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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2010 - L 8 SO 359/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,25688
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2010 - L 8 SO 359/09 B ER (https://dejure.org/2010,25688)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.02.2010 - L 8 SO 359/09 B ER (https://dejure.org/2010,25688)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - L 8 SO 359/09 B ER (https://dejure.org/2010,25688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für den Besuch eines Heilpädagogischen Kindergartens - Wunsch- und Wahlrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RK 13/79

    Entwicklung von Ermessensleistungen zu Pflichtleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2010 - L 8 SO 359/09
    Abzugrenzen sind daher medizinische Leistungen, die als Krankenbehandlung gemäß § 27 SGB V gewährt werden, wie zB Logopädie und Ergotherapie (vgl Luthe in: juris Praxiskommentar-SGB IX, § 56 Rdnr 18, BSG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 8a RK 13/79 - BSGE 50, S. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 8 SO 122/12
    Der Umfang der Eingliederungshilfeleistungen richtet sich nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und umfasst nach §§ 55 Abs. 2 Nr. 2, 56 SGB IX heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wozu auch die Kostenübernahme für einen heilpädagogischen Kindergarten gehören kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2010 - L 8 SO 359/09 B ER -).
  • SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für

    b) Es wäre auf die Frage unverhältnismäßiger Mehrkosten auch nicht angekommen, wenn die Einrichtungen in L. und N. von vornherein nicht vergleichbar wären (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.02.2010, Az.: L 8 SO 359/09 B ER, wonach es auf die Frage der mit dem Besuch eines heilpädagogischen Förderkindergartens verbundenen Mehrkosten nicht ankommen sollte, weil diese Einrichtung gegenüber einem Integrationskindergarten aufgrund eines besseren Angebots bei Öffnungszeiten, Personalausstattung und besserer örtlicher Erreichbarkeit und Fördermöglichkeiten nicht vergleichbar gewesen seien).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2013 - L 8 SO 410/12
    Der Senat habe im Beschluss vom 15. Februar 2010 (L 8 SO 359/09 B ER) ausgeführt, dass einem Wunschrecht im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB XII entsprochen werden solle, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalls erforderlich sei, weil anders der Bedarf nicht oder nicht ausreichend gedeckt werden könne.

    Die zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Februar 2010 (L 8 SO 359/09 B ER) ist vorliegend nicht einschlägig.

  • SG Hildesheim, 12.03.2012 - S 34 SO 88/08

    Geltendmachung von Ansprüchen eines örtlichen Jugendhilfeträgers gegenüber einem

    Derartige Leistungen können sowohl als Leistungen der Jugendhilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (Hilfe nach dem Bedarf im Einzelfall in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen) als auch als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. 55 Abs. 2 Nr. 2, 56 SGB IX (heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wozu auch die Kostenübernahme für einen heilpädagogischen Kindergarten gehören kann, vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.02.2010, Az.: L 8 SO 359/09 B ER) erbracht werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - L 9 SO 11/08

    Sozialhilfe

    So ist z. B. auch der tägliche Besuch eines therapeutischen Kindergartens als teilstationäre Maßnahme angesehen worden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 15.02.2010, Az. L 8 SO 359/09 B ER; SG Hannover, Urt. v. 24.11.2009, Az. S 62 SO 398/07).
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