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   LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20   

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https://dejure.org/2021,18113
LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20 (https://dejure.org/2021,18113)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.06.2021 - L 5 BA 142/20 (https://dejure.org/2021,18113)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - L 5 BA 142/20 (https://dejure.org/2021,18113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 SGB 3, § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Chefdirigent und künstlerischer Leiter eines Orchesters - Vertragsverhältnis - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Philharmonieorchester in Konstanz: Der Chefdirigent ist selbständig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Chefdirigent des Philharmonieorchesters Konstanz ist selbstständig

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Chefdirigent des Philharmonieorchesters Konstanz ist selbständig tätig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Chefdirigent ist Freiberufler

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Nur weil sich ein Weisungsrecht aus der "Natur der Sache" ergebe, habe dies nicht zur Folge, dass es für die Abwägung bedeutungslos sei (unter Verweis auf B 12 KR 16/13 R).

    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Wenn sie aber wie hier mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie dem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen, zusammentrifft, fällt sie ins Gewicht (BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris, Rn. 28).

    Diesem Willen kommt nach der Rechtsprechung des BSG indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris m.w.N.).

    Zudem kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass ein (erhebliches) Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen bestand, so dass nicht alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bzgl. der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris m.w.N.).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24.05.2012 - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

    Maßgebliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris, Rn. 29).

    Ein Unternehmerrisiko wird deshalb auch schon dann getragen, wenn der Erfolg des Einsatzes seiner Arbeitskraft ungewiss ist, namentlich, wenn kein Mindesteinkommen garantiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris, Rn. 29).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Diesem Grundgedanken sei auch das BSG bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von G2n Bühnenkünstlern gefolgt (unter Verweis auf B 12 R 13/10 R).

    Der von den Spitzenverbänden der Versicherungsträger erarbeitete Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, O, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen (künstlerisch und publizistisch) tätige Personen kann für die Sozialgerichte Beurteilungshilfen enthalten; die Gerichte sind hieran bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall aber nicht gebunden (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R -, in juris).

    Wie auch kurzfristige G3 nicht von vornherein dagegensprechen, die Tätigkeit (oder einzelne Engagements) als Beschäftigung zu bewerten, können auch aus einer längeren Vertragsbeziehung im Übrigen keine zwingenden Schlüsse weder in der einen - Beschäftigung - noch in der anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - gezogen werden (vgl. zum Bühnenkünstler BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R -, in juris).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    In Übertragung der Rechtsprechung des BSG zum Honorararzt (B 12 R 10/18 R) sei der Kläger zu 2) trotz seiner weitreichenden künstlerischen Freiheiten bei der Arbeit mit dem O, wie ein Chefarzt im Krankenhaus funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess beteiligt.

    Dies ist vorliegend jedoch - anders als die Beklagte mit Verweis auf die Entscheidung des BSG zum Honorararzt (BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R -, in juris) meint - gerade nicht der Fall.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Diese "zusätzliche" erfolgsabhängige Vergütung nach § 4 Abs. 2 des Vertrages ist nicht vergleichbar mit an Arbeitnehmer gezahlte Tantiemen oder Prämien; denn diese bleiben - anders als vorliegend - in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung idR deutlich hinter dem vereinbarten Festgehalt zurück (dazu BSG, Urteil v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546

    Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Dies werde durch die Urteile das Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Bayern vom 09.07.2009 (Aktenzeichen: 21 BV 07.546, 21 BV 07.335, 21 BV 07.405 sowie 21 BV 07.437) belegt, der in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation auch eine selbstständige Tätigkeit festgestellt habe.

    Von den rund 60 gegebenen K3n in der S 2016/2017 habe der Kläger zu 2) insgesamt 21 K3 (also lediglich rund ein Drittel) für die Klägerin zu 1) D. Es sei nicht ersichtlich warum der vorliegende Fall, liege er doch mit denen in den Verfahren vor dem VGH Bayern (Urteil vom 09.07.2009, a.a.O.) und dem Sozialgericht Dresden (Aktenzeichen S 47 KR 789/12, Verfahren endete durch Anerkenntnis der Beklagten) sehr ähnlich, nicht kongruent zu diesen Verfahren beurteilt werde.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R - Urteil vom 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -, alle in juris).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urteil vom 11.03.2009, a.a.O.).

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
    Wie das BSG entschieden habe (unter Verweis auf B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R), erforderten Gesichtspunkte der Kunstfreiheit keinerlei Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen.

    Soweit das SG maßgeblich auf die L abstelle, stünde dies der Rechtsprechung des BSG entgegen (unter Verweis auf B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.405

    Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.335

    Generalmusikdirektor; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.437

    Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R

    Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
  • SG Dresden - S 47 KR 789/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der

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