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   LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17   

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LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17 (https://dejure.org/2021,39621)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.02.2021 - L 3 U 95/17 (https://dejure.org/2021,39621)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - L 3 U 95/17 (https://dejure.org/2021,39621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 3101 BKVO für die Tätigkeit einer Veterinärmedizinerin in der Lebensmittelüberwachung Anforderungen an das Vorliegen einer besonders erhöhten Infektionsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Da für die Anerkennung der BK Nr. 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 R - = NZS 2012, 51; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 = BSGE 103, 54; zu Begriff und Prüfung der erhöhten Infektionsgefahr: BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 = BSGE 103, 45).

    Die 4. Tatbestandsalternative der BK Nr. 3101 setzt voraus, dass der versicherte Tätigkeitsbereich seiner Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfelds mit einer abstrakten Gefahrenlage verbunden ist und sich diese Gefahrenlage auf Grund vorgenommener Verrichtungen im Sinne einer individuell erhöhten Infektionsgefahr auch tatsächlich realisiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R - juris Leitsatz).

    Lassen die Tätigkeitsart und das Arbeitsumfeld auf eine abstrakte Gefährdungslage schließen, ist zusätzlich erforderlich, dass der Versicherte persönlich infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen in ähnlichem Maße einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R = BSGE 103 54; Mehrtens/Brandenburg a.a.O. Rn. 2.3.2).Eine besonders erhöhte Infektionsgefahr im Sinne der BK Nr. 3101 4.

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris Rn. 14; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R = BSGE 103, 45; BSGE 103, 59).

    Da für die Anerkennung der BK Nr. 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 R - = NZS 2012, 51; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 = BSGE 103, 54; zu Begriff und Prüfung der erhöhten Infektionsgefahr: BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 = BSGE 103, 45).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris Rn. 14; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R = BSGE 103, 45; BSGE 103, 59).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R - juris Rn. 14; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R = BSGE 103, 45; BSGE 103, 59).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Da für die Anerkennung der BK Nr. 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 22/10 R - = NZS 2012, 51; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 = BSGE 103, 54; zu Begriff und Prüfung der erhöhten Infektionsgefahr: BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 = BSGE 103, 45).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2007 - 1 U 30/07

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Lässt sich das Ausmaß der Durchseuchung nicht aufklären, kann aber das Vorliegen eines Krankheitserregers im Arbeitsumfeld nicht ausgeschlossen werden, ist vom Durchseuchungsgrad der Gesamtbevölkerung auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 1 U 30/07 a. a. O.).
  • SG Fulda, 09.05.2017 - S 1 U 109/14
    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Mit Gerichtsbescheid vom 9. Mai 2017 hat das Sozialgericht die Klage im vorliegenden Verfahren S 1 U 109/14 abgewiesen.
  • LSG Hessen, 21.02.1968 - L 3 U 913/66
    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17
    Von der BK Nr. 3101 werden neben den in der 6. BKVO ausdrücklich genannten Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche alle sonstigen Laboratorien erfasst, soweit es sich um Einrichtungen mit besonderen Infektionsgefahren handelt (z. B. auch Laboratorien für Zahntechnik; vgl. Hess. LSG, Urteil vom 21 Februar 1968 - L 3 U 913/66 - Breithaupt 1968, 825; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten-Verordnung, Loseblattkommentar, Stand: Dezember 2020, Rn. 2.2 zu M 3101).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17   

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https://dejure.org/2019,84413
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17 (https://dejure.org/2019,84413)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2019 - L 3 U 95/17 (https://dejure.org/2019,84413)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2019 - L 3 U 95/17 (https://dejure.org/2019,84413)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Denn für die Entscheidung maßgebend ist der Umstand, dass sich nicht feststellen lässt, dass die Fahrt zumindest auch wesentlich einem beruflichen Zweck gedient hat und sich der Unfall damit auf einem versicherten Betriebsweg (zum Begriff des Betriebswegs vgl näher BSG, Urteil vom 27. November 2018 - B 2 U 28/17 R, zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 8 Nr. 68 vorgesehen) ereignet hat.
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Dabei ist der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfüllt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R, juris mwN).
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Ein Arbeitsunfall setzt danach im Regelfall voraus, dass die Verrichtung des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 mwN).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Dabei müssen die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen sollen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (vgl BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 43).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZR 179/17

    Zulassung der Revision bei Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Insofern kann der Ehegatte letztlich nur das wiedergeben, was ihm die Klägerin erzählt hat; die Beweiskraft der Aussage eines sogenannten Zeugen vom Hörensagen ist aber gegenüber der Aussage eines möglichen Zeugen, der die beweiserhebliche Tatsachen selbst wahrgenommen hat, von vornherein geringer (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 82/76, juris; ferner Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 1. März 2018 - IX ZR 179/17, juris).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Bei der Auslegung von Verwaltungsakten iSd § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) auszugehen, wobei alle Zusammenhänge zu berücksichtigen sind, die die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl dazu BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R, SozR 4-2700 § 136 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Dafür ist zwar keine absolute Gewissheit erforderlich; verbliebene Restzweifel sind bei einem Vollbeweis jedoch nur so lange unschädlich, wie sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris mwN).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt demgegenüber die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings eine bloße Möglichkeit (vgl BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R, BSGE 103, 54 mwN).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 82/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 95/17
    Insofern kann der Ehegatte letztlich nur das wiedergeben, was ihm die Klägerin erzählt hat; die Beweiskraft der Aussage eines sogenannten Zeugen vom Hörensagen ist aber gegenüber der Aussage eines möglichen Zeugen, der die beweiserhebliche Tatsachen selbst wahrgenommen hat, von vornherein geringer (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 82/76, juris; ferner Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 1. März 2018 - IX ZR 179/17, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 177/20

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Begriff der Beschäftigung; Eingliederung in

    Dass sie damit den Arbeitsunfall nicht hat anerkennen wollen, ergibt sich schon aus dem für den Kläger erkennbaren Umstand, dass noch gar nicht geprüft worden war, ob die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls (als Versicherungsfall iSd § 7 Abs. 1 SGB VII) überhaupt vorliegen (vgl dazu auch Senatsurteil vom 25. September 2019 - L 3 U 95/17) .
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