Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30590
LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12 ZVW (https://dejure.org/2014,30590)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2014 - L 9 KR 455/12 ZVW (https://dejure.org/2014,30590)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 455/12 ZVW (https://dejure.org/2014,30590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 168 Abs 1 AFG, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 23 Abs 1 S 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familienhelfer für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - rechtliche Rahmenbedingungen - Einbettung der Tätigkeit in vorgegebenes Hilfekonzept - Verjährung - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12
    Systematisch stellt § 198 Satz 2 SGB VI eine Ausnahme zu den in § 25 Abs. 2 SGB IV normierten allgemeinen Regelungen über die Unterbrechung bzw. Hemmung und den Neubeginn von Fristen dar (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2011, B 12 R 19/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16).

    Unter diesen Begriff sind nämlich zumindest solche Verwaltungsverfahren zu fassen, die - wie hier mit Erlass des Bescheides vom 13. Oktober 1999 - auf die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und damit auf die ordnungsgemäße Beitragserhebung abzielen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2011, B 12 R 19/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11; Udsching in Hauck/Noftz, Rdnr. 13 zu § 25 SGB IV).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (st. Rspr., vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16f.).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12
    Entscheidend ist insoweit, dass das SGB VIII schon von seinem Regelungsansatz her keine Aussagen über den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status von Familienhelfern treffen will und trifft, sondern allein die - dann im Einzelnen näher ausgestaltete - staatliche Verantwortung für die Aufgaben der Jugendhilfe im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten im Blick hat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. April 2012, B 12 KR 24/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 bis 21).
  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 8/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verjährungseinrede -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12
    Gleichzeitig kommt es vorliegend nicht darauf an, ob der gesetzlich nicht definierte Begriff des "Beitragsverfahrens" grundsätzlich weit auszulegen ist (so aber ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 27. April 2010, B 5 R 8/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12
    Maßgebliches Kriterium ist insoweit, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft mit dem Risiko auch eines Verlustes "aufs Spiel gesetzt" wird, der Erfolg des Einsatzes von sächlichen oder persönlichen Mitteln also ungewiss ist (st. Rspr., vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 18. November 1980, 12 RK 76/79, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 513/12

    Abhängige Beschäftigung (bejaht) - Mitarbeiter in Jugendfreizeiteinrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12
    Nach allem bisher Gesagten war sie vielmehr wie eine typisch abhängig Beschäftigte tätig; der Versuch des Klägers, sie wie eine selbständig tätige freie Mitarbeiterin zu "deklarieren", läuft leer (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall der Umgehung des Sozialversicherungsrechts durch das Land Berlin das Urteil des Senats vom 9. Juli 2014, L 9 KR 513/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - L 9 KR 179/12

    Abhängige Beschäftigung (bejaht) - Familienhilfe - Tätigkeit für freien Träger -

    Entscheidend ist insoweit, dass das SGB VIII schon von seinem Regelungsansatz her keine Aussagen über den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status von Familienhelfern treffen will und trifft, sondern allein die - dann im Einzelnen näher ausgestaltete - staatliche Verantwortung für die Aufgaben der Jugendhilfe im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten im Blick hat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. April 2012, B 12 KR 24/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 bis 21; Urteil des Senats vom 9. Juli 2014, L 9 KR 455/12 ZVW, zitiert nach juris, dort Rdnr. 36 [Familienhelferin im Dienste des Jugendamtes]).

    Die Planung des Hilfeangebots und die prozessbegleitende Beratung der Familienhelfer lag in den Händen des Sozialpädagogischen Dienstes des Jugendamtes, von dessen Mitarbeitern die Familienhelfer die notwendigen Informationen zu dem Einsatz in der Familie erhielten und mit denen sie zusammen zu arbeiten hatten (Nrn. 3 und 4 der Ausführungsvorschriften des Senats von Berlin zur Sozialpädagogischen Familienhilfe [§ 31 SGB VIII, AV-SPFH] vom 16. August 1994; vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 9. Juli 2014, L 9 KR 455/12 ZVW, zitiert nach juris, dort Rdnr. 43 f. [Familienhelferin im Dienste des Jugendamtes]).

    Nach allem bisher Gesagten war er für die Klägerin vielmehr wie ein typisch abhängig Beschäftigter tätig; der letztlich vom Land Berlin veranlasste Versuch, ihn wie einen selbständig tätigen freien Mitarbeiter zu "deklarieren", läuft leer (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall der Umgehung des Sozialversicherungsrechts durch das Land Berlin die Urteile des Senats vom 9. Juli 2014, L 9 KR 513/12 und L 9 KR 455/12 ZVW).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 350/13

    Familienhelfer

    Sie hat weiter auf Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg vom 4. September 2013 (L 5 KR 1253/13) und vom LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2014 (L 2 R 454/12) und das Urteil des 9. Senats im Hause vom 9. Juli 2014 (L 9 KR 455/12 ZV) verwiesen.

    In Betracht komme auch - wie vom 9. Senat im Haus im Urteil vom 9. Juli 2014 (L 9 KR 455/12 ZV W) angenommen, dass zusätzlich zum Honorarvertrag über freie Mitarbeit als Rahmenvertrag ein weiterer Vertrag zwischen dem Kläger und der Beigeladenen über das konkrete Betreuungsverhältnis abgeschlossen sein könnte.

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - L 5 BA 25/19

    Sozialversicherungspflicht - sozialpädagogischer Familienhelfer bei einem

    Nach weiterer Sachverhaltsaufklärung kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg durch Urteil vom 9. Juli 2014 (L 9 KR 455/12 ZVW), das trotz zugelassener Revision rechtskräftig wurde, schließlich mit guter Begründung zur gegenteiligen Auffassung und bejahte das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung der dortigen Familienhelferin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht