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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - L 9 KR 333/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,9692
LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - L 9 KR 333/12 B ER (https://dejure.org/2013,9692)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 9 KR 333/12 B ER (https://dejure.org/2013,9692)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 9 KR 333/12 B ER (https://dejure.org/2013,9692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 SGB 5, § 15 SGB 5, § 86b Abs 2 SGG, § 27 SGB 5, § 31 SGB 5, § 35 SGB 5
    Festbetragsfreie Versorgung mit Arzneimitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festbetragsfreie Versorgung mit Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung im Wege der einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festbetragsfreie Versorgung mit Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung im Wege der einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - L 9 KR 333/12
    - und dass die Anwendung des nicht zum Festbetrag verfügbaren Festbetragsarzneimittels ohne Nebenwirkungen im Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit bleibt und in diesem Sinne alternativlos ist (BSG, Urteil vom 03. Juli 2012, B 1 KR 22/11 R m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - L 9 KR 150/03

    Krankenversicherung - Anforderungen an vertragsärztliche Verordnung - stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - L 9 KR 333/12
    Daraus folgt, dass dem Versicherten ohne vertragsärztliche Verordnung (noch) kein Anspruch auf das begehrte Medikament zusteht (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 2007, L 9 KR 150/03, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.12.2021 - L 9 KR 430/19

    Festbetrag - Augentropfen - Glaukom - Festbetragsfestsetzung - Ungewöhnliche

    - und dass die Anwendung des nicht zum Festbetrag verfügbaren Festbetragsarzneimittels ohne Nebenwirkungen im Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit bleibt und in diesem Sinne alternativlos ist (vgl. zum Ganzen Beschluss des Senats vom 21. Januar 2013 - L 9 KR 333/12 B ER - Rdnr. 7-12, zitiert nach juris).
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