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   LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10 B ER   

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LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10 B ER (https://dejure.org/2010,12450)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.11.2010 - L 7 AS 53/10 B ER (https://dejure.org/2010,12450)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER (https://dejure.org/2010,12450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beim Leistungsausschluss für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II kommt es auf die abstrakte Förderfähigkeit der Ausbildung an; Abstrakte Förderfähigkeit der Ausbildung bzgl. des Leistungsausschlusses für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II; Gewährung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Hierbei folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), soweit dieses in seiner Entscheidung vom 01.07.2009 (Az. B 4 AS 67/08 R, RdNr. 14) in einem Verfahren, in welchem der Kläger zwar immatrikuliert war (im 32. Fach- und 29. Hochschulsemester, wobei er sich seit mehreren Semestern in der Phase des Abschlusses des Hauptstudiums befand), es nicht für maßgeblich erachtet hat, in welchem Umfang die Hochschule tatsächlich besucht wurde, sondern wegen der Immatrikulation an der Hochschule das Vorliegen einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung bejaht hat.

    Die Ausschlussregelung soll die nachrangige Grundsicherung davon befreien, eine - versteckte - Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene zu ermöglichen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R, RdNr. 13).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 01.07.2009, a.a.O.) kommt es somit auf die abstrakte Förderfähigkeit der Ausbildung an, nicht auf die Frage, ob die Ausbildungsstätte tatsächlich besucht wird.

  • LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende bei nicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (L 7 AS 756/09 B ER; m.w.N.) Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.2010 und 29.06.2010, a.a.O.) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mittel - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.

  • BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99) steht dem nach Auffassung des Senates nicht entgegen.

    Die vom 2. Senat des SächsLSG in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99) zu § 26 BSHG kann hier auch deshalb nicht ohne weiteres Geltung beanspruchen, da im aufeinander abgestimmten Regelungsgefüge des SGB II die Härtefallregelung des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II dazu dient, unerwünschte Ergebnisse im Einzelfall durch darlehensweise Gewährung von Leistungen abzumildern.

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Individuelle Versagensgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R, RdNr. 15 ff. m.w.N.) Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung tatsächlich nicht betrieben wird." Hieran hält der Senat fest.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Denkbar ist auch, dass die nicht mehr nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III geförderte Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/11b AS 36/06 R, RdNr. 21-24; BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Bei dem Begriff des "besonderen Härtefalls" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (vgl. zum Vorliegen einer besonderen Härte im Rahmen von § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 KfzHV auch BSG, Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - Härtefall - Härtefall-Richtlinien -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Die Verwaltung hat keinen Beurteilungsspielraum; ihr steht auch keine Einschätzungsprärogative zu (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R, BSGE 89, 44).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Letzteres bestätigend hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.02.2009 (1 BvR 120/09) weiter ausgeführt, dass das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HessLSG, Beschluss vom 29.09.2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller, a.a.O., § 86b RdNrn. 27 und 29 m.w.N).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

  • SG Leipzig, 05.11.2009 - S 9 AS 3293/09
  • LSG Sachsen, 30.11.2010 - L 3 AS 649/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 7. Senates dieses Gerichtes an (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 11. November 2010 - L 7 AS 435/10 B ER [nicht veröffentlicht]; SächsLSG, Beschluss vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER [nicht veröffentlicht]. A. A.: SächsLSG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - L 2 AS 762/09 B ER [nicht veröffentlicht]).
  • LSG Sachsen, 22.03.2011 - L 7 AS 217/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2010 - L 7 AS 337/10 B ER, Beschluss vom 29.06.2010 - L 7 AS 756/09 B ER, Beschluss vom 16.11.2010 - L 7 AS 53/10 B ER, Beschluss vom 09.03.2011 - L 7 AS 4/11 B ER) kann von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mitteln - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.
  • LSG Sachsen, 20.01.2011 - L 3 AS 770/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Der erkennende Senat hat sich im Beschluss vom 30. November 2010 (Az.: L 3 AS 649/10 B ER, JURIS-Dokument Rdnr. 23 ff.) insoweit der Rechtsprechung des 7. Senates des Sächsischen Landessozialgerichtes (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - L 7 AS 337/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 29. Juni 2010 - L 7 AS 756/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 11. November 2010 - L 7 AS 435/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 21 ff.; SächsLSG, Beschluss vom 16. November 2010 - L 7 AS 53/10 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 22 ff ... A. A.: SächsLSG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - L 2 AS 762/09 B ER [nicht veröffentlicht]) angeschlossen.
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