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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16 (https://dejure.org/2018,31636)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2018 - L 7 AS 834/16 (https://dejure.org/2018,31636)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - L 7 AS 834/16 (https://dejure.org/2018,31636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; Zahlungen aus einer Restschuldversicherung als Einkommen; Rentennachzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigungsfähiges Einkommen bei Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Eine solche Entscheidung wäre nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich nicht anders zu bewerten, als jede andere Entscheidung über zur Verfügung stehende Mittel (BSG Urteile vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R und vom 29.04.2014 - B 14 AS 10/14 R).

    Sowohl bei der Rückführung eines Arbeitgeberdarlehens (Fallgestaltung bei BSG Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R) als auch bei der Rückführung eines Dispositionskredits (Fallgestaltung bei BSG Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R) war zunächst zur freien Verfügung zustehendes Einkommen betroffen.

    Dennoch hält der Senat es für geboten, um eine nicht vertretbare Doppelabsicherung zu vermeiden, für Fallgestaltungen der vorliegenden Art den Rechtsgedanken der Vorschrift anzuwenden und vom Zuflussprinzip abzuweichen (in diesem Sinne bereits BSG Urteil vom 06.11.1985 - 10 RKg 3/84; zur Abweichung vom Zuflussprinzip aus normativen Gründen - Übergang der Erbschaft mit dem Tode einer Person gem. § 1922 BGB - vgl. nur BSG Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Diese Auslegungsgrundsätze gelten nicht nur für die Frage, was begehrt wird, sondern auch für die Frage, wer als Kläger Beteiligter des gerichtlichen Verfahrens ist (BSG Urteile vom 31.10.2007 - B 14/7b AS 42/06 R und vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BSG nur für eine Übergangszeit bis 30.06.2007 Klageanträge wegen der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten und daraus resultierenden Zweifeln in Erweiterung der üblichen Auslegungskriterien danach zu beurteilen waren, in welcher Weise die an einer Bedarfsgemeinschaft beteiligten Personen die Klage hätten erheben müssen, um die für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt gewünschten höheren Leistungen zu erhalten (BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Eine solche Entscheidung wäre nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich nicht anders zu bewerten, als jede andere Entscheidung über zur Verfügung stehende Mittel (BSG Urteile vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R und vom 29.04.2014 - B 14 AS 10/14 R).

    Sowohl bei der Rückführung eines Arbeitgeberdarlehens (Fallgestaltung bei BSG Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R) als auch bei der Rückführung eines Dispositionskredits (Fallgestaltung bei BSG Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R) war zunächst zur freien Verfügung zustehendes Einkommen betroffen.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2015 - L 7 AS 4641/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Aufhebung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    In der Literatur wird zutreffend die Auffassung vertreten, § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X bei einer nachträglichen Bedarfsermittlung nach dem SGB II dahingehend anzuwenden, dass von einem fiktiven Zufluss der Rentenzahlung in der Zeit, für welche rückwirkend eine Rente bewilligt worden ist, auszugehen ist, um dem Doppelbezug von Sozialleistungen entgegenzuwirken (Udsching/Link SGb 2007, 513, 520; abweichend LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 4641/12, Bayerisches LSG Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 610/11).

    Ebenso wenig kann der nachträglichen Berücksichtigung der Rentennachzahlung eine Möglichkeit zur Rückabwicklung nach § 816 Abs. 2 BGB entgegen gehalten werden (so aber LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 4641/12).

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 610/11

    Keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Alg II, wenn eine Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    In der Literatur wird zutreffend die Auffassung vertreten, § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X bei einer nachträglichen Bedarfsermittlung nach dem SGB II dahingehend anzuwenden, dass von einem fiktiven Zufluss der Rentenzahlung in der Zeit, für welche rückwirkend eine Rente bewilligt worden ist, auszugehen ist, um dem Doppelbezug von Sozialleistungen entgegenzuwirken (Udsching/Link SGb 2007, 513, 520; abweichend LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 4641/12, Bayerisches LSG Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 610/11).

