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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,33395
LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13 B ER (https://dejure.org/2013,33395)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2013 - L 7 KA 77/13 B ER (https://dejure.org/2013,33395)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - L 7 KA 77/13 B ER (https://dejure.org/2013,33395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 24 Abs 7 ZO-Ärzte
    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verlegung eines Vertragsarztsitzes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vorliegen eines Anordnungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärzte-ZV § 24 Abs. 7; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Verlegung eines Vertragsarztsitzes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vorliegen eines Anordnungsgrundes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    Das Sozialgericht hat aber selbst unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 10. Mai 2000 (B 6 KA 67/98 R, zitiert nach juris) darauf hingewiesen, dass es auch beachtliche Gründe für den Rechtsstandpunkt des Antragsgegners gebe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2011 - L 7 KA 153/11

    Vorläufiger Rechtsschutz in Zulassungssachen - Zulassung eines MVZ - Genehmigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    Ausschließlich in einem solchen Fall können die Betroffenen vor einer Entscheidung der Zulassungsgremien vorläufigen Rechtsschutz dadurch erhalten, dass diese im Wege einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung bis zu einem von den Sozialgerichten zu bestimmenden Zeitpunkt verpflichtet werden (Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2011, L 7 KA 153/11 B ER, zitiert nach juris); Im Übrigen ist die Verpflichtung der Zulassungsgremien zur Neubescheidung in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgeschlossen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09

    Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09

    Anspruch auf vorläufige Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    Zwar mag einiges dafür sprechen, dass der Antragsgegner die vom LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2009 (L 3 KA 73/09 B ER, zitiert nach juris) genannte Gesichtspunkte berücksichtigen muss.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - L 7 KA 71/13

    Zulassungsanspruch eines bei einer Einrichtung nach § 311 SGB 5 angestellten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    Auch in diesen Fällen ist eine stattgebende Entscheidung nur auf eng zu begrenzende Ausnahmefälle zu beschränken (vgl. hierzu zuletzt Beschluss des Senats vom 19. September 2013, L 7 KA 71/13 B ER m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 7 KA 87/11

    Einstweilige Anordnung - Zulassung/Ermächtigung - Statusentscheidung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Denn nur bei Vorliegen so gearteter Fallkonstellationen erscheint eine Berufung auf die Bestandskraft des Beitragsbescheides als bloße Förmelei und würde den verfahrensrechtlichen Wirkungen der Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen (vgl. zu den hier entwickelten Voraussetzungen bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2013, L 7 KA 77/13 B ER).
  • LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Soweit es das LSG Berlin-Brandenburg für sozialgerichtlich noch ungeklärt halte, von welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nach der seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage ein Anspruch eines Vertragsarztes auf Genehmigung der Verlegung seines Sitzes von einem Verwaltungsbezirk im Zulassungsbezirk Berlin in einen anderen abhänge, so messe es dennoch den Einwänden gegen eine Sitzverlegung von einem überversorgten Planungsbereich in einen noch stärker überversorgten nach der bisherigen Rechtsprechung so viel Substanz zu, dass diese nicht ohne weiteres im vorläufigen Rechtsschutzverfahren widerlegt werden könnten (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.10.2013 - L 7 KA 77/13 B ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 7 KA 9/14

    Sitzverlegung in überversorgtes Gebiet

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2013 (L 7 KA 77/13 B ER, zitiert nach juris) entschieden hat, ist sozialgerichtlich noch ungeklärt, von welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nach der seit dem 01. Januar 2013 geltenden Rechtslage ein Anspruch eines Vertragsarztes auf Genehmigung der Verlegung seines Sitzes von einem Verwaltungsbezirk im Zulassungsbezirk Berlin in einen anderen abhängt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 9 KR 285/13

    Beitragsbescheid - freiwillige Versicherung - Kündigung

    Die Fallkonstellation 2 ist nur dann gegeben, wenn die Interessenlage jede andere Entscheidung als die zugunsten des Antragstellers als sachwidrig und damit willkürlich erscheinen ließe (vgl. zu den hier entwickelten Voraussetzungen bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2013, L 7 KA 77/13 B ER, zitiert nach juris).
  • SG Marburg, 05.02.2014 - S 12 KA 36/14

    Antrag eines approbierten Psychotherapeuten auf Verlegung des Praxissitzes im

    Soweit es das LSG Berlin-Brandenburg für sozialgerichtlich noch ungeklärt hält, von welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nach der seit dem 01.01.2013 geltenden Rechtslage ein Anspruch eines Vertragsarztes auf Genehmigung der Verlegung seines Sitzes von einem Verwaltungsbezirk im Zulassungsbezirk Berlin in einen anderen abhängt, so misst es dennoch den Einwänden gegen eine Sitzverlegung von einem überversorgten Planungsbereich in einen noch stärker überversorgten nach der bisherigen Rechtsprechung so viel Substanz zu, dass diese nicht ohne weiteres im vorläufigen Rechtsschutzverfahren widerlegt werden könnten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.10.2013 - L 7 KA 77/13 B ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21

    Krankenversicherung - stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei

    Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zielt darauf ab, vorläufige Regelungen herbeizuführen, während Statusentscheidungen stets endgültigen Charakter haben und damit die Hauptsache vorwegnehmen; zumindest die während der Dauer ihrer vorübergehenden Geltung erbrachten Leistungen können nachträglich nicht vollständig rückabgewickelt werden (siehe dazu den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2013, Az.: L 7 KA 77/13 B ER; zitiert nach juris).
  • SG München, 12.01.2021 - S 38 KA 435/19

    Anwaltsvergütung in Vertragsarztsachen

    In Orientierung an den Regelstreitwert wird für die Verlegung des Arztsitzes nach § 24 Abs. 7 Ärzte-ZV und für eine Zweigpraxisgenehmigung nach § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV von einem dreifachen Regelstreitwert ausgegangen (Auffangstreitwert für zwölf Quartale; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.10.2013, Az L 7 KA 77/13 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 13.11.2007, Az L 4 KA 57/07 ER).
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