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   LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21   

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LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21 (https://dejure.org/2022,18037)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2022 - L 8 AY 4/21 (https://dejure.org/2022,18037)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - L 8 AY 4/21 (https://dejure.org/2022,18037)
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  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    "Bekanntwerden" in diesem Sinne bedeutet, dass die Notwendigkeit einer Leistung der Sozialhilfe als solche dargetan oder sonst erkennbar ist (Anschluss an BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R).

    "Bekanntwerden" in diesem Sinne bedeutet, dass die Notwendigkeit einer Leistung der Sozialhilfe also solche dargetan oder sonst erkennbar ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 18; Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R - juris Rn. 18).

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will, ist es für das Einsetzen der Sozialhilfe vielmehr ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst erkennbar ist (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 18).

    Die Sozialhilfeträger sind nach Kenntniserlangung von einem Bedarfsfall verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln gemäß § 20 SGB X (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2019 - L 15 SO 183/15 - juris Rn. 83), wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Leistungsfall vorliegt.

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Allerdings müsse sich diese auf den konkreten Einzelfall beziehen und werde nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen üblich sei (Bezug auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R und SächsLSG, Urteil vom 6. März 2013 - L 8 SO 4/10).

    "Bekanntwerden" in diesem Sinne bedeutet, dass die Notwendigkeit einer Leistung der Sozialhilfe also solche dargetan oder sonst erkennbar ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 18; Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Dabei braucht sich die Kenntnis nicht auf die Höhe der zu erbringenden Leistung, sondern allein auf den Bedarf und die Hilfebedürftigkeit zu erstrecken; ausreichend ist mithin, dass die Träger der Sozialhilfe Kenntnis von dem Bedarfsfall als solchem haben (BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 18/10 R - juris Rn. 21).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - L 1 SO 8/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen der Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Vielmehr müssten hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Notlage sprechen (Bezug auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2010 - L 1 SO 8/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Die Sozialhilfeträger sind nach Kenntniserlangung von einem Bedarfsfall verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln gemäß § 20 SGB X (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 9/17 R - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2019 - L 15 SO 183/15 - juris Rn. 83), wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Leistungsfall vorliegt.
  • LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Allerdings müsse sich diese auf den konkreten Einzelfall beziehen und werde nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen üblich sei (Bezug auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R und SächsLSG, Urteil vom 6. März 2013 - L 8 SO 4/10).
  • SG Stade, 21.03.2012 - S 19 SO 27/10

    Autismustherapie; Begleitperson; Beratungspflicht; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    In solchen Fällen sind Leistungsberechtigte finanziell so zu stellen, als wäre der Bedarf erkannt bzw. bei ordnungsgemäßer Beratung rechtzeitig geltend gemacht worden (Hohm in: Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 20. Aufl. 2020, § 18 Rn. 7.1; SG Stade, Urteil vom 21. März 2012 - S 19 SO 27/10 - juris Rn. 15).
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