds., 12. 2. 2002, L 3 P 7/01) hinaus auch der im Falle der Klägerin bzw. des Pflegebedürftigen erhebliche Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung zu berücksichtigen (vgl. z.B. Gürtner, in: Kasseler Kommentar § 19 SGB XI Rn. 13; LSG NRW, 3. 6. 2005, L 4 RJ 58/04; ferner SG Berlin 11. 2. 2008, S 14 R 5725/05 unter Berufung auf volkswirtschaftliche Gründe), so konnte dem die Kammer nicht folgen (ehedem anhängig BSG B 12 P 5/06 R).

    Die Sprungrevision hat die Kammer zugelassen, da der Grund dafür gem. §§ 161 Abs. 1, 2, 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG im Hinblick darauf gegeben ist, dass zur Beurteilung des zeitlichen Umfangs der Pflegetätigkeit im Sinne von § 3 S.1 Nr. 1a SGB VI divergierende LSG-Entscheidungen vorliegen (einerseits LSG Rh-Pf, 01.02.2006, L 6 R 144/05; LSG Nds., 12.02.2002, L 3 P 7/01; andererseits LSG NRW, 03.06.2005, L 4 RJ 58/04), ein diesbezügliches Revisionsverfahren beim BSG (Az. B 12 P 5/06 R) zwischenzeitlich nicht durch Urteil oder Beschluss erledigt wurde und darum nach wie vor klärungsbedürftig ist, ob dieser allein verrichtungsbezogen oder aber darüber hinaus unter Berücksichtigung des allgemeinen Aufwands für Beaufsichtigung und Betreuung zu bestimmen ist.

  • LSG Hamburg, 08.11.2007 - L 3 R 202/05

    Höhere Altersrente wegen Pflege der Mutter i.R.e. Tätigkeit als nicht

    Der Senat folgt daher nicht der Auffassung, dass bei der für die Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen vorausgesetzten Pflege von wöchentlich mindestens 14 Stunden (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, § 19 Satz 2 SGB XI) nur der Zeitaufwand für Hilfen bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens im Sinne des § 14 Abs. 1 und 4 SGB XI, also für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, anzusetzen sei (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.2.2002, L 3 P 7/01; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.9.2003, a.a.O., nebst Anmerkung Wahl in: Juris Praxisreport 11/2004, Anmerkung 4; siehe auch Bernhard Müller in: Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft, 1998, S. 256, 273; Behr et al. PlegeV-Kommentar, § 19 SGB XI Rdnr. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 RJ 58/04

    Rentenversicherung

    Der in Rechtsprechung (LSG Niedersachen, Urteil vom 12.02.2002 - L 3 P 7/01 -) und Literatur (vgl. Verbandskommentar, § 3 Anm. 3.5; Klattenhoff in SGB VI § 6 Rdnr. 41; Herberlein/Pick in SGB V/SGB XI, § 19 SGB XI Rdnr. 29) vertretenen abweichenden Auffassung folgt der Senat nicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 33 R 1376/08

    Rentenversicherungsversicherungspflicht - Pflegeperson - Ermittlung der

    25 Bei der Berechnung der Mindestpflegezeit von vierzehn Wochenstunden sind nach Auffassung des Senats nur die genannten Pflegeleistungen im Rahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Maßgabe der §§ 14, 15 SGB XI zu berücksichtigen(ebenso Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 12. Februar 2002, L 3 P 7/01, abrufbar bei der Datenbank Juris und Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 3 ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - L 4 R 27/08
    Der hiervon abweichenden Auffassung (LSG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2002 - L 3 P 7/01; Klattenhoff in SGB VI, § 6 Rn. 41) folgt der Senat nicht.
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