Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6180
LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR (https://dejure.org/2005,6180)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR (https://dejure.org/2005,6180)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2005 - L 5 ER 99/05 KR (https://dejure.org/2005,6180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung einer vergleichenden Mitgliederwerbung; Beschränkungen für Krankenkassen hinsichtlich Form und Inhalt von Maßnahmen der Mitgliederwerbung im Hinblick auf ihre Pflichten gegenüber den Versicherten; Beachtung der Pflicht zur sachbezogenen Information und zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Werbung von Krankenkassen darf nicht irreführend sein - Grundsätze des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen nicht mit irreführenden Aussagen werben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist die einstweilige Anordnung nicht darauf zu beschränken, dass diese, sofern ein dahingehend konkretisierter Antrag der Antragstellerin vorliegt (zur Konkretisierung vgl zur Rechtsprechung der Zivilgerichte im Wettbewerbsrecht BGH NJW 1999, 3638; NJW 2001, 3710), zu verpflichten wäre, in ihren Werbeaussagen auf den Umstand hinzuweisen, dass die Studie nicht repräsentativ ist.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist die einstweilige Anordnung nicht darauf zu beschränken, dass diese, sofern ein dahingehend konkretisierter Antrag der Antragstellerin vorliegt (zur Konkretisierung vgl zur Rechtsprechung der Zivilgerichte im Wettbewerbsrecht BGH NJW 1999, 3638; NJW 2001, 3710), zu verpflichten wäre, in ihren Werbeaussagen auf den Umstand hinzuweisen, dass die Studie nicht repräsentativ ist.
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05
    Wird deshalb bei der Werbung die Pflicht zur sachbezogenen Information und zur Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger nicht beachtet, kann sich daraus ein Anspruch des beeinträchtigen Trägers auf Unterlassung der unzulässigen Werbemaßnahmen ergeben (BSG 31.3.1998 B 1 KR 9/95 R, SozR 3 2500 § 4 Nr. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05

    Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Abwerbung - Möglichkeit der Gegenüberstellung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05
    Allerdings ist zu beachten, dass bei Werbemaßnahmen nicht ein solches Maß an Zurückhaltung verlangt werden kann, dass die Werbung kaum Interesse erweckt und deshalb praktisch wirkungslos wäre (LSG Rheinland-Pfalz 3.5.2005 L 1 ER 11/05 KR, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG Rheinland-Pfalz 15.2.2005 L 5 ER 5/05 KR, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05
    Als irreführend ist in Übereinstimmung mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie (RL) 84/450/EG jede Werbung anzusehen, die in irgendeiner Weise einschließlich ihrer Aufmachung die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist (LSG Nordrhein-Westfalen 6.6.2002 L 16 KR 57/01, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07

    Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen

    Der Senat hält, anders als offenbar das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER) und anders als das LSG Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 3.5.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR) das UWG in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht für anwendbar (ebenso LSG Saarland im Beschl. v. 21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR; offenbar auch Hessisches LSG im Beschl. v. 8.9.1999 - L 1 KR 981/99 ER).

    In Wettbewerbsstreitigkeiten wird in der Regel auch in Eilverfahren wegen dessen Bedeutung der gesamte Streitstoff zur gerichtlichen Entscheidung gestellt, so dass für die Festsetzung eines geringeren Streitwertes als für ein Hauptsacheverfahren kein Anlass besteht (ebenso LSG für das Saarland, a. a. O.; LSG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).

  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der §§

    Vorliegend ist der Auffangstreitwert anzusetzen, da das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).

    Im Hinblick darauf, dass zu erwarten ist, dass durch das Eilverfahren der Gesamtstreit erledigt wird und nicht mit einem anschließenden Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, ist der Streitwert nicht zu halbieren (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 a.a.O.; aA LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2005 a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 98/05

    Mitgliederwerbung von Krankenkassen

    Danach begegnet die Heranziehung der streitigen Versicherungsstudie in den Werbemaßnahmen der Antragsgegnerin zwar Bedenken, weil angesichts der fehlenden Repräsentativität dieser Studie ein sachlicher Informationsgehalt fraglich erscheint (vgl hierzu Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren L 5 ER 99/05 KR).

    Insoweit ist eine Ausnahme von dem Grundsatz gerechtfertigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Wettbewerbsstreitigkeiten im Regelfall der volle Regelstreitwert angemessen ist (Beschluss des Senats vom heutigen Tag, L 5 ER 99/05 KR).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Wettbewerbsstreit zwischen Krankenkassen -

    Bei der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch gegeben ist, sind, sofern die Vorschriften des UWG nicht entsprechend anwendbar sein sollten, jedenfalls dessen Wertmaßstäbe zu berücksichtigen (Beschluss des Senats vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).
  • SG Berlin, 10.08.2012 - S 81 KR 1280/11

    Keine Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten -

    Die Wettbewerbswidrigkeit ergibt sich nicht aus einem Verstoß gegen die "Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen" oder aus einer entsprechenden Anwendung der Wertmaßstäbe des §§ 1, 3 UWG, vgl. zur Beachtung der Wertmaßstäbe des UWG: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. November 2005, L 5 ER 99/05.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - L 5 ER 57/06

    Erlöschen des gerichtlichen Rechtsschutzes in Wettbewerbsstreitigkeiten -

    Bei Nichtbeachtung könne hieraus ein Unterlassungsanspruch der beeinträchtigten Träger resultieren (BSG vom 31.3.1998 - B 1 KR 9/95 R, SozR 3-2500 § 4 Nr. 1; LSG Rheinland Pfalz vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2022 - L 16 KR 389/22

    Rechtmäßigkeit der Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ebenso wenig liegt hier einer der Fälle vor, in denen das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes faktisch die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt, so dass nach Abschluss des einstweiligen Verfahrens nicht mehr mit einem anschließenden Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (vgl. zu einem Wettbewerbsstreit zwischen zwei Krankenkassen LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR - Rn. 17, juris, auf den sich auch der Antragsteller beruft).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2009 - L 7 AS 2040/09
    Für das so verstandene Beschwerdebegehren kommt nur eine Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG in Betracht; dies gilt nicht nur hinsichtlich des gegen die Antragsgegnerin zu 1 unter Ziff. 1 gerichteten vorläufigen Rechtsschutzbegehrens, sondern auch mit Blick auf dasjenige gegen den Antragsgegner zu 2 unter Ziff. 2 sowie hinsichtlich der Anträge unter Ziff. 4 und 5 (vgl. hierzu Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. November 2005 - L 5 ER 99/05 KR - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. April 2006 - L 5 KR 890/06 ER-B - (beide juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht