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   LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06, L 9 AS 43/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5944
LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06, L 9 AS 43/06 ER (https://dejure.org/2006,5944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2006 - L 9 AS 43/06, L 9 AS 43/06 ER (https://dejure.org/2006,5944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2006 - L 9 AS 43/06, L 9 AS 43/06 ER (https://dejure.org/2006,5944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 20 Abs 1 SGB 2, § 20 Abs 2 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und -anspruch - Arbeitslosengeld II - Verfassungswidrigkeit der Höhe der Regelleistungen - Fehlen einer Öffnungsklausel - keine Aussetzung zur Vorlage an BVerfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der in § 20 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende (SGB II) definierten Regelleistung gegen das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsgebot sowie das Gebot der Achtung der Menschenwürde aus Art. 1 GG; Inhalt und Auslegung des so ...

  • sokolowski.org

    Höherer ALG II Regelleistungsbedarf im einstweiligen Rechtsschutz

  • sokolowski.org

    Anspruch auf erhöhten Regelbedarf nach SGB II im einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Höherer ALG II Regelleistungsbedarf im einstweiligen Rechtsschutz

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Über den Anspruch auf erhöhten Regelbedarf nach SGB II im einstweiligen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über den Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Vorlage an BVerfG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren sei ihm unzumutbar, da dieses keine ausreichende Abhilfe biete und das Existenzminimum möglicherweise für längere Zeit nicht gedeckt sei, was gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip der Sozialhilfe (Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, in: BVerwGE 79, 46; 69, 5 und BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) verstoße.

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Das BVerfG hat durch Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in einer sozialhilferechtlichen Sache nach folgenden Kriterien beurteilt: Zulässig ist eine solche Verfassungsbeschwerde dann, wenn der Beschwerdeführer gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt, wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet oder wenn dem Beschwerdeführer die Bescheidung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist.

  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06

    Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 111/05 ER und L 9 AS 44/06 ER verwiesen.

    Ungeachtet dessen sind konkret darzulegende Bedarfe in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. Bewerbungskosten im Parallelverfahren L 9 AS 111/05 ER; Familienfeierkosten im Parallelverfahren L 9 AS 44/06 ER).

  • SG Aachen, 10.01.2006 - S 9 AS 111/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 111/05 ER und L 9 AS 44/06 ER verwiesen.

    Ungeachtet dessen sind konkret darzulegende Bedarfe in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. Bewerbungskosten im Parallelverfahren L 9 AS 111/05 ER; Familienfeierkosten im Parallelverfahren L 9 AS 44/06 ER).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren sei ihm unzumutbar, da dieses keine ausreichende Abhilfe biete und das Existenzminimum möglicherweise für längere Zeit nicht gedeckt sei, was gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip der Sozialhilfe (Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, in: BVerwGE 79, 46; 69, 5 und BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) verstoße.
  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren sei ihm unzumutbar, da dieses keine ausreichende Abhilfe biete und das Existenzminimum möglicherweise für längere Zeit nicht gedeckt sei, was gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip der Sozialhilfe (Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, in: BVerwGE 79, 46; 69, 5 und BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) verstoße.
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    In einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist das der Fall, wenn die vorläufige Regelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnimmt oder gar kein Hauptsacheverfahren mehr stattfindet (BVerfGE 63, 131/141).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Bei Zwischenentscheidungen besteht eine Entscheidungserheblichkeit nur, wenn dies für den weiteren Ablauf des Ausgangsverfahrens dringend geboten erscheint (BVerfGE 63, 1/21 f.).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Das BVerfG legt an die Entscheidungserheblichkeit einer Verfassungswidrigkeit einen strengen Maßstab an (Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 7. Auflage, Art. 100 Rdnr. 11); es wägt diese auch im Lichte des Justizgewährungsanspruchs, der von dem Richter fordert, den Rechtsstreit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch die Anrufung des BVerfG nach Möglichkeit vermieden werde (BVerfGE 86, 71/76 f.).
  • SG Lüneburg, 11.08.2005 - S 30 AS 328/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - krankheitsbedingte Kosten für Heil- und

    Auszug aus LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06
    Lediglich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sei § 23 Abs. 1 SGB II ein gangbarer Weg (Bezugnahme auf Sozialgericht Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER).
  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06

    Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf -

    Das zeitgleich bemühte einstweilige Rechtsschutzverfahren hatte keinen Erfolg (Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - S 1 AS 551/05 ER); über die bei dem Hessischen Landessozialgericht dagegen eingelegte Beschwerde ist noch nicht entschieden (L 9 AS 43/06 ER).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 43/06 ER verwiesen.

    - Soweit der Antragsteller die pauschale Erhöhung der Regelleistung um mindestens 19 % begehrt, ist dies Gegenstand des Beschwerdeverfahrens L 9 AS 43/06 ER zu dem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 1 AS 551/05 ER, welches zeitlich früher (am 18. November 2005) als das dem anhängigen Beschwerdeverfahren vorausgehende Einstweilige Rechtsschutzverfahren S 1 AS 40/06 ER (am 16. Januar 2006) bei dem Sozialgericht Kassel anhängig gemacht wurde.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 1 B 23/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hiervon ist frühestens bei einer Bedarfsunterdeckung von 20 v.H. auszugehen (Hessisches LSG, Beschluss v. 11.04.2006, L 9 AS 43/06 ER; Lang a.a.O., § 23 Rdnr. 32 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • SG Wiesbaden, 23.08.2007 - S 14 SO 90/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatzhöhe

    Insbesondere bei Zwischenentscheidungen fordert der Justizgewährungsanspruch nach Möglichkeit eine Behandlung des Rechtsstreits ohne seine Verzögerung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, was im einstweiligen Rechtschutzverfahren zu beachten ist (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht vom 11.04.2006 - L 9 AS 43/06 ER).
  • SG Oldenburg, 14.07.2006 - S 48 AS 795/05
    Im Übrigen sind Pauschalbeträge für Versicherungen nach der Alg II-VO bis zur Höhe des jeweiligen Einkommens des Betreffenden zu berücksichtigen (s. hierzu insbesondere auch das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.März 2006 -L 8 AS 290/05-, das Hessische Landessozialgericht, Beschluss vom 11.April2006 -L 9 AS 43/06 ER- sowie z.B. das Urteil der Kammer vom 21.April 2006 im Verfahren S 48 AS 632/05 pp.).
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