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   LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17   

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https://dejure.org/2020,46661
LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17 (https://dejure.org/2020,46661)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2020 - L 9 AS 495/17 (https://dejure.org/2020,46661)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2020 - L 9 AS 495/17 (https://dejure.org/2020,46661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, WoBauG 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheitsgrenze für ein selbst genutztes Hausgrundstück - Ermittlung der Wohnflächengrenze - niedrige Raumhöhe - erhöhter Raumbedarf - Besuchsaufenthalt von volljährigen Kindern - Ausübung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (vgl. BSG, Urteile vom 18.9.2014 - B 14 AS 58/13 R - und vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R -, Juris).

    Dabei ist die angemessene Größe eines Eigenheims nach den Vorgaben des 2. WoBauG ausgehend von dem dort enthaltenen Grenzwert von 130 m² bei einer Bewohnerzahl von weniger als vier Personen grundsätzlich um 20 m² pro Person bis zu einer Mindestgröße von 90 m² zu mindern (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2014 und vom 12.10.2016 a. a. O.).

    Insbesondere kann im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG bei einer Überschreitung der angemessenen Wohnfläche um nicht mehr als 10 v. H. noch von einer angemessenen Wohnfläche auszugehen sein (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2014 und vom 12.10.2016 a. a. O.).

    Bei einem Hausgrundstück kommt eine solche Unwirtschaftlichkeit in Betracht, wenn bei einer Veräußerung nach Abzug der verkaufsbedingten Aufwendungen vom erzielten Verkaufspreis wesentlich weniger als der zum Erwerb und zur Herstellung der Immobilie aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte; gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - können jedoch als zumutbar angesehen werden, eine absolute Grenze lässt sich nicht ziehen (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2014 und vom 12.10.2016 a. a. O.).

    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein eindeutig größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2014 und vom 12.10.2016 a. a. O.).

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (vgl. BSG, Urteile vom 18.9.2014 - B 14 AS 58/13 R - und vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R -, Juris).

    Damit verfügte die Klägerin Ziffer 1 aber nicht über einen rein gewerblich genutzten Raum, sondern über ein Arbeitszimmer, das von ihr und den weiteren Klägerinnen auch privat genutzt wurde und damit vorliegend nicht zu einer Erhöhung der angemessenen Wohnfläche herangezogen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R -, Juris Rn. 24).

    Vielmehr ist im Rahmen des § 12 SGB II eine Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte anzustellen und den Absetzbeträgen nach § 12 Abs. 2 SGB II gegenüber zu stellen (BSG, Urteil vom 18.09.2014 a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2016 - L 9 AS 4043/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Die Angemessenheit von Wohnraum i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II hängt nicht davon ab, ob dieser (noch) die nach öffentlichem Baurecht erforderliche Raumhöhe aufweist (Fortführung von Urteil des Senats vom 06.12.2016 - L 9 AS 4043/13 -).

    Entsprechendes hat der Senat bereits mit Urteil vom 06.12.2016 entschieden (- L 9 AS 4043/13 -, Juris; die Beschwerde zum BSG gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss vom 27.04.2017 verworfen - B 14 AS 24/17 B -, Juris).

  • BSG, 27.04.2017 - B 14 AS 24/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Formgerechte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Entsprechendes hat der Senat bereits mit Urteil vom 06.12.2016 entschieden (- L 9 AS 4043/13 -, Juris; die Beschwerde zum BSG gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss vom 27.04.2017 verworfen - B 14 AS 24/17 B -, Juris).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Rechtlich ist ein Vermögensgegenstand nicht verwertbar, wenn dessen Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt ist und er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl. BSG, Urteile vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - und vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R -, Juris).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Rechtlich ist ein Vermögensgegenstand nicht verwertbar, wenn dessen Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt ist und er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl. BSG, Urteile vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - und vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R -, Juris).
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 43/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Zwar erkennt das SGB II grundsätzlich an, dass durch den Umgang eines umgangsberechtigten Elternteils mit seinem Kind ein besonderer Unterkunftsbedarf bzw. ein zusätzlicher Wohnraumbedarf bestehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2019 - B 14 AS 43/18 R -, Juris).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Rechtsgrundlage für den streitbefangenen Anspruch der Klägerinnen sind § 19 SGB II in der Fassung vom 13.05.2011 i. V. m. § 7 SGB II in der Fassung vom 20.12.2011 i. V. m. §§ 9, 12 SGB II in der Fassung vom 13.05.2011 Denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (BSG, Urteil vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R -, Juris).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Dies ergibt sich auch nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG, das lediglich ausgeführt hat, dass es nahe liege, bei der Berechnung der Wohnungsgröße die weitgehend aufgehobenen Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung (i. d. F. der Bekanntmachung vom 12.10.1990, BGBl. I S. 2178, mit späteren Änderungen) bzw. - soweit nicht die Überleitungsvorschrift (§ 5) eingreift - die Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I 2346) heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R -, Juris Rn. 26).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 16 AS 226/15

    Bestimmung der angemessenen Größe eines selbstgenutzten Eigenheimes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 495/17
    Hierbei ist insbesondere auch miteinzubeziehen, dass sowohl die Berechnungsverordnung als auch die Wohnflächenverordnung der Wohnungsbauförderung dienen und daher eine andere Zielsetzung als das SGB II haben (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 23.02.2016 - L 16 AS 226/15 -, Juris).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 67/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2020 - L 9 AS 479/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen sowie der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten und der beigezogenen Akten aus den zwischen den Beteiligten beim SG geführten Verfahren S 4 AS 872/13, S 4 AS 1771/13 und S 9 AS 896/14 und dem beim Senat geführten Berufungsverfahren L 9 AS 495/17 Bezug genommen.

    Insoweit wird auf das Senatsurteil vom 17.11.2020 - L 9 AS 495/17 - Bezug genommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 3978/17

    Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschuss

    Dabei ist die angemessene Größe eines Eigenheims nach den Vorgaben des 2. WoBauG ausgehend von dem dort enthaltenen Grenzwert von 130 m² bei einer Bewohnerzahl von weniger als vier Personen grundsätzlich um 20 m² pro Person bis zu einer Mindestgröße von 90 m² zu mindern (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R -, juris Rn. 18 ff. und vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R -, juris Rn. 28 ff.; siehe auch Senatsurteil vom 17.11.2020 - L 9 AS 495/17 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - L 9 BK 2971/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kinderzuschlag - Berechnung der Höhe

    Dabei ist die angemessene Größe eines Eigenheims nach den Vorgaben des 2. WoBauG ausgehend von dem dort enthaltenen Grenzwert von 130 m² bei einer Bewohnerzahl von weniger als vier Personen grundsätzlich um 20 m² pro Person bis zu einer Mindestgröße von 90 m² zu mindern (vgl. BSG, Urteile vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R -, juris Rn. 18 ff. und vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R -, juris Rn. 28 ff.; siehe auch Senatsurteil vom 17.11.2020 - L 9 AS 495/17 -, nicht veröffentlicht).
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