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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B   

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https://dejure.org/2013,106703
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106703)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Die (ordnungsgemäße) Begründung kann nicht nachgeholt oder ersetzt werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.04.2010, - 5 AS 69/10 B ER - unter Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86a Rdnr. 20, 21c; anders für das Verwaltungsprozessrecht etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2012, - 1 B 1036/12 - m.w.N.; zu alledem auch Senatsbeschlüsse vom 05.09.2012, - L 5 KA 2837/12 ER-B - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N).

    Überspitzte Begründungsanforderungen sind nicht zu stellen, nachdem Rechtsbehelfe gegen die Anforderung von Beiträgen gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG keine aufschiebende Wirkung haben, dem öffentlichen Interesse am rechtzeitigen Beitragseinzug daher grundsätzlich der Vorrang vor den Aufschubinteressen des Beitragsschuldners zukommt und diese gesetzliche Wertung auch bei Maßnahmen zur Ermittlung des Beitragssachverhalts zu berücksichtigen ist (Beschluss des Senats vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.).

    Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften prägen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (Beschluss des Senats vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.).

    Zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw. der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe darf die zuständige Behörde Verwaltungsakte erlassen und darin (u.a.) die Vorlage von Unterlagen anordnen (vgl. näher LSG Berlin, Urt. v. 04.08.2004, - L 9 KR 31/02 - m.w.N. und Beschluss des Senats vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.).

    Sie kann mit der Behauptung, ihren Leiharbeitnehmern kein höheres Arbeitsentgelt und deswegen der Antragsgegnerin keine höheren Sozialversicherungsbeiträge zu schulden, demgegenüber nicht verhindern, dass die Antragsgegnerin den hierfür maßgeblichen Sachverhalt überhaupt erst prüft und feststellt (Beschluss des Senats vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.).

    Eine Verminderung des Auffangwerts im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung kommt nicht in Betracht, da § 53 Abs. 3 Nr. 4 GKG als Regelung der Streitwertfestsetzung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren bereits berücksichtigt, dass regelmäßig Entscheidungen mit Vorläufigkeitscharakter begehrt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 07.12.2012 L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12

    Betriebsprüfung - Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers - Androhung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Hierfür genügt der Verweis auf die Interessen der Versichertengemeinschaft bzw. der Leiharbeitnehmer an der rechtzeitigen Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge (vgl. auch § 76 Abs. 1 SGB IV) und damit zusammenhängend auf die Verhinderung von Verzögerungen in der Ermittlung des Beitragssachverhalts (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.09.2012, - L 11 R 2785/12 ER-B -).

    Jedenfalls ist eine Beitragsnachforderung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.09.2012, - L 11 R 2785/12 ER-B - auch mit Nachweisen zur kontroversen Rechtsprechung hinsichtlich der Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Allerdings sei die Frage des (arbeits- oder sozialrechtlichen) Vertrauensschutzes bzw. der verbotenen Rückwirkung in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet worden (siehe einerseits ablehnend zum Beispiel LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vorn 10.05.2012, L 8 R 164/12 B ER, Rn. 37 ff.; SG Duisburg, Beschluss vom 14.06.2012, S 10 R 547/12 ER, Rn. 32; SG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2012, 5 10 R 1000/12 ER, Rn. 30 und 38; andererseits LSG Schleswig-Hostein, Beschluss vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 16; SG Duisburg, Beschluss: vom 18.01.2012, 5 21 R 1564/11 ER, Rn. 41 ff. - jeweils nach juris).

    Das LSG Essen (Beschlüsse vom 10.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER und vom 25.06.2012 - L 68 R 382/12 B ER) verlange insoweit einzelfallbezogene Feststellungen, während andere Gerichte auf den Zeitpunkt der Verkündung (LSG Darmstadt, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - m.w.N.) und wieder andere auf die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe (LSG Schleswig, a.a.O.) abstellten.

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Allerdings sei die Frage des (arbeits- oder sozialrechtlichen) Vertrauensschutzes bzw. der verbotenen Rückwirkung in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet worden (siehe einerseits ablehnend zum Beispiel LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vorn 10.05.2012, L 8 R 164/12 B ER, Rn. 37 ff.; SG Duisburg, Beschluss vom 14.06.2012, S 10 R 547/12 ER, Rn. 32; SG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2012, 5 10 R 1000/12 ER, Rn. 30 und 38; andererseits LSG Schleswig-Hostein, Beschluss vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 16; SG Duisburg, Beschluss: vom 18.01.2012, 5 21 R 1564/11 ER, Rn. 41 ff. - jeweils nach juris).

    Es spreche auch viel für Vertrauensschutz, da der Rechtsverkehr bei rückwirkender Unwirksamkeit des Tarifvertrags stark verunsichert würde, zumal Tarifverträge auch den Interessen der Arbeitnehmer dienten (vgl. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER - Beschl. v. 25.6.2012, - L 5 KR 81/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24.6.2012, - L 6 KR 1972/12 B ER -).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Sie wies dabei auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 (Aktenzeichen: 1 ABR 19/10) hin, wonach die CGZP nicht tariffähig sei.

    Deswegen kommt es auch nicht darauf an, welche Auswirkungen die vom BAG im Beschluss vom 14.12.2010 (a.a.O.) festgestellte Tarifunfähigkeit der CGZP für die Vergangenheit hat.

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Der Rechtsschutzanspruch sei dabei umso stärker und dürfe umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung sei und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirkten (vgl. zur Parallelvorschrift in § 80 Abs. 5 VwGO: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, Rn. 19 - nach juris).

    Bei gesetzlichem Vorrang des Vollziehungsinteresses muss gleiches für den Fall noch offener Erfolgsaussichten gelten, es sei denn besondere Umstände des Einzelfalls rechtfertigen eine abweichende Entscheidung (vgl. etwa BVerfG, NVwZ 2004, 93,94).

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Für die Frage, ob die zum 01.01.2006 fällig gewordenen Beiträge verjährt seien, könnte insoweit jedoch auch relevant sein, dass, wie die Antragsgegnerin zutreffend ausführe, das Arbeitsgericht Berlin bereits am 01.04.2009 die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft CGZP festgestellt habe (vgl. Arbeitsgericht Berlin, Beschluss v. 01.04.2009, 35 BV 17008/08).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Auch die Berufung der Antragstellerin auf die Entscheidung des bayrischen Landessozialgerichts vom 18.01.2011 (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 18.1.2011, L 5 R 752/08) könne hier zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    In subjektiver Hinsicht entfalteten solche Entscheidungen über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit nach § 97 Abs. 1 ArbGG Rechtskraft gegenüber jedermann (BAG, Beschluss vom 23.05.20 12, 1 AZB 67/11, Rn. 9 - nach juris).
  • LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Das LSG Essen (Beschlüsse vom 10.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER und vom 25.06.2012 - L 68 R 382/12 B ER) verlange insoweit einzelfallbezogene Feststellungen, während andere Gerichte auf den Zeitpunkt der Verkündung (LSG Darmstadt, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - m.w.N.) und wieder andere auf die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe (LSG Schleswig, a.a.O.) abstellten.
  • LSG Berlin, 04.08.2004 - L 9 KR 31/02

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Weigerung des Arbeitnehmers zur Durchführung

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2012 - L 5 KR 81/12
  • SG Duisburg, 14.06.2012 - S 10 R 547/12

    Rentenversicherung

  • SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10

    Begründungspflicht der Behörde bei Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    An die behördliche Begründung des Sofortvollzugs werden hohe Anforderungen gestellt; sie kann nicht mit heilender Wirkung nachgeholt oder ersetzt werden (BVerfG, a.a.O.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 11. Aufl. 2014, § 86a Rdnrn. 21b f.).

    Formelhafte und pauschale Wendungen bzw. die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügen nicht (Senatsbeschluss, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013, a.a.O.; Beschluss vom 23. Oktober 2013, a.a.O.; Keller, a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 2435/13
    a) Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften formen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B -, m.w.N., nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris, m.w.N.).

    Überspitzte Begründungsanforderungen sind nicht zu stellen, nachdem Rechtsbehelfe gegen die Anforderung von Beiträgen gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG keine aufschiebende Wirkung haben, dem öffentlichen Interesse am rechtzeitigen Beitragseinzug daher grundsätzlich der Vorrang vor den Aufschubinteressen des Beitragsschuldners zukommt und diese gesetzliche Wertung auch bei Maßnahmen zur Ermittlung des Beitragssachverhalts zu berücksichtigen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - m.w.N., nicht veröffentlicht).

    Die Antragsgegnerin hat zutreffend auf die Interessen der Versichertengemeinschaft an der rechtzeitigen Erhebung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. auch § 76 Abs. 1 SGB IV) und damit zusammenhängend auf die Verhinderung von Verzögerungen in der Ermittlung des Beitragssachverhalts verwiesen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. September 2012, - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris und vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20

    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Rechtmäßigkeit der

    Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften prägen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER -, vom 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.; alle n.v.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).
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