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   LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16 ER-B   

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https://dejure.org/2016,100071
LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16 ER-B (https://dejure.org/2016,100071)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16 ER-B (https://dejure.org/2016,100071)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. August 2016 - L 7 SO 1073/16 ER-B (https://dejure.org/2016,100071)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Der Antragsgegner hat den am 30. September 2009 gestellten Antrag der 1931 geborenen Antragstellerin auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bestandskräftig abgelehnt (Urteil des Sozialgerichts Reutlingen (SG) vom 29. April 2014 (S 2 SO 2351/11), Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2014 (L 2 SO 2489/14)).

    Nach den Feststellungen im Urteil L 2 SO 2489/14 verbrauchte die Antragstellerin bis September 2009 monatlich 2.200 EUR ihres Vermögens, so dass zumindest im Juli 2009 noch keine Bedürftigkeit vorgelegen hatte, da die Antragstellerin über den geschützten Freibetrag von 2.600 EUR übersteigendes Vermögen (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) verfügte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14

    Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde bei Anordnung der sofortigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Erweisen sich die von der Behörde in der Begründung angeführten Gründe als nicht tragfähig, um das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen zu können, liegt kein formeller Begründungsmangel i.S. des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG vor, sondern ein Verstoß gegen die materiellen Voraussetzungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2014 - L 10 AS 1695/14 B ER - juris Rdnrn. 4 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2011 - L 5 KA 3990/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch § 86a Abs. 2 SGG ein Abwägungsmaßstab vorgegeben wird, nach dem in den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG ein Regel-Ausnahmeverhältnis zugunsten des Aussetzungsinteresses anzunehmen ist und im Zweifel das öffentliche Interesse zurücktritt, soweit nicht ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit besteht, das auch durch die Prüfung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren nicht ersetzt werden kann (Meßling, a.a.O. Rdnr. 64; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11 Januar 2011 - L 5 KA 3990/10 ER-B).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Aufrechnung an einen Sachverhalt anknüpft, der von einem dem Leistungsberechtigten vorwerfbaren Verhalten mitgeprägt ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 20/15 R - juris Rdnrn. 37 ff.; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 12/14, § 26 Rdnr. 59).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Es sind diejenigen Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn die beantragte Eilentscheidung nicht erginge, die Klage in der Hauptsache später jedoch Erfolg hätte, mit denjenigen, die entstünden, wenn die beantragte Eilentscheidung erginge, die Klage jedoch erfolglos bliebe (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 - juris).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Für die Vollziehungsanordnung ist deshalb ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 - beide juris).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Für die Vollziehungsanordnung ist deshalb ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 - beide juris).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen fällt dabei umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Beschluss vom 24. April 1974 - 2 BvR 236/74 - BVerfGE 37, 150, 153).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2003 - L 13 AL 2374/03

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage beim Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Das besondere öffentliche Interesse muss gerade an der sofortigen Vollziehung bestehen und ist bei der sofortigen Vollziehung von Geldforderungen nur gegeben, wenn deren Vollstreckung gefährdet erscheint (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 - juris Rdnr. 8 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde, die zur besonderen Sorgfalt angehalten werden soll, sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit (Senatsbeschluss vom 12. August 2016 - L 7 SO 1073/16 ER-B - ; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; Keller, a.a.O., jeweils m.w.N.) - wie bereits dargelegt - hohe Anforderungen zu stellen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2017 - L 7 SO 3663/17
    Dies stellt keinen Begründungsmangel im Sinne des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG dar, sondern einen Verstoß gegen die materiellen Voraussetzungen der Vorschrift (Senatsbeschluss 12. August 2016 - L 7 SO 1073/16 ER-B - (n.v.); Senatsbeschluss vom 8. November 2016 - L 7 SO 3546/16 ER-B - (juris Rdnr. 11) (beide m.w.N.)).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1074/16
    Der Senat verweist hinsichtlich der Erfolgsaussichten auf den zwischen den Beteiligten im Beschwerdeverfahren L 7 SO 1073/16 ER-B ergangenen Senatsbeschluss vom heutigen Tag.
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