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   LSG Baden-Württemberg, 29.08.2005 - L 6 SB 5511/04   

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https://dejure.org/2005,21286
LSG Baden-Württemberg, 29.08.2005 - L 6 SB 5511/04 (https://dejure.org/2005,21286)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.2005 - L 6 SB 5511/04 (https://dejure.org/2005,21286)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2005 - L 6 SB 5511/04 (https://dejure.org/2005,21286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigten Schwerbehinderten auf Erstattung von Kosten für öffentlichen Nahverkehr; Grundlagen zur Klassifizierung der unentgeltlichen Herausgabe einer Wertmarke als Sozialleistung bzw. als ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 3/01 R

    Merkzeichen G - rückwirkende Feststellung - gesundheitliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2005 - L 6 SB 5511/04
    Die ihm nach § 69 Abs. 5 SGB IX bzw. § 4 Abs. 5 SchwbG i.V.m. den Vorschriften der SchwbAwV weiter obliegende Verpflichtung, entsprechende Ausweise und, für den Fall der Feststellung des Merkzeichens G, nach § 145 SGB IX Beiblätter und Wertmarken auszustellen, dient nur dieser Aufgabe (BSG, Urteil vom 7. November 2001 - B 9 SB 3/01 R = BSGE 89, 79-86).

    Den Beklagten trifft aber, wie bereits ausgeführt, nur die Pflicht zur Vornahme von Feststellungen und zur Ausgabe von Ausweisen, welche dem Behinderten die Wahrnehmung entsprechender Rechte Dritten gegenüber ermöglichen (vgl. BSG vom 7. November 2001 a.a.O.).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 7. November 2001 a.a.O. deutlich gemacht, dass selbst die rückwirkende Feststellung der Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "unentgeltliche Personenbeförderung" keinen Anspruch auf Erstattung der im Rückwirkungszeitraum angefallenen Fahrtkosten bewirkt und dies auch nicht gegen Art. 3 Grundgesetz (GG) verstößt.

  • LSG Berlin, 09.10.1997 - L 11 Vs 27/97

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen 'G' - Wertmarken für unentgeltliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.08.2005 - L 6 SB 5511/04
    Sollte für den Fall, dass zwar Verwaltungsaktsqualität angenommen, das Vorliegen einer Sozialleistung aber verneint wird, folglich § 44 Abs. 2 SGB X für die Rücknahme der Herausgabeentscheidung zur Anwendung kommen können (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 1997 - L 11 Vs 27/97), wäre ein Verwaltungsakt grundsätzlich nur für die Zukunft zurückzunehmen.
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Ob die Entscheidung über eine unentgeltliche Wertmarkenausgabe überhaupt durch Verwaltungsakt iS des § 31 SGB X zu erfolgen hat (vgl zur Problematik LSG Baden Württemberg Urteil vom 29.8.2005 - L 6 SB 5511/04 - juris RdNr 26 ff) , kann (weiterhin) offen bleiben, weil der Beklagte hier die Form des Verwaltungsaktes gewählt hat (vgl bereits BSG Urteil vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 14) .

    Soweit danach ein Antrag erforderlich ist, steht dem Anspruch des Klägers auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke für die Zeit von September 2009 bis August 2010 nicht bereits entgegen, dass der Kläger vor der Ausgabe der für diesen Zeitraum gültigen kostenpflichtigen Wertmarke möglicherweise keinen erneuten, "ausdrücklichen" Antrag iS des § 145 Abs. 1 Satz 5 SGB IX auf Ausgabe einer kostenfreien Wertmarke gestellt hat (vgl zu dieser Problematik LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.8.2005 - L 6 SB 5511/04 - juris RdNr 34).

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Ob die Entscheidung über eine unentgeltliche Wertmarkenausgabe durch Verwaltungsakt iS des § 31 SGB X zu erfolgen hat (vgl zur Problematik LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.8.2005 - L 6 SB 5511/04 - juris RdNr 26 ff) kann offen bleiben, weil der Beklagte hier die Form des Verwaltungsaktes gewählt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 13 SB 58/10

    Ausstellung einer kostenlosen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im

    Ob die Entscheidung über eine unentgeltliche Wertmarkenausgabe durch Verwaltungsakt iS des § 31 SGB X zu erfolgen hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.8.2005 - L 6 SB 5511/04 - juris Rdnr 26 ff) kann offen bleiben, weil die Beklagte hier die Form des Verwaltungsaktes gewählt hat (vgl. Bundessozialgericht 9. Senat, Urt. v. 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R, Juris Rz. 14), so dass der Kläger dessen Aufhebung anstreben musste.
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