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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04   

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https://dejure.org/2007,19059
LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04 (https://dejure.org/2007,19059)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2007 - L 8 RA 91/04 (https://dejure.org/2007,19059)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2007 - L 8 RA 91/04 (https://dejure.org/2007,19059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung von Beitragsansprüchen der AOK mit einer Altersrente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland; Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien; Charakter der Altersrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04
    Ob demgegenüber die Auffassung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R -, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1), dass die Verrechnung als eine einseitige, empfangsbedürftige verwaltungsrechtliche Willenserklärung keine Regelung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts beinhalte und deswegen sowie mangels gesetzlicher Grundlage nicht im Wege eines Verwaltungsaktes ergehen dürfe, zu überzeugen vermag, bedarf hier keiner näheren Prüfung.
  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94

    Prozeßkostenforderung, Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch, Nationalität,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04
    Dieser Grundgedanke dürfte im Rahmen des Europäischen Fürsorgeabkommens - schon wegen der Umkehrbarkeit - auch zu Gunsten ausländischer Leistungsträger gelten (vgl. BSG SozR 3-1200 § 51 Nr. 4 S. 11 sowie Urteil des LSG Berlin vom 06. Februar 1992 - 8/10 An 58/01-, zitiert nach Juris).
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04
    Dies wurde - zum Teil für die gleich zu beurteilende Aufrechnung - vom 7., 10., 13. und 14. Senat des BSG und zahlreichen sozialrechtlichen Kommentatoren für zulässig angesehen (vgl. BSG SozR 1200 § 54 Nr. 13 sowie § 52 Nr. 6, SozR 3-1200 § 52 Nr. 3 sowie § 51 Nr. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen, ferner die Ausführungen zum Streitstand von Seewald in Kasseler Kommentar, Stand Juni 2005, Rdnr. 21 zu § 51 SGB I).
  • LSG Bayern, 21.09.2005 - L 13 R 4215/03

    Verrechnung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04
    Es bedarf daher keiner Prüfung, ob die Klägerin im Falle einer laufenden monatlichen Rentenzahlung bereits ab Rentenbeginn am 01. August 2000 durch eine Verrechnung in Höhe des halben monatlichen Zahlbetrages hilfebedürftig im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I geworden wäre (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. September 2005 - L 13 R 4215/03 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - L 19 AS 924/15
    Danach wird der Charakter einer Sozialleistung als laufende Geldleistung nicht dadurch berührt, dass sie bei rückwirkender Gewährung nicht in monatlichen Abständen, sondern in einem Betrag für den gesamten Nachzahlungszeitraum zu leisten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2007 - L 8 RA 91/04 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2015 - L 1 R 571/14
    Eine "laufende" Geldleistung iSd § 51 Abs. 2 SGB I, gegen die mit Beitragsansprüchen aufgerechnet werden kann, liegt auch dann vor, wenn eine Altersrente bei rückwirkender Gewährung nicht in monatlichen Abständen, sondern in einem Betrag für den gesamten Nachzahlungszeitraum zu leisten ist (Seewald, aaO., § 51 Rdnr. 18 a; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04).

    Es bedarf hier keiner Prüfung, ob der Kläger im Falle einer laufenden monatlichen Rentennachzahlung ab Januar 2005 durch eine Verrechnung hilfebedürftig geworden wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04 und 13. März 2012 - L 16 R 858/11 Rdnr. 27- zitiert nach juris), denn es kommt auf die jetzigen tatsächlichen Umstände an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - L 18 KN 12/13

    Verrechnung rückständiger Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit laufender

    Sinn und Zweck des § 51 Abs. 2 SGB I ist es, "das Hin- und Herschieben" von Leistungsverpflichtungen zulasten der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger zu verhindern (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.9.2007 - L 8 RA 91/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase i. S. des Insolvenzrechts auf der

    Die Verlautbarung der Ermessensentscheidung stellt sich damit nicht lediglich als (Teil einer) öffentlich-rechtliche(n) Willenserklärung, sondern als hoheitliche Regelung über einen sozialrechtlichen (hier: Auszahlungs-)anspruch des Versicherten und somit als Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X dar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2007, L 8 RA 91/04; Bayerisches LSG, Urt. vom 21. September 2005, L 13 R 4215/03, beide veröffentlicht in juris, vgl. auch Lilge, SGB I, Kommentar, 2. A., 2009, § 51 Rz. 14, 41).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07

    Verrechnung von Beitragsforderungen; Altersrentner; Vollstreckungsschutz;

    Abgesehen davon vertritt auch der erkennende Senat die Auffassung, dass die Verrechnung durch Verwaltungsakt geltend zu machen ist (zuletzt im Urteil vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2011 - L 5 R 86/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Auf- und Verrechnung - Anwendbarkeit auf

    Entsprechend haben das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 14. November 2007 - L 13 R 157/07) und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04) entschieden.
  • LSG Hamburg, 12.12.2007 - L 1 R 88/07

    Möglichkeit der Verrechnung eines für eine Geldleistung zuständigen

    Sie setzt ferner die - hier nicht zu beanstandende - Ausübung von Ermessen voraus und stellt einen Eingriff in Rechte des Betroffenen dar, da dieser auf Grund der Verrechnung, die zum (teilweisen) Erlöschen des Anspruchs führt, eine geringere Leistung ausgezahlt bekommt (vgl. Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 43 Rdnr 28; Landessozialgericht (LSG) Berlin- Brandenburg vom 4. Oktober 2007 - L 8 B 1205/07 R ER, juris; vom 6. September 2007 - L 8 RA 91/04, juris).; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. Februar 2008, L 10 R 480/07, juris).
  • LSG Bayern, 13.11.2007 - L 6 R 630/07
    Die Beklagte hat zu Recht die Rechtsform des Verwaltungsaktes für ihre Entscheidung gewählt, da sie im Rahmen von § 52 SGB I aufgrund spezifisch öffentlich-rechtlicher Befugnis und somit hoheitlich handelt (so die herrschende Meinung in der Literatur, siehe Seewald in Kasseler Kommentar, § 52 SGB I, Anm. 14, offen gelassen vom 5. Senat des BSG - Urteil vom 10.12.2003, Az.: B 5 R 18/03 R, wie hier neuerdings LSG Berlin-Brandenburg vom 06.09.2007 - L 8 RA 91/04).
  • SG Berlin, 27.06.2012 - S 31 R 4422/07

    Rentenversicherung - Altersrente für Frauen - Zulässigkeit der Verrechnung von

    Denn Sinn des gesetzlichen Ausschlusses der Auf- beziehungsweise Verrechnung bei dadurch eintretender oder sich vertiefender Hilfebedürftigkeit ist nicht in erster Linie, dem Betroffenen einen Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu gewährleisten, sondern zu vermeiden, dass sich ein Leistungsträger im Wege der Aufrechnung auf Kosten der Sozialhilfeträger befriedigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2007, Az. L 8 RA 91/04, Rdnr. 27 - zitiert nach juris; Seewald, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Loseblatt, Stand: 73. Ergänzungslieferung 2012, § 51 SGB I Rdnr. 2 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2012 - L 1 R 271/12
    Der Sinn des gesetzlichen Ausschlusses der Aufrechnung/Verrechnung ist danach nicht in erster Linie, dem Betroffenen einen Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu gewährleisten, sondern zu vermeiden, dass Leistungsträger auf Kosten eines anderen Leistungsträgers verrechnen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2007- L 8 RA 91/04 Rdnr. 27).
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