    Dem kann vorliegend nicht entgegen gehalten werden, dass ein unerwünschter Doppelbezug von Sozialleistungen dadurch vermieden werden kann, dass der nachrangige Leistungsträger einen Erstattungsanspruch gegenüber dem vorrangig verpflichteten Leistungsträger habe (so Bayerisches LSG Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 610/11).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Der Zuwachs muss dem Hilfebedürftigen zur endgültigen Verwendung verbleiben, denn nur dann lässt er seine Hilfebedürftigkeit dauerhaft entfallen (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Zwar kann auch eine Zahlung, die zu einer Verminderung einer bestehenden Schuld führt, Einkommen i.S.d § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sein, weil sie einen bestimmten, in Geld ausdrückbaren wirtschaftlichen Wert besitzt (BSG Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Entscheidend ist, ob mit eingehenden Mitteln ein notwendiger Bedarf gedeckt werden kann (BSG Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R).
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 43/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinsgutschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Eine Qualifizierung einer Zahlung als grundsicherungsrechtlich relevante Einnahme (sei es als Einkommen, sei es als Vermögen) erfordert über den wertmäßigen Zuwachs hinaus, dass die Einnahme als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken (vgl. nur BSG Urteile vom 19.08.2015 - B 14 AS 43/14 R und vom 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2018 - L 7 AS 834/16
    Der Darlehensvertrag und der Restschuldversicherungsvertrag waren als verbundenes Rechtsgeschäft über ein Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus derart miteinander verknüpft, dass sie nicht unabhängig voneinander geschlossen worden wären (BGH Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 52/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/7b AS 42/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2021 - L 7 AS 1492/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Liegen hingegen - wie hier - keine nachvollziehbaren Gesichtspunkte für eine entsprechende Beschränkung des Klagebegehrens vor, ist grundsätzlich - auch bei einem unzureichenden Wortlaut der Klageschrift, der dann als unbeachtliche Falschbezeichnung anzusehen ist, - von einer Identität von Widerspruchs- und Klagebegehren in sachlicher und personeller Hinsicht auszugehen (vgl. hierzu ausführlich Senatsurteile vom 09.10.2019 - L 7 AS 642/18 und vom 21.06.2018 - L 7 AS 834/16; Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - L 7 AS 37/20 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 6 AS 718/20
    Hierbei sind der gesamte Sachverhalt und die Begründung der gestellten Anträge unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes zu würdigen (BSG Urteil vom 17.02.2005, B 13 RJ 31/04 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.06.2018, L 7 AS 834/16; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.11.2017, L 7 AS 1956/17 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2021 - L 7 AS 1625/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    In dem hier vorliegenden Fall eines lediglich unzureichenden Wortlauts der Klageschrift, der dann als unbeachtliche Falschbezeichnung anzusehen ist, - ist von einer Identität von Widerspruchs- und Klagebegehren in sachlicher und personeller Hinsicht auszugehen (hierzu ausführlich Senatsurteile vom 09.10.2019 - L 7 AS 642/18 und vom 21.06.2018 - L 7 AS 834/16; Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - L 7 AS 37/20 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - L 7 AS 351/22

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Wege des

    Die nachträgliche Einbeziehung der Ehefrau des Antragstellers in das Beschwerdeverfahren im Wege des "Heraufholens von Prozessresten" ist darüber hinaus bereits deshalb nicht geboten, weil im Zweifel davon auszugehen ist, dass mit einer Klage bzw. einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt wird, was von dem Beklagten im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren verweigert wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21.06.2018 - L 7 AS 834/16, Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - L 7 AS 37/20 B ER), die Beteiligten im zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren aber ausdrücklich nur um einen Leistungsanspruch des Antragstellers gestritten haben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 7 AS 642/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Hat das Sozialgericht irrig nur über den Anspruch eines Teils der Klägergemeinschaft entscheiden, ist eine Entscheidung des Berufungsgerichts aus dem Gesichtspunkt des "Heraufholens von Prozessresten" zulässig (ausführlich Senatsurteil vom 21.06.2018 - L 7 AS 834/16).
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