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   LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11   

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https://dejure.org/2013,26142
LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11 (https://dejure.org/2013,26142)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2013 - L 7 AS 863/11 (https://dejure.org/2013,26142)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11 (https://dejure.org/2013,26142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorläufige Zahlungseinstellung; Endgültige Aufhebung früherer Leistungsbewilligungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorläufige Zahlungseinstellung; endgültige Aufhebung früherer Leistungsbewilligungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11
    Rechtssicherheit besteht in Bezug auf das Behaltendürfen der nur vorläufig gewährten Leistungen erst nach Abschluss des durch den Leistungsantrag in Gang gesetzten Verwaltungsverfahrens durch endgültige Entscheidung (BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89, zitiert nach Juris, RdNr. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist ein Rechtsanspruch auf Geldleistungen durch endgültigen Verwaltungsakt nämlich erst dann anzuerkennen, wenn die Sach- und Rechtslage vollständig geklärt ist (BSG, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O., 1. Leitsatz).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11
    Hier hat der Aufhebungsbescheid vom 13.10.2010 die vorläufigen Bewilligungsbescheide ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R, RdNr. 13 m.w.N.).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11
    Aus dem Wesen einer vorläufigen Bewilligung folgt auch, dass der Leistungsempfänger insofern kein Vertrauen in das endgültige Behaltendürfen der Leistung entwickeln kann (BSG, Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R, RdNr. 18).
  • SG Neubrandenburg, 12.11.2015 - S 14 AS 969/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorläufige Bewilligung - Erstattungsanspruch

    Hieraus folgt allerdings nicht, dass eine analoge Anwendung des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X auf den Erstattungsanspruch nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III ausgeschlossen wäre (vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11 -, juris, die augenscheinlich eine Anwendung der Jahresfrist für möglich halten).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2016 - L 3 AS 2104/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - Erstattung

    Der Senat kann an dieser Stelle offen lassen, ob im Falle einer vorläufigen Bewilligung und angesichts des Umstands, dass sich der Leistungsberechtigte in einem solchen Fall regelmäßig gerade nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, überhaupt Raum für einen bei einer Verwirkung zwingend erforderlichen Vertrauenstatbestand besteht und deshalb eine Verwirkung überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2014, L 18 AS 3472/13; für die grundsätzliche Möglichkeit einer Verwirkung Sächsisches LSG, Urteil vom 20.09.2013, L 7 AS 863/11, beide in juris).
  • LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15

    Aufhebungsbescheid; Auswechseln der Rechtsgrundlage; Bescheid über endgültige

    Das Sächsische Landessozialgericht (SächsLSG) habe mit Urteil vom 20.09.2013 - L 7 AS 863/11 entschieden, dass eine endgültige Entscheidung zu Lasten des Leistungsempfängers mit Wirkung für die Vergangenheit in entsprechender Anwendung der §§ 45 Abs. 4 Satz 2, 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X jedenfalls innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen, die die Aufhebung des vorläufig begünstigten Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigten, möglich sei.
  • LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Jedenfalls nach der Klarstellung durch den Gesetzgeber bleibt für eine (generelle) analoge Anwendung der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X oder des § 48 Abs. 4 SGB X im Anwendungsbereich des § 328 SGB III a. F. mangels planwidriger Regelungslücke kein Raum (so bereits: Sächs. LSG, Urteil vom 8. Januar 2018 - L 7 AS 1192/16 - n. v. -, nachdem die Frage im Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11 - juris Rdnr. 23 ausdrücklich offengelassen wurde; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. August 2016 - L 3 AS 2104/15 - juris Rdnr. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. September 2016 - L 11 AS 1004/14 - juris Rdnr. 18; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. April 2017 - L 2 AS 1921/16 - juris Rdnr. 50; Thür.
  • LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Leistungsträgers nach endgültiger

    Der Senat kann an dieser Stelle offen lassen, ob im Falle einer vorläufigen Bewilligung und angesichts des Umstands, dass sich die Leistungsberechtigte in einem solchen Fall regelmäßig gerade nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, überhaupt Raum für einen bei einer Verwirkung zwingend erforderlichen Vertrauenstatbestand besteht und deshalb eine Verwirkung überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - L 18 AS 3472/13; für die grundsätzliche Möglichkeit einer Verwirkung Sächsisches LSG, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11, beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 11 AS 1221/14
    Aus § 331 Abs. 2 SGB III ergibt sich jedoch nicht, dass eine Nachzahlung selbst dann noch zu erfolgen hat, wenn die ursprüngliche Bewilligungsentscheidung nicht mehr existiert (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11; Düe in: Brand, SGB III, § 331 Rn 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 AS 4094/16
    Der erkennende Senat lässt, wie bereits der 3. Senat des LSGs Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 24. August 2016 - L 3 AS 2104/15 -, Rn. 19, juris) offen, ob im Falle einer vorläufigen Bewilligung und angesichts des Umstands, dass sich der Leistungsberechtigte in einem solchen Fall regelmäßig gerade nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, überhaupt Raum für einen bei einer Verwirkung zwingend erforderlichen Vertrauenstatbestand besteht und deshalb eine Verwirkung überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2014, L 18 AS 3472/13; für die grundsätzliche Möglichkeit einer Verwirkung Sächsisches LSG, Urteil vom 20.09.2013, L 7 AS 863/11, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 AS 1821/14
    Hierdurch wird klar, dass die Leistungseinstellung gem. § 331 Abs. 1 SGB III u.a. dem Schutz der Leistungsempfänger vor Überzahlungen dient (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11 -, Juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11   

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https://dejure.org/2013,105069
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11 (https://dejure.org/2013,105069)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2013 - L 7 AS 863/11 (https://dejure.org/2013,105069)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - L 7 AS 863/11 (https://dejure.org/2013,105069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Hierunter fallen nicht nur die Leistungen beziehungsweise deren Gewährung durch Verwaltungsakt als solche, sondern auch Streitigkeiten über die Erstattung wieder entzogener und bereits gezahlter Leistungen (Peters-Sautter-Wolff, SGG, 4. Auflage, 62. Nachtrag 12/95, § 144 Rdnr. 68) und über Verwaltungsakte, die als Grundlage für die Entstehung eines Anspruchs dienen und daneben keine eigenständige Bedeutung haben (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95 = SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Seite 4 = juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 15.02.2011 - L 7 AS 763/10; Beschluss des Senats vom 19.08.2011 - L 7 AS 176/11 B).

