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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - L 3 R 370/22   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - L 3 R 370/22 (https://dejure.org/2023,30876)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.08.2023 - L 3 R 370/22 (https://dejure.org/2023,30876)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. August 2023 - L 3 R 370/22 (https://dejure.org/2023,30876)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 11 VS 38/17

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit eines Urteils bzw eines Gerichtsbescheides

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - L 3 R 370/22
    Denn die Unterschrift ist gerade Voraussetzung dafür, dass der nicht in mündlicher Verhandlung verkündete Gerichtsbescheid durch die (hier dennoch erfolgte) Zustellung nach § 105 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 133 Satz 1 SGG Wirksamkeit erlangen kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2018 - L 11 VS 38/17 - Rn. 24, juris, MKLS/Keller, 13. Aufl. 2020, SGG § 133 Rn. 4).

    Diesem Anliegen wird in ausreichendem Maße durch die Feststellung Rechnung getragen, dass das als Gerichtsbescheid bezeichnete Schriftstück des SG vom 19.04.2022 keine wirksame Entscheidung über die am 28.03.2017 erhobene Klage ist (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2018 - L 11 VS 38/17 - Rn. 25).

  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - L 3 R 370/22
    Denn es fehlt an der auf die Setzung eines Rechtsakts gerichteten Willensäußerung des Richters (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.01.1985 - 2 BvR 498/84 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2021 - L 8 SB 1856/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - L 3 R 370/22
    Wird bei einem ordnungsgemäß signierten Schriftstück mit entsprechender ordnungsgemäßer Dokumentation der Signatur im Sinne von §§ 65a Abs. 4, 134 Abs. 3 SGG lediglich vergessen, den Namen der verantwortenden Person nach § 65a Abs. 7 Satz 1 Alt. 1 SGG hinzuzufügen, wird hierdurch noch keine sog. Scheinentscheidung erzeugt (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2021 - L 8 SB 1856/20 -, Rn. 26-32; H. Müller in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl., § 65a SGG (Stand: 14.08.2023), Rn. 423 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - L 14 BA 123/23
    Denn das eAkten-System der Justiz NRW erzeugt automatisch ein neues Dokument, sobald - wie hier durch die Urkundsbeamtin - ein bereits signiertes Dokument unmittelbar in e²A bearbeitet und gegebenenfalls nochmals signiert wird (vgl. jedoch auch LSG, Urt. v. 09.08.2023 - L 3 R 370/22 - zur ähnlichen Problematik einer digitalen Signatur eines Urteils in einer führenden Papierakte).
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