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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,6524
LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11 B ER (https://dejure.org/2011,6524)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2011 - L 5 AS 328/11 B ER (https://dejure.org/2011,6524)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2011 - L 5 AS 328/11 B ER (https://dejure.org/2011,6524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 22 Abs 8 S 1 SGB 2 vom 24.03.2011, § 39 SGB 1, § 2 Abs 1 S 1 SGB 2, § 24 Abs 1 SGB 2 vom 24.03.2011
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Darlehen wegen Gasschulden - vergleichbare Notlage - Gassperrung - Ermessensausübung - Nichtausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeit - kein unabweisbarer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Ermessensentscheidung; Ermessensreduzierung auf Null; Gasversorgung; einstweilige Anordnung; einstweiliger Rechtsschutz; Energieschulden; Wassererwärmung; Schuldentilgung; Heizkosten; Versorgungssperre; Sommer; Energieversorger; Nachforderung; Dritter; Missbrauch; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 5 AS 177/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Es ist nicht für alle Fallkonstellationen zweifelsfrei, ob dies auch für eine Sperre der Gasversorgung gilt (bejahend Eicher/Spellbrink, Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2. Aufl. § 22, Rn. 105; so auch Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, L 5 AS 177/11 B ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Die gerichtliche Kontrolle ist beim Vorliegen eines Beurteilungsspielraums auf die Frage beschränkt, ob der Antragsgegner von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, und ob er die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen eingehalten und beachtet hat (so Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, a.a.O.).

    Grundsätzlich ist auch im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, außer in den Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null, der Behörde ein Spielraum zur Ausführung des ihr auferlegten Ermessens zu belassen (so Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, a.a.O.).

    Jedenfalls zu Beginn der Heizperiode ist es angesichts der Gesamtumstände des Falles den Antragstellern vorübergehend zumutbar, sich mittels Kochtopf oder Wasserkocher bereitetem Warmwasser zum Waschen zu behelfen (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2009 - L 7 AS 546/09

    Gewährung eines Darlehens zur Tilgung von Stromschulden nach dem Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Als vergleichbare Notlage ist beispielsweise eine (drohende) Stromsperre anzusehen, da die Nutzung von Haushaltsenergie sich unmittelbar auf die Wohnsituation einer Bedarfsgemeinschaft auswirkt (vgl. entspr. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009, L 7 AS 546/09 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2008, L 7 B 384/08 AS, jeweils zit. nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2007 - L 2 B 242/07

    ARGEN und Landkreise können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Die Träger der Grundsicherung dürfen nicht zum "Ausfallbürgen von Energieversorgungsunternehmen" werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2007, L 2 B 242/07 AS ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    cc) Unter die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II können auch Nebenkostennachforderungen aus abgelaufenen Abrechnungszeiträumen fallen (BSG, Urteil vom 6. April 2011, B 4 AS 12/10 R Juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 7 B 384/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Als vergleichbare Notlage ist beispielsweise eine (drohende) Stromsperre anzusehen, da die Nutzung von Haushaltsenergie sich unmittelbar auf die Wohnsituation einer Bedarfsgemeinschaft auswirkt (vgl. entspr. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009, L 7 AS 546/09 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2008, L 7 B 384/08 AS, jeweils zit. nach Juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10

    Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Dies kann jedoch nicht hingenommen werden (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2010, L 13 AS 147/10 B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010, L 3 AS 557/10 B ER, jeweils Juris).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Nur in Höhe der auf die nach dem SGB II Leistungsberechtigten entfallenden Anteile besteht ein Anspruch auf KdU (BSG, Urteil vom 24. Februar 2011, Az. B 14 AS 61/10 R Juris Rn. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 5 AS 328/11
    Dies kann jedoch nicht hingenommen werden (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2010, L 13 AS 147/10 B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010, L 3 AS 557/10 B ER, jeweils Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2012 - L 2 AS 477/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Stromschulden -

    Eine solche Missbräuchlichkeit wird in der Regel anzunehmen sein, wenn der Leistungsberechtigte seine Energiekostenvorauszahlungen bewusst nicht leistet bzw. Rechnungsbeträge nicht ausgleicht, weil er Schulden in dem Vertrauen darauf auflaufen lässt, der Träger der Grundsicherungsleistungen werde diese schon darlehensweise übernehmen (vgl. dazu Beschluss des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 31. August 2011, L 5 AS 328/11 B ER, dokumentiert bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2012 - L 18 AS 2526/12
    Eine solche Missbräuchlichkeit wird in der Regel anzunehmen sein, wenn der Leistungsberechtigte seine Mietzahlungen bewusst nicht leistet, weil er Schulden in dem Vertrauen darauf auflaufen lässt, der Träger der Grundsicherungsleistungen werde diese schon darlehensweise übernehmen (vgl dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. August 2011 - L 5 AS 328/11 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - L 18 AS 2308/12
    Eine solche Missbräuchlichkeit wird in der Regel anzunehmen sein, wenn der Leistungsberechtigte seine Energiekostenvorauszahlungen bewusst nicht leistet bzw. Rechnungsbeträge nicht ausgleicht, weil er Schulden in dem Vertrauen darauf auflaufen lässt, der Träger der Grundsicherungsleistungen werde diese schon darlehensweise übernehmen (vgl dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. August 2011 - L 5 AS 328/11 B ER - juris).
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