Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Krankenpflegers; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit; Keine Berücksichtigung von Berufskatalogen oder Tätigkeitskatalogen; Unternehmerisches Risiko als Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Krankenpflegers - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus
- IWW (Kurzinformation)
Scheinselbstständigkeit | Keine selbstständige Honorartätigkeit von Pflegekräften im Krankenhaus - auch nicht bei genereller Personalunterdeckung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.07.2018)
Klinik: Für Honorar-Pfleger besteht Sozialversicherungspflicht
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 136 (Kurzinformation)
Pflegeberufe/Physiotherapeuten | Sozialversicherungspflicht | Krankenpfleger in einer neurologischen Klinik
Besprechungen u.ä.
- efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Scheinselbständig, nicht scheinselbständig: Honorarkräfte in der Pflege
Verfahrensgang
- SG Köln, 31.10.2014 - S 33 R 814/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 8 R 234/15
"Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig
Soweit nämlich die Absicht besteht, verschiedene sich aneinanderreihende Vertragsverhältnisse einzugehen, liegt die Situation nicht wesentlich anders als bei einander nachfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen, bei denen ebenfalls eine Vermittlung über private Agenturen stattfinden kann (Senat, Urteil v. 14.3.2018, L 8 R 1052/14, juris). - SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19 Dem Willen der Beteiligten, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht begründen zu wollen, kommt für die Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit indizielle Bedeutung nur dann zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (LSG NRW, Urteil vom 14.03.2018, L 8 R 1052/14).
Das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers, von welchem aus die berufliche Tätigkeit koordiniert und in dem eine Büroausstattung mit Computer, Drucker, Telefon und Akten vorgehalten wird, geht nicht über das hinaus, was in der modernen Lebenswirklichkeit auch in vielen privaten Haushalten beschäftigter Arbeitnehmer vorzufinden ist, und ist nicht qualitativ mit einer festen Geschäftseinrichtung oder Anlage zu vergleichen, die dem Betrieb eines Unternehmens dient (LSG NRW, Beschluss vom 14.03.2018, L 8 R 1052/14).
Vielmehr ist dies lediglich Ausdruck der (fehlerhaften) Statusbeurteilung durch die Vertragsparteien (LSG NRW, Urteil vom 14.03.2018, L 8 R 1052/14).
- LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Altenpflegerin - Tätigkeit als …
Denn die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird nicht durch die steuerrechtliche Bewertung determiniert, da zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und ihrer steuerrechtlichen Behandlung andererseits keine wechselseitige Bindungswirkung besteht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2018, L 8 R 1052/14, zitiert nach juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
Sozialversicherungspflicht - telefonische Kundenservice-Tätigkeit in der …
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird schließlich nicht durch die steuerrechtliche Bewertung determiniert, da zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und ihrer steuerrechtlichen Behandlung andererseits keine wechselseitige Bindungswirkung besteht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2018, L 8 R 1052/14, zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 8 R 702/16
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Steuerfachwirt und …
Demnach mögen bestimmte Tätigkeiten sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch im Rahmen selbstständiger Tätigkeit ausgeübt werden können (…vgl. BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O., m.w.N.; Senat, Urteil v. 30.8.2017, L 8 R 962/15, juris; Senat, Urteil v. 14.3.2018, L 8 R 1052/14, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 976/16
Keine Versicherungspflicht bei der Erbringung von Akquiseleistungen für eine …
(cc) Angesichts des Umstandes, dass sich die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV gesetzlich ausdrücklich hervorgehobenen ("insbesondere") Kriterien für eine abhängige Beschäftigung einer Weisungsgebundenheit und Eingliederung in einen fremdem - nämlich den klägerischen - Betrieb nicht bzw. allenfalls in geringem Maße feststellen lassen, gewinnt es im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung nicht an entscheidender Bedeutung, dass die Beigeladene zu 1) im Streitzeitraum nicht über eine eigene Betriebsstätte in dem zu fordernden Ausmaß (…vgl. BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Senat, Urteil v. 14.3.2018, L 8 R 1052/14, juris) verfügte und die Tätigkeit höchstpersönlich ausgeübt hat (vgl. Senat, Urteil v. 8.2.2017, L 8 R 162/15, juris). - SG Detmold, 11.06.2021 - S 21 BA 9/21 Dem Willen der Beteiligten, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht begründen zu wollen, kommt für die Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit indizielle Bedeutung nur dann zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (LSG NRW, Urteil vom 14.03.2018, - L 8 R 1052/14 -, Rn. 162 m.w.N., zitiert nach juris).