    Eine unrichtige Belehrung kann einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen, insbesondere kann darin keine Zulassung der Berufung gesehen werden (vgl. etwa BSGE 5, 92, 95; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S. 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 S. 13; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 144 Rdnr. 45).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2011 - L 7 AS 46/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Lässt sich aber nicht feststellen, wie hoch das Begehren in der ersten Instanz gewesen ist, das durch die mit der Berufung angefochtenen Entscheidung des SG abgewiesen worden ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Berufungsführers (Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

    Die Klägerin, respektive der für sie auftretende Rechtsanwalt, sind (ist) nämlich gehalten, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 4.7.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2011 - L 7 AS 852/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Lässt sich aber nicht feststellen, wie hoch das Begehren in der ersten Instanz gewesen ist, das durch die mit der Berufung angefochtenen Entscheidung des SG abgewiesen worden ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Berufungsführers (Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

    Die Klägerin, respektive der für sie auftretende Rechtsanwalt, sind (ist) nämlich gehalten, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 4.7.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Eine unrichtige Belehrung kann einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen, insbesondere kann darin keine Zulassung der Berufung gesehen werden (vgl. etwa BSGE 5, 92, 95; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S. 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 S. 13; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 144 Rdnr. 45).
  • BSG, 28.03.1957 - 7 RAr 103/55
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Eine unrichtige Belehrung kann einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen, insbesondere kann darin keine Zulassung der Berufung gesehen werden (vgl. etwa BSGE 5, 92, 95; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S. 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 S. 13; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 144 Rdnr. 45).
  • BSG, 04.07.2011 - B 14 AS 30/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Die Klägerin, respektive der für sie auftretende Rechtsanwalt, sind (ist) nämlich gehalten, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 4.7.2011 - B 14 AS 30/11 B = juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 08.09.2011 - L 7 AS 852/10 B und 14.12.2011 - L 7 AS 46/10).
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 45/87

    Rente - Beiträge - Nachentrichtung - Tatsächliche Zahlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Denn es kommt für die Anwendung der Verfahrensvorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht auf die Klageart, sondern das sachliche Ziel des Klagebegehrens an (vgl. BSGE 63, 195; BSG SozR 1500 § 148 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2011 - L 7 AS 763/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Hierunter fallen nicht nur die Leistungen beziehungsweise deren Gewährung durch Verwaltungsakt als solche, sondern auch Streitigkeiten über die Erstattung wieder entzogener und bereits gezahlter Leistungen (Peters-Sautter-Wolff, SGG, 4. Auflage, 62. Nachtrag 12/95, § 144 Rdnr. 68) und über Verwaltungsakte, die als Grundlage für die Entstehung eines Anspruchs dienen und daneben keine eigenständige Bedeutung haben (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95 = SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Seite 4 = juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 15.02.2011 - L 7 AS 763/10; Beschluss des Senats vom 19.08.2011 - L 7 AS 176/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2011 - L 7 AS 176/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Hierunter fallen nicht nur die Leistungen beziehungsweise deren Gewährung durch Verwaltungsakt als solche, sondern auch Streitigkeiten über die Erstattung wieder entzogener und bereits gezahlter Leistungen (Peters-Sautter-Wolff, SGG, 4. Auflage, 62. Nachtrag 12/95, § 144 Rdnr. 68) und über Verwaltungsakte, die als Grundlage für die Entstehung eines Anspruchs dienen und daneben keine eigenständige Bedeutung haben (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95 = SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Seite 4 = juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 15.02.2011 - L 7 AS 763/10; Beschluss des Senats vom 19.08.2011 - L 7 AS 176/11 B).
  • BSG, 04.02.1976 - 9 BV 342/75

    Vom LSG veranlaßte Vergleichsberechnung - Einstufung in Leistungsgruppe 2 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2013 - L 7 AS 863/11
    Denn es kommt für die Anwendung der Verfahrensvorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG nicht auf die Klageart, sondern das sachliche Ziel des Klagebegehrens an (vgl. BSGE 63, 195; BSG SozR 1500 § 148 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2013 - L 9 AS 1052/13
    Sieht ein Beteiligter davon ab, vor dem SG so vorzutragen, dass eine wertmäßige Bestimmung in den Fällen der in § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG aufgeführten Klagen bei gehöriger Anstrengung möglich ist, obwohl er dazu in der Lage wäre, muss er sich so behandeln lassen, als liege eine Überschreitung der Wertgrenze von 750, 00 Euro nicht vor (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Mai 2013 - L 7 AS 863/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2014 - L 9 AS 642/14
    Im Übrigen muss sich der Antragsteller so behandeln lassen, als liege eine Überschreitung der Wertgrenze von 750,- Euro nicht vor, weil er davon abgesehen hat, im Eilverfahren vor dem SG Braunschweig so vorzutragen, dass eine wertmäßige Bestimmung i.S. von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG möglich ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Mai 2013 - L 7 AS 863/11).
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