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   LSG Bayern, 15.02.2001 - L 9 AL 381/99   

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LSG Bayern, 15.02.2001 - L 9 AL 381/99 (https://dejure.org/2001,21975)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2001 - L 9 AL 381/99 (https://dejure.org/2001,21975)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - L 9 AL 381/99 (https://dejure.org/2001,21975)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2001 - L 9 AL 381/99
    Ein dem widersprechender allgemeiner Grundsatz, wonach für die Beurteilung von Verpflichtungsklagen die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende Rechtslage maßgeblich sei, ist dem geltenden Recht nicht zu entnehmen, vgl. BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S.17 f. Das Ziel des § 1 Abs. 1 Satz 2 SchwbG, Kündigungsschutz nicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Gleichstellung zu gewähren, setzt ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage vor Erlass des Bescheides voraus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1970 - 2 A 85/69

    Sinn und Zweck der Gleichstellung mit einem Schwerbeschädigten; Erlangung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2001 - L 9 AL 381/99
    Denn mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz, der sich der Senat anschließt, kommt eine Gleichstellung nicht in Betracht, wenn es dem Behinderten nicht um die Erlangung oder Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinn des § 7, sondern darum geht, den beruflichen Aufstieg zu fördern (vgl. Urteil vom 25.03.1970, 2 A 85/69, VerwRspr. 22.398).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R

    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

    Andererseits knüpfen die Voraussetzungen der Gleichstellung nicht an einer abstrakten Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben an, sondern schützen das Erlangen von bestimmten Arbeitsplätzen (zu Alt 2 Bayerisches LSG Urteil vom 15.2.2001 - L 9 AL 381/99 - Juris RdNr 22; Bayerisches LSG Urteil vom 18.12.2013 - L 10 AL 104/11; aA Luthe in jurisPK-SGB IX, § 2 SGB IX RdNr 100 f).
  • LSG Hamburg, 30.10.2013 - L 2 AL 66/12

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erlangung eines geeigneten

    Der berufliche Aufstieg könne nicht im Wege der Gleichstellung gefördert werden (Hinweis auf Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 15. Februar 2001 L 9 AL 381/99, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 1970 2 A 85/69, FEVS 18, 186 (Leitsatz 1 und Gründe)).

    Diese Konstellation falle nach Auffassung der Kammer, die sich hierzu der Entscheidung des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2001 (L 9 AL 381/99, aaO) anschließe, nicht unter das "Erlangen" eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne des § 2 Abs. 3, Var. 1 SGB IX. Daran ändere auch die von der Klägerin in Bezug genommene Bestimmung des Art. 27 Abs. 1 UN-BRK nichts.

    Daher sei der Sachverhalt auch ein anderer als jener, der dem Urteil des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2001 (L 9 AL 381/99, aaO) zu Grunde gelegen habe.

    Mit dieser Begründung habe auch das Sozialgericht Kassel (Urteil vom 10. September 2012 - S 3 AL 131/11, juris) einen Gleichstellungsanspruch in einem Fall bejaht, dem ein nahezu identischer Sachverhalt wie dem Urteil des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2001 (L 9 AL 381/99, aaO) zu Grunde gelegen habe.

    Die Beklagte hält unter Bezugnahme auf die Urteile des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. März 1970 (2 A 85/69, aaO) und des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2001 (L 9 AL 381/99, aaO) daran fest, dass die Förderung des beruflichen Aufstiegs, um die es der Klägerin ausschließlich gehe, Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen dienstrechtlicher Fürsorgepflichten sei.

    Da die Klägerin einen Tätigkeits- und damit Arbeitsplatzwechsel anstrebt, kann vorliegend offen bleiben, ob es sich bei dem Begriff des Arbeitsplatzes im Sinne des § 73 SGB IX um eine rein rechnerische Größe handelt (in diesem Sinne: Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2009 L 9 AL 381/99, aaO, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 1970 2 A 85/69, aaO, mit der Folge, dass dort jeweils eine Gleichstellung zum Zwecke des bloßen beruflichen Fortkommens abgelehnt wird; s.a. Jabben in: Beck scher Online-Kommentar zum Sozialrecht, Stand: 1. März 2013, § 73 SGB IX Rn. 3 mwN) oder ob auch auf die rechtlich-funktionalen Qualitäten abzustellen ist (so: Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2013 L 6 AL 116/12, aaO, mit der Folge, dass selbst für den angestrebten Wechsel eines angestellten Lehrers in das Beamtenverhältnis bei Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit anders als durch das Bayrische LSG bei ähnlichem Sachverhalt - ein Gleichstellungsanspruch zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes bejaht wird; s.a. Luthe, aaO, § 2 Rn. 100.1, 101.1, 101.2; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, aaO, § 73 Rn. 5).

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